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DRINGENDE Frage: Hagelschaden an einem Neufahrzeug!

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DRINGENDE Frage: Hagelschaden an einem Neufahrzeug!

Hallo,

ich habe eine dringende Frage und bitte um möglichst schnelle Hilfe! Mein Problem: bei einem örtlichen Fachhändler habe ich ein Neufahrzeug bestellt. Auf dem Weg vom Herstellungsort (Werk) zum Händler kam es an diesem Fahrzeug zu einem Hagelschaden unbekannten Ausmaßes (Dach und Motorhaube?). Der Händler sichert zu, dass eine sog. "kalte" Instandsetzung möglich ist, bei der keine Lackierung von Teilen erforderlich sei; die Beulen würden mit Spezialwerkzeug herausgedrückt, so dass anschließend nichts mehr zu sehen sei. Nun zu meinen Fragen:

1. Ist das ohne Lackierung instand gesetzte Auto noch als neuwertig zu betrachten oder ist das Fahrzeug damit ein Unfallauto?
2. Muss die Reparatur, deren Umfang selbst dem Händler nicht einmal genau bekannt ist, bei einem späteren Verkauf angegeben werden?
3. Ist durch die kalte Instandsetzung eine Wertminderung des Fahrzeuges eingetreten, die mir erstattet werden müsste?
4. Hat die kalte Instandsetzung für mich einen sonstigen Nachteil?
5. Muss ich rechtlich gesehen das Fahrzeug überhaupt noch abnehmen oder habe ich Anspruch auf ein anderes Fahrzeug?

Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen. Danke im voraus!


von NAR am 29.07.2003 18:48
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>DRINGENDE Frage: Hagelschaden an einem Neufahrzeug!
In keinem Fall würde ich dieses KfZ annehmen ! Und wenn dann nur zu einem erheblich geminderten Kaufpreis !

Sie haben einen Neuwagen ab Werk und nicht ab Reparaturwerkstatt bestellt !
Einen solchen Neuwagen schuldet ihr Vertragspartner Ihnen damit auch.

Mir kann kein Mensch erzählen, daß ein Hagelschaden keine Wertminderung an einem Neuwagen hinterläßt ! Damit weicht die vertraglich vereinbarte Sollbeschaffenheit des Fahrzeugs von der Ist-Beschaffenheit negativ ab und ein Mangel liegt vor.

Ich würde dem Vertragspartner daher eine angemessene Frist zur Nacherfüllung durch ein neues Kfz setzen und im übrigen (zur Not anwaltlich) auf die Erfüllung des Vertrages bestehen.

Da es sich bei Wagen, die vom Band Rollen in der Regel um Gattungsgegenstände handelt, schuldet Ihr Vertragspartner einen Gegenstand mittlerer Art und Güte ! Ein solcher liegt aber nur in einem unbeschädigten KfZ vor, welches er aber wohl auch noch zur Verfügung haben dürfte.

Viel Glück


von Nabifski am 30.07.2003 19:32
Status: Stift (46 Beiträge)
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