DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
Bis zum 1.3.11 haben wir wie vereinbart 200 Euro Anzahlung geleistet.
Heute am 2.3.11 habe ich nun eine Email bekommen von der Apartment Vermietung sie wollen vom Vertrag zurücktreten, da der Eigentümer für einen Verwandten die Wohnung zu dem Zeitpunkt aus höchst persönlichen Gründen nutzen will. (angeblich eine Krebserkrankung)Angeboten haben die mir eine andere Wohnung, die allerdings einen Tag später frei ist, teurer ist, und nicht der gleichen Ausstattung entspricht ( 1 Doppelzimmer, 1 sehr kleines Kinderzimmer, 1 Bad, Wohnzimmer,keine Terrasse)Wie sind unsere Chancen?
Können wir auf die Wohnung beharren oder was raten Sie uns?Wir sind wirklich verzweifelt, da die meisten Sachen schon ausgebucht sind oder völlig überteuert sind.
Vielen Dank !!
von vp77 am 02.03.2011 22:39
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
quote:
Wie sind unsere Chancen?
Gut, es gibt zwar dieses 40 Jahre alte BGH-Urteil:
VIII ZR 88/78
Leitsatz
(Kündigung vor Vollzug eines Mietvertrages)
1. Auch die ordentliche Kündigung eines noch nicht vollzogenen Mietvertrages ist zulässig.
2. Es hängt in erster Linie von den Vereinbarungen der Vertragsteile ab, wann die Frist für eine vor Vollzug des Mietvertrages erklärte ordentliche Kündigung beginnt.
3. Kann eine Abrede hierüber nicht festgestellt werden, so beginnt die Kündigungsfrist mit dem Zugang der Kündigungserklärung.
Bei Anmietung einer FeWo von Privat gilt das Reisvertragsrecht nicht, sondern das Mietrecht.
Bis Juni wäre die Kündigungsfrist (3 Mon.) allemal eingehalten.
Aber:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, §§ 568, 126 BGB. Eine normale e-mail ohne elektronische Signatur genügt den Anforderungen nicht. Und: Ist die Vermittlung überhaupt der Vm.? Der müsste i.d.S. schriftlich kündigen.
Das müsste bis zum 3. WTag des Monats, d.h. heute, 03.03. 00.00 Uhr passieren, um zum Juni wirksam zu werden.
Geschieht das nicht, bleibt der MV im Juni bestehen, kann nicht, bzw. nicht vor Juli gekündigt werden.
Einfach abwarten, ob heute noch ein Eschr. kommt, davon wird es abhängen.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 03.03.2011 00:09
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
quote:^
Bei Anmietung einer FeWo von Privat gilt das Reisvertragsrecht nicht, sondern das Mietrecht.
Irgendwie führt das in die falsche Richtung.
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von dem User forever known as Mortinghale am 03.03.2011 00:16
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
--- editiert vom Adminvon guest-12303.03.2011 10:15:43 am 03.03.2011 07:09
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
Guten Morgen,ich war der Meinung da wir bei einer Apartment Vermietung gebucht haben und nicht bei Privat gilt das Reiserecht oder ?Diese Vermietung vermittelt für die Eigentümer der Ferienwohnungen an Feriengäste.oder ist das entscheidend was in Absatz 1 in den ABG's steht??Das sind unsere AGB‘s, ich konnte da nichts vom Rücktritt des Vermieters finden:
Alle Buchungen über das Internet bedürfen unserer Gegenbestätigung per Post, e-mail oder Fax. Ohne unsere Gegenbestätigung kommt kein Mietvertrag zustande. Über Feiertage wie Ostern, Pfingsten Weihnachten gelten Mindestmietdauern, diese bitte telefonisch erfragen. Mietvertragsbedingungen1. Die Appartement-Vermietung ist die Vermittlerin des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird abgeschlossen zwischen dem Appartementeigentümer als Vermieter, wie aus umseitigen Vertrag ersichtlich, und dem Mieter. Die Appartement-Vermietung vertritt den Vermieter in diesem Vertragsverhältnis. Zahlungen sind an die Appartement-Vermietung zu richten, die vom Vermieter bevollmächtigt ist, Zahlungen für den Vermieter entgegen zu nehmen und Ansprüche gegen den Mieter, gegebenenfalls auch gerichtlich, im eigenen Namen geltend zu machen.2. Die Überlassung der Räume aufgrund des Mietvertrages erfolgt nur an die Personen, die im Mietvertrag erwähnt sind. Eine Überlassung an Dritte, nicht im Vertrag eingebundenen Personen ist unzulässig, ebenso eine Untervermietung.3. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro in den Bürozeiten von Montag bis Samstag ab 15.00 Uhr. Sonntags und nach Büroschluss nur nach vorheriger Vereinbarung. Die Schlüssel sind auch dort wieder abzugeben. Bei geschlossenem Büro in den Bürobriefkasten zu werfen.
