Hallo,bei meiner Freundin wurde das Auto aufgebrochen und unter anderem das Autoradio entwendet. DNA Spuren wurden im Auto sicher gestellt und nun soll ich zum Ausschlussverfahren eine DNA Probe abgeben. Ich bin dieses Auto nie selbst gefahren sondern nur mitgefahren und das letzte mal, dass ich mitgefahren bin ist auch schon 3 Wochen her. Es wurde mitgeteilt, dass diese Informationen über meine DNA wieder gelöscht werden? Kann man sich auf diese Aussage verlassen. Oder ist es möglich, dass diese Informationen dann doch in irgendeiner Kartei auf ewig gespeichert werden.Hab im Netz keine Infos dazu gefunden...Gruss,
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es dazu überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt. Freiwillig ist das sicherlich möglich, aber da eine Ausschlußprobe lediglich die Arbeit der Polizei erleichtert (weil sie dann weiß, welche Spuren sie wegwerfen kann), kann ich mir nicht vorstellen, daß es dazu eine gesetzliche Pflicht geben soll.
Hallo,ich hab kein Problem damit so eine Probe für einen einmaligen Abgleich abzugeben. Das dies freiwillig ist denk ich auch. Ich würd ja gern helfen dies aufzuklären. Ich will nur nicht auf ewig in irgend einer Datenbank landen. Aber anders herum wenn ich keine Probe abgebe und in dem Auto von mir DNA gefunden wird, dann könnte ich ja als "unbekannter Verdächtiger" an dem Autoeinbruch in ner Datenbank landen oder?