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DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne

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DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne

Hallo,
ich habe eine Problem mit der im Bereff genannten Firma.
Ich habe letztes Jahr aus absoluter Dummheit mich bei Traumgewinne angemeldet.
Traumgewinne hat ca. 3 mal von meinem Konto angbucht bis dann mal ein mtl. Beitrag wieder zurückgebucht wurde. Gewonnen habe ich nichts, außer paar Teebeutel. Das Versprechen lautet ja, wenn man nichts gewinnt, bekommt mal das Geld zurück. Nun habe ich einen 2 Jahresvertrag an der Backe. Ich habe seit der Rückbuchung nichts mehr an die Firma bezahlt. Ich wurde dann mehrfach angemahnt, trotzdem nicht bezahlt. Die Frage stellt sich für was eigentlich? Natürlich bekam ich dann Post von einem RA mit der Aufforderung die Forderung von 180,- Euro zu begleichen..... Ich habe nicht reagiert, im letzten Schreiben des RA bat er mir an einen Betrag von 130,- Euro zu bezahlen und die Sache wäre damit erledigt.
Ich konnte es gar nicht glauben es wurde immer weniger. Für mich stand fest, das eine Firma doch nicht einfach so auf 80 euro verzichtet?
Nun heute kam ein Brief von Intrium Inkasso:
Hauptforderung: 135.-
lfd. Zinsen 6,14
Mahnspesen 14,-
Inkassokosten 39,-
Kontoführungsgebühr: 20,-
Gesamtforderung: 214,14
Drunter steht dann noch fair pay, please.
Kann mir jemand sagen was ich nun tun soll? Alles Verbrecher...



von AllesMist am 04.05.2007 14:30
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Schwierig zu sagen. Einen Vertragsschluss muss Dir der Saftladen beweisen. Da alles schon einige Zeit zurückliegt, ist heute schwer zu sagen, ob damals die Vertragsbedinungen deutlich ersichtlich waren für Dich als potenziellen Kunden. Wenn nicht, musst Du auch nicht zahlen.

Mein persönlicher Rat wäre: Nicht zahlen, nicht reagieren, einfach aussitzen. Solche dubiosen Anbieter -davon gibt es viele, schau Dich mal hier im Forum um- gehen meist nie vor Gericht mit ihrer Forderung, da sie wissen, welch halbseidenes Gewerbe sie da betreiben.

Ist aber meine persönliche Einschätzung. Ich weiß nicht, wie der angebliche Vertragsschluss damals ausgesehen hat.


von Jotrocken am 04.05.2007 14:49
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Nun ja....ich halte auch nicht viel von Firmen wie oben beschrieben, aber es wird hier schwer zu behaupten sein, man habe mit dieser Firma keinen Geschäftskontakt ( Vertrag ). Da bereits mehrfach monatlich vom Girokonto abgebucht wurde, und nie widersprochen wurde ,wird jeder Richter eine Geschäftsbeziehung annehmen. Nach mehren Monaten zu sagen ; also ich Zahl nicht mehr weil ich keinen Vertrag mit euch habe wird schwer !!

Das die Inkassogebühren mehr als dreist sind ist eine andere Geschichte.....da wird die bestimmt " Thehellion" was zu sagen können.

Mein Rat : SOFORT KÜNDIGEN ( 2 jahres Vertrag )
Zahlung der offenen und der Restbeträge ( 24 monate ) direkt an die Firma.Das Inkasso links liegen lassen, gegebenenfalls mitteilen das die Forderung nicht besteht und ende !!

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"


von qwasy am 04.05.2007 16:56
Status: Legende (426 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_telefon/meldung/1532381/1532381.html

Ich würde Dem Darmstädter Hütchenspielerteam folgendes per Fax mitteilen :

Ich lehne die Forderung vollumfänglich ab und verweise auf den Rechtsweg.
Die Kontaktaufnahme per Telefon untersage ich hiermit ausdrücklich !
Ich widerspreche der Speicherung meiner daten gem BDSG.

Das selbe Fax falls sich später RA Axmann meldet !


-----------------------
Die Anmeldung war per Telefon oder email ?

lg


von thehellion am 04.05.2007 18:18
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Die Anmeldung erfolgt per Internet.
Das blöde ist, das die 3 mal abgebucht haben und ich habs nicht gecheckt.


von AllesMist am 04.05.2007 18:23
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Der Anwalt hat zuerst angemahnt und dann an das Inkassobüro abgegeben ?


von thehellion am 04.05.2007 19:18
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Ja erst Mahnung vom Anwalt, dann das IB. Fand ich schon sehr merkwürdig.
Und dann nich die 80 Euro Forderungsverzicht...


von AllesMist am 04.05.2007 20:17
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Gutes zeichen eigentlich !
Der RA gibt zurück ans IB

Ist normalerweise umgekehrt
Der RA heißt Axmann ?

Du solltest wissen das die überwältigende Mehrheit der Gerichte Inkasso UND RA Gebühren (also beides zusammen) vor Gericht als nicht erstattungsfähig sieht !

z.b
OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993, Az. 5 U 68/93, NJW-RR 1994, 1139).

oder

OLG München, NJW 1975, 832; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 15).
------------------------
Ich würde zunächst wie oben von mir empfohlen verfahren

lg


von thehellion am 04.05.2007 21:03
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Der RA heißt Lübbert.
Ich berichte über den verlauf.
Vielen Dank....


von AllesMist am 04.05.2007 21:13
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Hallo, ich habe heute wieder einen netten Brief vom IB bekommen,
darin steht,
wie nehmen Bezug auf unsere bisherige Korrespondenz und überreichen Ihnen in der Anlage die Aufragsbestätigung unserer Auftraggeberin vom 09.01.1006 in Kopie. Alle wesentlichen Punkte, wie z. B. Laufzeit des Vertrages, Produktbeschreibung etc. können sie hieraus entnehmen. Zudem beziehen wir uns auf die im Dienstleistungsvertrag zugrunde liegenden AGBs unsere Auftraggeberin und weisen darauf hin, dass eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht möglich ist.
Zur vermeideung weiterer kostenintensiver Maßnahmen fordern wir Sie auf, den offen stehenden Betrag von EUR 214 bis zum 25.05. auszugleichen.

Im Anhang befindet sich ein Schreiben das ich angeblich per Mail erhalten haben soll.
Die AGB sind ganz groß abgedruckt.
Wie soll ich drauf reagieren?


von AllesMist am 24.05.2007 09:00
Status: Praktikant (20 Beiträge)
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>DPS Deutsche Preisausschreiben Service GmbH - Traumgewinne
Hallo,

Sie haben einen Vertrag geschlossen, welchen Sie fristgerecht kündigen können. Dies sollten Sie in jedem Fall schriftlich tun.

Da Sie Zahlungen geleistet haben, haben Sie den Vertragsabschluß anerkannt, daher kann ich den Ausführungen von @thehellion in diesem Fall nicht zustimmen.


von murgab123 am 24.05.2007 10:31
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