4. Eine Tierhaltung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Appartement-Vermietung zulässig.5. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache, der Einrichtung und des Inventars; auch soweit eine solche Beschädigung durch Kinder, Mitreisende oder Besucher erfolgt. Der Mieter verpflichtet sich, einen entstandenen Schaden sofort zu melden und unverzüglich Ersatz zu leisten. Beanstandungen sind im Rahmen der Mitteilungspflicht umgehend der Appartement-Vermietung mitzuteilen.6. Die Appartement-Vermietung als Vermittlerin haftet nicht für vom Mieter in die Mietsache eingebrachte Sachen, noch für sonstige Schäden.7. Die Haftung des Vermieters wird auf solche Schäden beschränkt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Im übrigen wird die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
8. Die im Mietobjekt ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.9. Der Mietvertrag ist binnen einer Woche unterschrieben an die Appartement-Vermietung zurück zu schicken, ebenfalls ist eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent innerhalb dieser Zeit auf das Konto der Appartement-Vermietung zu überweisen. Der Restbertrag muss 4 Wochen vor Einzug auf dem Konto der Appartement-Vermietung gutgeschrieben sein. Bis zum Eingang des Restbetrages ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietobjektes zu verweigern. Trotzdem hat der Mieter die Zahlung innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu tätigen. Geht der Mietvertrag oder die Zahlung nicht rechtzeitig bei der Appartement-Vermietung ein, steht dem Vermieter ein Rücktrittsrecht zu.10. Der umseitige Vertrag kommt verbindlich zustande. Kann der Mieter die Reise, aus welchen Gründen auch immer, nicht antreten, besteht die Möglichkeit, der Appartement-Vermietung dies schriftlich mitzuteilen. Die Appartement-Vermietung versucht sodann ohne Verzicht auf Rechtsansprüche das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Es wird in jedem Fall eine pauschale Gebühr in Höhe von Euro 50,00 fällig für die hierfür entstandenen Aufwendungen. Gelingt eine Weitervermietung nicht, werden seitens des Vermieters, vertreten durch die Appartement-Vermietung für die nicht in Anspruch genommene Leistungen 80 Prozent des Übernachtungspreises einbehalten. Der Versuch der Weitervermietung erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht diesbezüglich und ohne Aufgabe der Ansprüche gegen den Mieter.Eine Verpflichtung ergibt sich hierdurch nicht.11. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit von Willenserklärungen genügt deren Zustellung an einen der Mieter.12. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Sylt. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Niebüll vereinbart.13. Öffnungszeiten Sommer : Montag –Freitag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr Winter: Montag –Freitag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr - 14.00 Uhr14. Die Kurtaxe wird über die Appartement-Vermietung abgewickelt.
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von vp77 am 03.03.2011 08:32
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
Guten Morgen,ich war der Meinung da wir bei einer Apartment Vermietung gebucht haben und nicht bei Privat gilt das Reiserecht oder ?Diese Vermietung vermittelt für die Eigentümer der Ferienwohnungen an Feriengäste.oder ist das entscheidend was in Absatz 1 in den ABG's steht??Das sind unsere AGB‘s, ich konnte da nichts vom Rücktritt des Vermieters finden:
Alle Buchungen über das Internet bedürfen unserer Gegenbestätigung per Post, e-mail oder Fax. Ohne unsere Gegenbestätigung kommt kein Mietvertrag zustande. Über Feiertage wie Ostern, Pfingsten Weihnachten gelten Mindestmietdauern, diese bitte telefonisch erfragen. Mietvertragsbedingungen1. Die Appartement-Vermietung ist die Vermittlerin des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird abgeschlossen zwischen dem Appartementeigentümer als Vermieter, wie aus umseitigen Vertrag ersichtlich, und dem Mieter. Die Appartement-Vermietung vertritt den Vermieter in diesem Vertragsverhältnis. Zahlungen sind an die Appartement-Vermietung zu richten, die vom Vermieter bevollmächtigt ist, Zahlungen für den Vermieter entgegen zu nehmen und Ansprüche gegen den Mieter, gegebenenfalls auch gerichtlich, im eigenen Namen geltend zu machen.2. Die Überlassung der Räume aufgrund des Mietvertrages erfolgt nur an die Personen, die im Mietvertrag erwähnt sind. Eine Überlassung an Dritte, nicht im Vertrag eingebundenen Personen ist unzulässig, ebenso eine Untervermietung.3. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro in den Bürozeiten von Montag bis Samstag ab 15.00 Uhr. Sonntags und nach Büroschluss nur nach vorheriger Vereinbarung. Die Schlüssel sind auch dort wieder abzugeben. Bei geschlossenem Büro in den Bürobriefkasten zu werfen.
