DRINGEND! Autokauf -> mehr Vorbesitzer als im Kaufvertrag

17. August 2001 Thema abonnieren
 Von 
Thomas4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DRINGEND! Autokauf -> mehr Vorbesitzer als im Kaufvertrag

Ich habe ein Auto in einem Autohaus gekauft. Auf dem Kaufvertrag war 1 Vorbesitzer eingetragen. Zuhause habe ich gesehen, dass im Fahrzeugbrief 5 Vorbesitzer (als 1. Besitzer eine Autovermietung)eingetragen sind. Darauf wurde ich nicht hingewiesen.
Besteht jetzt die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu wandeln?
Ist der Kaufvertrag durch diese Tatsache ungültig?
Kann das Autohaus Ansprüche noch gegen mich geltend machen? (Es wurden diverse Teile erneuert, um es techisch in Ordnung zu bringen.)

Danke für alle Antworten!

MfG
Thomas

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Thomas,

das es nur einen Vorbesitzter gab ist eine Eigenschaft des PKW, die Dir vom Verkäufer zugesichert wurde - da diese Eigenschaft fehlt hast Du ein Recht auf Wandelung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder Minderung des Kaufpreises.

Ich würde erneut zum Händler gehen - ihn über seinen Fehler aufklären - die Wandelung androhen und dann versuchen über eine Minderung des Kaufpreises zu verhandeln. Hier kann man dann ruhig etwas mit dem guten Ruf eines seriösen Autohauses spielen (mal die Worte Verbraucherschutzverein und Mitteilung an die lokale Presse fallen lassen - das hilft fast immer).

Sollte sich das Autohaus nicht einsichtig zeigen, dann solltest Du alle weiteren Schritte wohl eher einem Anwalt übergeben - ein solcher Rechtsstreit wird von einen KFZ-RechtsschutzVersicherung in der Regel abgedeckt.

Viele Erfolg!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frankenberg
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 24x hilfreich)

Auch ich würde sagen, dass in diesem Falle ein Recht auf Wandelung oder Minderung des Kaufpreises gegeben ist. Notfalls würde ich einen Anwalt einschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

:respekt:

quote:
Sollte sich das Autohaus nicht einsichtig zeigen, dann solltest Du alle weiteren Schritte wohl eher einem Anwalt übergeben - ein solcher Rechtsstreit wird von einen KFZ-RechtsschutzVersicherung in der Regel abgedeckt.

Viele Erfolg!

von MCNeubert am 20.08.2001 11:14


:banana: klasse Beitrag, aber 9 Jahre zu spät :party:


Gruss vom Strand

1x Hilfreiche Antwort

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