Guten Abend,
Vor 3 Monaten hat ein Kunde bei mir ein Produkt gekauft (Um die 900€) und hat nach 2 Wochen behauptet, das Paket wäre nicht angekommen, trotz Zustellnachweis etc. Irgendwann meldete sich dieses Kunde nicht mehr, bis vor einer Woche. Er hat uns den Ablieferprotokoll von der lieben DHL geschickt und fordert mich das Geld wieder zu erstatten. So jetzt kommen wir zum lustigen Teil; Auf dem Zustellnachweis steht:
Unterschrieben von xyz (Sein Name)
Unterschrift: Für diese Sendung wurde eine elektronische Signatur erfasst, diese Unterschrift kann jedoch aktuell nicht angezeigt werden
Lieferstatus: ZUGESTELLT!
Auf dem Ablieferprotokoll:
Unterschrift: BKA
Das heißt, das Paket wurde nicht ihm persönlich, sondern im Briefkasten zugestellt. Muss dies die DHL nicht im Zustellnachweis vermerken? Die DHL Hat mich auch schon telefonisch kontaktiert etc etc. Auch wurde ich per Email kontakiert. Zitat DHL Mitarbeiter: "Da Herr xyz die Sendung nicht erhalten hat und unsere Nachforschung leider ergebnislos verlief, müssen wir von einem Verlust der Sendung ausgehen." Ich frage mich, wieso die DHL einen Verlust der Sendung ausgeht, im Grunde genommen kann der Kunde auch einfach nur lügen. Oder nicht? Ausserdem steht im Zustellnachweis auch nichts über einen Briefkasten, sondern das dieses Paket an ihm zugestellt sei! Meine Frage wäre nun, wenn dies jetzt vor Gericht enden sollte, würde ein Zustellnachweis reichen? Ich denke, dass der Kunde das Paket erhalten hat, da er sehr "komisch" auf meine Fragen reagiert und immer versucht mit einer Frist zu drohen. Ich habe ihm gesagt, dass Ich einen Zustellnachweis habe und ich desweiteren nichts unterehmen möchte! Nun hat sich aber die DHL bei mir gemeldet und behauptet halt, dass das Paket nicht zugestellt sei, sondern "Zugestellt im Briefkasten" Ich frage mich, wer jetzt den Recht hat. Bin übrigens keine privat Person, sondern gewerblich. Ich hab mich auch schon darüber Informiert, dass ich haftet müsste. Falls ich keinen Zustellnachweis hätte. Hab ich aber. Nun bin ich mir einfach nicht wirklich sicher, wer recht hat. Ich bedanke mich jetzt schon mal auf eure Antworten, vielen Dank!
DHL Zustellung
Probleme mit der Versicherung?
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ZitatBin übrigens keine privat Person, sondern gewerblich. Ich hab mich auch schon darüber Informiert, dass ich haftet müsste. Falls ich keinen Zustellnachweis hätte. :
DHL sagt ja selber, dass sie von einer nicht erfolgten Zustellung ausgehen. Paket in Briefkasten ist eben nicht so vorgesehen (Paketbox vor dem Haus höchstens). Also ist man als gewerblicher nicht raus aus der Nummer. Wenn der Kunde nicht doch plötzlich die Lieferung bestätigt, wären Neulieferung oder Erstattung der richtige Weg. Für den Rest müsste man sich mit DHL auseinandersetzen.
Meine Meinung:
Also: K hat ein Paket bestellt. Das gibt es üblicherweise gegen Unterschrift, nicht als Einwurf in den Briefkasten. Von dieser Zustellung wurde abgewichen. Der gewerbliche VK ist zwar nicht Schuld daran, aber per Gesetz ist es so, dass er bei abweichender Versendung haftet. Da der gewerbliche VK aber anscheinend ein Paket beauftragt hat, DHL dies aber einfach nur eingeworfen hat kann sich der VK wiederum an DHL halten um Schadenersatz zu fordern.
Der K wendet sich also an den gewerblichen VK, dieser hat den Schaden zu ersetzen. Der gew. VK wendet sich an DHL und diese müsste dann dem gew. VK den Schaden ersetzen. Natürlich nur sofern der gew. VK einer Zustellung durch Einwurf nicht zugestimmt hätte. Ansonsten würde der gewerbliche VK auf dem Schaden sitzen bleiben.
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