Guten Tag,
Mich würde einmal interessieren, ob die Aufschlüsselung des Inkassounternehmens so rechtens ist.
Hauptforderung 1,99€
Verzugszinsen (5% über Basiszins auf HF seit Fälligkeit) 0,08€
Gläubigerkosten, Gläubigerauslagen 15,00€
Inkassokosten gem. §§ 280,286 BGB
91,50€
Geb. für Ratenzahlung/Vergleich 60,00€
Auslagenpauschale gem. §§ 280,286 BGB
18,30€
verauslagte Kosten 4,40€
= 191,27€
Ich werde das Gefühl nicht los, dass die Kosten in dem Fall unangebracht Hoch sind..
Ich würde mich über eine kurze Einschätzung freuen.
VG
DIAGONAL Inkasso - hohe Mahngebühren?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Es ist wahrlich keine Kunst zu erkennen das diese Gebühren nicht mal ansatzweisde durchsetzungfähig wären
Lastschriftrückläufer ?
Irgendwas im Zusammenhang mit dem Inkasso unterschrieben ?
15€ Mahngebühren entsprechen umgerechnet etwa 10 Mahnungen per Briefpost!
91,50€ Inkassogebühren sind ein absurder Verstoß gegen das RVG.
"verauslagte Kosten" von 4,40€ klingen für mich nach frei erfundenem Blödsinn.
Ich würde maximal 5€ zweckgebunden an den Gläubiger überweisen und eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht wegen massivem Verstoß gegen das RVG hinterlassen, sowie wegen mutmaßlichem Betrug (bezogen auf die 15€ Mahngebühren und 4,40€ Posten)
-- Editiert von mepeisen am 30.08.2015 07:30
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Sorry, aber da passt doch was nicht... wieso soll jemand wegen 1,99 € eine Ratenzahlungsvereinbarung für 60€ eingehen?
Gab es da mal eine höhere Ursprungsforderung? Falls ja, was genau ist da alles gelaufen?
Moin,
Entschuldigt die späte Antwort.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung gab es nie - laut der Dame am Telefon aber schon, "die gab es garantiert und ist jetzt auch zu zahlen!".
Per Einschreiben dann schriftlich nach einem Nachweis der Ratenzahlungsvereinbarung verlangt. "Einen solchen gab es nie, ein Fehler im Computersystem" - so so.
Inkassokosten sollten dann auch "nur noch" 58€ betragen, Auslagenpauschale dann nur noch 7,80€.
67€ Gesamtforderung dann, diese überwiesen, um den Mist von der Backe zu haben.
Die werden das sicher nicht nur bei mir versucht haben. In welcher Art und Weise kann ich wen über das Verhalten informieren? Welche Nachweise mitgeben?
Ich freue mich auf eure Antwort!
Mit so Leuten telefoniert man nicht.
Die bloße Behauptung, dass es eine Ratenzahlung gegeben hätte, ist natürlich Blödsinn. Das müssen die schon beweisen.
Zitat:Per Einschreiben dann schriftlich nach einem Nachweis der Ratenzahlungsvereinbarung verlangt. "Einen solchen gab es nie, ein Fehler im Computersystem" - so so.
Genau richtig reagiert. Im Übrigen ist die Ausrede (Fehler im Computersystem) völliger Quatsch. Das war in meinen Augen ein absichtlicher Betrugsversuch und ich würde das sofort bei der Polizei anzeigen ;-)
Die mögen das Computersystem mal durchsuchen und sich erklären lassen, was das für ein angeblicher Fehler gewesen sei.
Auch das mit den überhöhten Inkassokosten, die deutlich jenseits des Erlaubten liegen, deutet eher auf Betrug hin als auf einen Computerfehler.
Zitat:67€ Gesamtforderung dann, diese überwiesen, um den Mist von der Backe zu haben.
Wenn du Geld zu verschenken hast...
Zitat:Die werden das sicher nicht nur bei mir versucht haben. In welcher Art und Weise kann ich wen über das Verhalten informieren? Welche Nachweise mitgeben?
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren
Über die höhe der Inkassokosten (Linke Spalte)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
15 € wären theoretisch im Verzugsfall zu zahlen
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