DRB: Keine "Augen zu und weiter so" in der Bundesrichterwahl
17.10.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 2887 Aufrufe Mehr zum Thema:Bundesrichter, Richterbund, Bundesrichterwahl, Neskovic
Befähigung zum Richteramt gerichtlich überprüfbar
Der Deutsche Richterbund (DRB) sieht sich in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (OVG) von dieser Woche in seiner Forderung nach einer Reform der Bundesrichterwahl bestätigt. Das Urteil enthalte eine von der Richterschaft erwartete Klarstellung: Auch an den obersten Bundesgerichten werden die Richter nach ihrer Eignung gewählt und somit nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG.
"Ein ’Augen zu und weiter so’ wird es nach diesem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben können", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert W. Mackenroth am Dienstag in Berlin. Er fasste die Kernforderungen des Richterbundes noch einmal zusammen: Alle Richterstellen sind auszuschreiben, es ist ein Anforderungsprofil für diese Ämter zu entwickeln. Richterschaft und Politik sollten nunmehr gemeinsam nach Wegen suchen, die sicherstellen, dass auch an den obersten Bundesgerichten nur die Besten Recht sprechen.
Das OVG hatte diese Woche entschieden, dass die Ernennung von dem Lübecker Richter Wolfgang Neskovic zum Bundesrichter im Februar 2001 gegen die Verfassung verstoßen hat, da der Mitbewerber von Neskovic trotz Eignung nicht hinreichend berücksichtigt worden war. Da laut Art. 33 Abs. 2 GG aber jeder Deutsche gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt habe, gemessen an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sei gegen diesen Verfassungsgrundsatz bei der Besetzung der Richterstelle verstoßen worden.
Bislang werden die Richter an den fünf Bundesgerichten durch ein kaum überschaubares Verfahren bestimmt. Richter können sich nicht um eine Stelle bewerben, sondern werden vorgeschlagen. Politische Erwägungen standen bei der Wahl immer ganz weit oben.


