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DSL – Rechte des Kunden
Seite 1 - vom 29.01.2008

DSL – Rechte des Kunden

Der Autor
Thilo Zachow, Chemnitz
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht und hat Interessensschwerpunkte: Verkehrsrecht, Strafrecht.
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DSL – Provider haben häufig Probleme mit der Erfüllung der Verträge. Lange Wartezeiten für die Aufschaltung oder Störungsbehebung sind an der Tagesordnung. Die Kunden haben zwar das Recht zur Kündigung, allerdings hat der Provider auch ein Recht zur Nachbesserung.

Der nachfolgende Artikel soll Ihnen ein Gespür dafür vermitteln, ob sich Ihr Anbieter noch im grünen Bereich aufhält oder massiv seine Pflichten aus dem Providervertrag verletzt.

Wann geht’s los?

In den Verträgen der Provider werden grundsätzlich keine so genannten Fixtermine genannt. Der Grund hierfür ist einfach. Der Provider käme sofort mit der Überschreitung eines genauen Datums in Verzug. Dies hätte Folgen, da der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen könnte. Folglich muss der Kunde erst eine Mahnung mit Fristsetzung erklären, um die Position des Verzuggläubigers nach fruchtlosem Ablauf der Frist zu erlangen. Die Frist sollte bei vier Wochen liegen und per Brief, am besten unter Zeugen, erfolgen.

DSL zu langsam?

Von der Nichtleistung zu unterscheiden ist die Zurverfügungstellung von DSL mit einer Geschwindigkeit unter dem beworbenen Niveau. In der Praxis werden die Maximalwerte aus der Werbung selten erreicht. In den AGB der Provider tauchen dann Klauseln auf, in denen die Werbung dann relativiert wird (maximal … MBit/s). da werden aus 16 MBit/s schnell 4,5 oder 6 MBit/s. Die Wirksamkeit dieser Klauseln ist noch nicht obergerichtlich geklärt. Soweit aber Abweichungen von diesen AGB nach unten vorliegen, liegt eindeutig eine Schlechtleistung des Providers vor. Diese Schlechtleistung berechtigt in der Regel zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Auch hier ist jedoch eine vorherige Gelegenheit zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung erforderlich. In Anlehnung an das Mietrecht bedarf es daher in der Regel einer Aufforderung zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung, um in den Genuss des Rechts zur fristlosen Kündigung des DSL – Vertrags zu gelangen.

Anwaltskanzlei Thilo Zachow
Tel. : 0371 / 5347 290
Fax. : 0371 / 5347 291
www.chemnitz-rechtsanwalt.de
frage@chemnitz-rechtsanwalt.de


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