DRINGEND Ärger mit VM wegen Küche

29. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Barney26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
DRINGEND Ärger mit VM wegen Küche

Hallo liebe Leute.

Kurz und knapp der Sachverhalt.
Ich zog vor einem Jahr in eine Wohnung. Es war eine EBK vorhanden und ich konnte sie übernehmen. Die Vormieteren wollte sie mir verkaufen, da ich aber kein Geld zu der Zeit hatte, überließ sie mir die EBK kostenlos.

Im Mietvertrag steht folgendes :

Die Wohnung wird mit 0 Einrichtungsgenständen vermietet.

Sonstige Vereinbarungen:

Folgende Einrichtungen und Gegenstände, die sich in der vermieteten Wohnung befinden, hat der Mieter von einem Vormieter übernommen:

Einbauküchenmöbel sind vorhanden, wurden vom Vormieter eingebracht und können übernommen werden. Für den Zustand und die Funktionstauglichkeit übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

Sie gelten als vom Mieter eingebracht und sind nicht mutvermietet. Der Vermieter ist in soweit nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Auf Verlangen des Vermieters sind sie bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

______________________

Demnach ist die Küche doch in meinen Besitz übergegangen oder nicht ?
Der Vermieter behauptet heute es wäre seine Küche und er möchte sie meinen Nachmietern mitvermieten. Ich aber habe mit dem Nachmieter einen Vertrag geschlossen, der besagt dass die Küchenmöbel gegen einen kleinen Abstand in seinen Besitz übergehen.

Freue mich auf Klärung .

Danke Ihr Lieben!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Die Küche ist in deinem Eigentum, beschreibt ja auch schon der Mietvertrag dass der VM nichts damit zu tun haben will. Hilfreich wär's natürlich wenn du von deinem Vormieter noch irgendwas schriftlich hättest.

Ich würde den VM anschreiben, auf den Wortlaut des Vertrags und die Absprache mit dem Vormieter hinweisen und dem VM die Küche gegen eine gleichhohe oder höhere Abstandszahlung anbieten.

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-- Editiert sunnyboy171981 am 29.08.2013 11:16

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#2
 Von 
Barney26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Das Problem ist dass der Vormieter und ich in keinem guten Verhältnis stehen. Man ist sich persönlich bekannt und spricht nicht miteinander. Dazu kommt das Vormieter bei Vermieter arbeitet.

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Der Vormieter spielt hier doch keine Rolle mehr, der Mietvertrag ist doch eindeutig:

quote:
Sie gelten als vom Mieter eingebracht und sind nicht mutvermietet. Der Vermieter ist in soweit nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Auf Verlangen des Vermieters sind sie bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.


Der Vermieter kann also von dir verlangen, das du die Möbel entfernst. Deine Absprache mit deinem Nachmieter muß den Vermieter nicht interessieren, d.h. laut Vertrag kann er dich zwingen, die Küche auszubauen und die Wände zu renovieren (falls erforderlich). Nach Übergabe der Wohnung an den Nachmieter kann dieser die Küche wieder einbauen...

Meine Meinung: die Küche hat dich nichts gekostet, und wenn du sie in der Wohnung lassen kannst, dann sparst du dir auch noch den Ausbau. Was der Vermieter mit deinem Nachmieter deswegen vereinbart, das kann dir egal sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter kann also von dir verlangen, das du die Möbel entfernst. Deine Absprache mit deinem Nachmieter muß den Vermieter nicht interessieren, d.h. laut Vertrag kann er dich zwingen, die Küche auszubauen und die Wände zu renovieren (falls erforderlich). Nach Übergabe der Wohnung an den Nachmieter kann dieser die Küche wieder einbauen... <hr size=1 noshade>



Davon kann man sicher ausgehen, das könnte der Vermieter niemals durchsetzen.

§ 226 BGB

Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

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#5
 Von 
Barney26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diese wichtige Information !!!

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Unabhängig von dem Vorgesagten finde ich allerdings, dass es schon etwas dreist ist, etwas weiterzuverkaufen, das du vorher kostenlos erhalten hast.

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#7
 Von 
Barney26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist doch ganz egal.
Nur weil mir jemand eine Sache X schenkt oder überlässt, heisst das doch noch nicht das dieses Sache X wertlos ist. Und nur weil man etwas günstig oder kostenlos erhält, heisst es doch nicht das man es auch wieder verschenken muss ....

Zumal es mir hier nicht um den Preis dabei geht. Dieser ist lachhaft gering. Es geht mehr um die Symbolik und um die Klärung der Besitzverhältnisse.



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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)


Wenn es nur um die Symbolik und die Klärung der Besitzverhältnisse geht, dann wäre eine schriftlich belegte Schenkung an den Nachmieter doch der beste Weg:

Mit der schriftlichen Schenkung und einer Kopie deines Mietvertrages kann der Nachmieter seinen Besitz an der Küche nachweisen.
Das hätte dann auch mehr Symbolik als die Überlassung der Küche zu einem lachhaft geringen Preis...





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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Die Vormieteren wollte sie mir verkaufen, da ich aber kein Geld zu der Zeit hatte, überließ sie mir die EBK kostenlos.


Vor allem, wenn sich Vormieter und Vermieter gut kennen, dürfte sich Ersterer nun ziemlich von seinem Nachmieter verarscht fühlen.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich aber habe mit dem Nachmieter einen Vertrag geschlossen, der besagt dass die Küchenmöbel gegen einen kleinen Abstand in seinen Besitz übergehen.


Das ist ein beide Seiten bindender Kaufvertrag.

Der Verkäufer hat da einen einklagbaren Anspruch auf Abnahme, der Käufer auf Übernahme der Küche.

Etwas mit Gewinn zu verkaufen oder auch zu vermieten, ist aus miner Sicht weder im Großen, noch im Kleinen zu beanstanden.

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