DRINGENDE HILFE!!! - ERBRECHT/ HAUSRAT/ GENERALVOLLMACHT

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
lizapage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
DRINGENDE HILFE!!! - ERBRECHT/ HAUSRAT/ GENERALVOLLMACHT

Hallo erstmal
ich bräuchte dringend hilfe und wäre sehr dankbar dafür.
Undzwar geht es darum: Eine Nachbarin von uns ist vor kurzem verstorben und hatte 5 Erben aufgeführt darunter meine Mutter. Meine Mutter und eine Freundin von Ihr (ebenfalls Erbin) besitzen eine Generalvollmacht. Sie sollen sich um die ganzen Bankangelegenheiten und Verträge etc. kümmern. Unter anderem wurde auch gesagt das sich die beiden um alles in der Wohnung kümmern sollen. (Allerdings steht es so viel ich weiss nicht im Testament es wurde nur mündlich ausgesprochen zudem als der Notar anwesend war). Deshalb wollten wir eigentlich morgen (Donnerstag den 09.04.2015) die Wohnung anfangen zu räumen. Jetzt wollte ich nachfragen wer darf über den Hinterbliebenen Hausrat entscheiden? Den ein anderer Erbe hat uns jetzt gedroht das wir aufpassen sollen was wir machen. (Im übrigen ist dieser Erbe bereits unerlaubt in die Wohnung der Verstorbenen eingedrungen - leider haben wir ihn nur selber gesehen und keine beweisfotos oder sonstiges)

BITTE ICH BRAUCHE DRINGEND HILFE.. meine Mutter weiss nicht mehr was Sie machen soll - Sie hat bereits den zuständigen Notar angerufen und nachgefragt auf dem gericht nachgefragt allerdings weiss niemand so wirklich bescheid.

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Meine Mutter und eine Freundin von Ihr (ebenfalls Erbin) besitzen eine Generalvollmacht.

Auch über den Tod hinaus?

Falls ja, dann dürfen sie genau das machen, was dort drin steht.

Es sollte aber alles überaus genau dokumnetiert werden, was gemacht wird um späteren Streitereien vorzubeugen.



Derzeit ist sie offenbar noch gar keine Erbin, oder hat sie schon einen Erbschein?



Zitat:
Deshalb wollten wir eigentlich morgen (Donnerstag den 09.04.2015) die Wohnung anfangen zu räumen.

Aufgrund der starf- und zivilrechtlichen Konsequenzen die drohen, würde ich das erst mal nicht so schnell machen.

Ich würde höchstens ein neues Schloss einsetzen um unbefugtne Zutritt zu unterbinden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lizapage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja die Vollmacht gilt auch über den Tod hinaus.

Nein ich glaube einen Erbschein nicht soweit ich bescheid weiss nur die Dokumente von dem Notar was er aufgesetzt hatte.


Wir haben den Container und das räumen für morgen abgesagt. Und ein neues Schloss schon vor ein paar Tagen angebracht. ( Ich denke das ist auch der Grund warum der einzige männliche Erbe etwas verbittert ist da er wirklich nur auf Geld aus ist und uns deshalb gedroht hat und bei allem einen Strich durch die Rechnung macht.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 81x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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