4. Eine Tierhaltung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Appartement-Vermietung zulässig.5. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache, der Einrichtung und des Inventars; auch soweit eine solche Beschädigung durch Kinder, Mitreisende oder Besucher erfolgt. Der Mieter verpflichtet sich, einen entstandenen Schaden sofort zu melden und unverzüglich Ersatz zu leisten. Beanstandungen sind im Rahmen der Mitteilungspflicht umgehend der Appartement-Vermietung mitzuteilen.6. Die Appartement-Vermietung als Vermittlerin haftet nicht für vom Mieter in die Mietsache eingebrachte Sachen, noch für sonstige Schäden.7. Die Haftung des Vermieters wird auf solche Schäden beschränkt, die von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Im übrigen wird die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
8. Die im Mietobjekt ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages.9. Der Mietvertrag ist binnen einer Woche unterschrieben an die Appartement-Vermietung zurück zu schicken, ebenfalls ist eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent innerhalb dieser Zeit auf das Konto der Appartement-Vermietung zu überweisen. Der Restbertrag muss 4 Wochen vor Einzug auf dem Konto der Appartement-Vermietung gutgeschrieben sein. Bis zum Eingang des Restbetrages ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietobjektes zu verweigern. Trotzdem hat der Mieter die Zahlung innerhalb der vereinbarten Mietzeit zu tätigen. Geht der Mietvertrag oder die Zahlung nicht rechtzeitig bei der Appartement-Vermietung ein, steht dem Vermieter ein Rücktrittsrecht zu.10. Der umseitige Vertrag kommt verbindlich zustande. Kann der Mieter die Reise, aus welchen Gründen auch immer, nicht antreten, besteht die Möglichkeit, der Appartement-Vermietung dies schriftlich mitzuteilen. Die Appartement-Vermietung versucht sodann ohne Verzicht auf Rechtsansprüche das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Es wird in jedem Fall eine pauschale Gebühr in Höhe von Euro 50,00 fällig für die hierfür entstandenen Aufwendungen. Gelingt eine Weitervermietung nicht, werden seitens des Vermieters, vertreten durch die Appartement-Vermietung für die nicht in Anspruch genommene Leistungen 80 Prozent des Übernachtungspreises einbehalten. Der Versuch der Weitervermietung erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht diesbezüglich und ohne Aufgabe der Ansprüche gegen den Mieter.Eine Verpflichtung ergibt sich hierdurch nicht.11. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit von Willenserklärungen genügt deren Zustellung an einen der Mieter.12. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist Sylt. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand Niebüll vereinbart.13. Öffnungszeiten Sommer : Montag –Freitag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr Winter: Montag –Freitag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr - 14.00 Uhr14. Die Kurtaxe wird über die Appartement-Vermietung abgewickelt.
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von vp77 am 03.03.2011 08:32
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
--- editiert vom Adminvon guest-12303.03.2011 10:15:43 am 03.03.2011 09:02
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
quote:
Es ist schon möglich, dass das Reise Recht gilt, wenn ihr die Ferien Wohnung über eine Apartment Vermietung gemietet habt.
Aber nur, wenn die "Reiseveranstalter" i.S. des § 651a BGB wären.
Danach klingt das hier nicht, es wird nur der private Vermieter vertreten, damit gilt Mietrecht, s.o.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 03.03.2011 09:22
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
--- editiert vom Adminvon guest-12303.03.2011 10:15:43 am 03.03.2011 09:46
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
quote:
... In dem "Mietvertrag" sind als Vertragspartner die Parteien angegeben. ...
Jetzt verstanden? Hier sind VP der TE und der private Eigner.
@TE
Bitte § 174 BGB lesen. D.h. wenn die schriftliche Kü. heute noch kommen sollte, keine Vm. nachgewiesen wird, unverzüglich zurückweisen. Am Besten per Einwurfeinschreiben.
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-- Editiert am 03.03.2011 09:56
von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 03.03.2011 09:54
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>DRINGEND Rücktritt des Vermieters Ferienwohnung
--- editiert vom Adminvon guest-12303.03.2011 10:15:43 am 03.03.2011 10:07
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