DRINGENDE HILFE!

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
lizapage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
DRINGENDE HILFE!

Hallo erstmal :)
ich bräuchte dringend hilfe und wäre sehr dankbar dafür.
Undzwar geht es darum: Eine Nachbarin von uns ist vor kurzem verstorben und hatte 5 Erben aufgeführt darunter meine Mutter. Meine Mutter und eine Freundin von Ihr (ebenfalls Erbin) besitzen eine Generalvollmacht. Sie sollen sich um die ganzen Bankangelegenheiten und Verträge etc. kümmern. Unter anderem wurde auch gesagt das sich die beiden um alles in der Wohnung kümmern sollen. (Allerdings steht es so viel ich weiss nicht im Testament es wurde nur mündlich ausgesprochen zudem als der Notar anwesend war). Deshalb wollten wir eigentlich morgen (Donnerstag den 09.04.2015) die Wohnung anfangen zu räumen. Jetzt wollte ich nachfragen wer darf über den Hinterbliebenen Hausrat entscheiden? Den ein anderer Erbe hat uns jetzt gedroht das wir aufpassen sollen was wir machen. (Im übrigen ist dieser Erbe bereits unerlaubt in die Wohnung der Verstorbenen eingedrungen - leider haben wir ihn nur selber gesehen und keine beweisfotos oder sonstiges)

BITTE ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE.. meine Mutter weiss nicht mehr was Sie machen soll - Sie hat bereits den zuständigen Notar angerufen und nachgefragt auf dem gericht nachgefragt allerdings weiss niemand so wirklich bescheid.

Liebe Grüße




-- Editier von lizapage am 08.04.2015 10:50

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)

Wer ist denn in dem Fall der Testamentsvollstrecker?

Mein Ma hat in letztem Jahr ein Haus geerbt.
Die Stiefkinder haben den Hausrat geerbt und das Barvermögen.
Eine Freundin meiner Ma war im Testament als Testamentsvollstreckerin benannt und hat das Alles abgewickelt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lizapage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ohje ich denke das sind meine Mutter und Ihre Freundin (mit der Generalvollmacht)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Deshalb wollten wir eigentlich morgen (Donnerstag den 09.04.2015) die Wohnung anfangen zu räumen.

Das würde ich sein lassen!
Zitat:
Jetzt wollte ich nachfragen wer darf über den Hinterbliebenen Hausrat entscheiden?

Darüber entscheiden alle Erben gemeinsam.

Den ein anderer Erbe hat uns jetzt gedroht das wir aufpassen sollen was wir machen. (Im übrigen ist dieser Erbe bereits unerlaubt in die Wohnung der Verstorbenen eingedrungen - leider haben wir ihn nur selber gesehen und keine beweisfotos oder sonstiges)
Zitat:
Sie hat bereits den zuständigen Notar angerufen und nachgefragt auf dem gericht nachgefragt allerdings weiss niemand so wirklich bescheid.

Das ist Sache der Erben untereinander, hier kann weder der Notar noch das Nachlassgericht weiterhelfen.
Kommt keine Einigung zustande, muss ggf. ein RA eingeschaltet werden.
Zitat:
Wer ist denn in dem Fall der Testamentsvollstrecker?

Einen TV gibt es nur, wenn dies ausdrücklich im Testament bestimmt wurde.
Zitat:
Ohje ich denke das sind meine Mutter und Ihre Freundin (mit der Generalvollmacht)

Nein!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Dumme Frage: warum sollte der Erbe nicht nachschauen, was sein Erbe ist? Wieso unerlaubt? Gehen denn die Vollmachten über den Tod hinaus? Da die Erben in einem Boot sitzen, wäre es nicht sinnvoll, sich abzusprechen? Geht doch alles eh nur einvernehmlich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Um mal auf die Generalvollmacht zu kommen. Was steht denn genau darin? Steht da etwas von einer Gültigkeit über den Tod hinaus? Wenn nicht, dann ist Ärger vorprogrammiert.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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