DHL Paket nicht AGB-Konform verpackt

29. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Laijora
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL Paket nicht AGB-Konform verpackt

Hallo,

ich habe zur Zeit ein kleines (oder auch größeres) Problem mit der DHL Vertrieb GmbH.

Am 10.04.2014 habe ich ein Paket zur örtlichen Postfiliale gebracht. Das Paket beinhaltete ein Handy (ca. 70 Euro Wert) und sollte an einen eBay-Käufer gehen.

Die kleine Verpackung des Handys habe ich in einen DIN A4 Umschlag gepackt und nochmal mit Panzertape an den Rändern verklebt. Auch habe ich vorsichtshalber bei Abgabe des Paketes nachgefragt bei der Postbeamtin, ob die Verpackung so in Ordnung wäre und diese Frau hatte es dann nochmal abgemessen und meinte, dass alles in Ordnung sei.

Nun dann ging das Paket auf seine Reise.

Durch das erste Paketzentrum der DHL ist es noch gekommen und dann beim zweiten und letzten Paketzentrum (ist sogar in der selben Stadt des Empfängers gewesen) wurde das Paket (Umschlag) beschädigt und zur erneuten Nachverpackung wieder an ein anderes Paketzentrum zurückgeschickt.

Nach mehreren (ja sogar vielzähligen) Telefonaten mit dem kompetenten Kundenservice der DHL wurde mir gesagt, dass der Umschlag nur beschädigt sei und es dann wie bereits geschrieben erneut verpackt und verschickt wird.

Eine Woche später kam dann (auch hier musste ich mich wieder melden) die Info, dass wohl größere Probleme mit dem Paket geben würde und ich per Post ein Schreiben von der DHL mit weiteren Infos erhalten würde.

Das Schreiben habe ich dann wieder eine Woche später auch erhalten.

ALLERDINGS!! will DHL nicht Haftung für den Vorfall übernehmen. In dem SChreiben steht, dass ein Teilverlust (Teilverlust heißt nach meiner Auffassung, dass nur ein Teil des Inhaltes fehlt...aber ok das sieht DHL vielleicht anders) eingetreten ist. So schön so gut, aber die wollen die Haftung dafür nicht übernehmen, weil....


die Paketsendung nicht AGB-Konform verpackt wurde. Ferner schreiben die mir, dass Paketsendungen so verpackt werden müssen, dass der Inhalt nicht herausfallen kann. (steht glaube ich iwo in den AGB´s tatsächlich drin).

Ich habe allerdings auch wenn ich keinen Karton benutzt habe, die Sendung so verpackt, dass nicht herausfallen kann. Außerdem habe ich extra noch bei der Posttante nachgefragt, ob das mit der Verpackung so geht und sie bestätigte mir dieses ja auch.

Meine Frage, macht ein Widerspruch in diesem Fall Sinn?

Ich kann wirklich (auch wenn ich mir vorher die AGB nicht durchgelesen habe) nicht davon ausgehen, dass ich MEHR WISSEN aufweisen muss, als eine Postangestellte. Sie hätte das meiner Meinung nach wissen müssen, dass man das so nicht verpacken darf und dass es Probleme geben kann.

Außerdem liegt der Fehler nicht bei mir sondern ist ja durch die Bearbeitung von DHL entstanden. Desweiteren ist es auch komisch, dass der Inhalt bis zur Retour-Sendung vorhanden war. Ich will echt nichts unterstellen, aber gehört und gesehen hat man in den Medien viel.

Der Kundenservice kann mir da mittlerweile auch nicht mehr helfen und verweisen mich immer nur auf Widerspruchverfahren. Und ich weiß auch, dass ich im Falle einer weiteren Ablehnung gerichtlich weiter vorgehen muss.

Achja zu letzt habe ich natürlich 6,99 € für eine Dienstleistung gezahlt, die ja wohl mehr als schlecht erfüllt (oder sogar nicht erfüllt wurde).

Ich finde es eine Frechheit Unternehmensfehler auf die Kunden abzuwälzen und mit so respektlosen Schreiben einen Schlussstrich zu ziehen.

P.S. : Selbst meinen Namen konnten die "Guten" nicht richtig schreiben.

Vielen Dank für alle Informationen und Erfahrungen!!



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Nachtrag: Selbst der DHL Kundenservice sagte mir, dass die Postbeamtin das hätte wissen müssen und mich darauf hinweisen hätte müssen! So viel dazu!



-- Editiert Laijora am 29.04.2014 20:33

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die kleine Verpackung des Handys habe ich in einen DIN A4 Umschlag gepackt und nochmal mit Panzertape an den Rändern verklebt. <hr size=1 noshade>

Das verstößt nicht nur gegen die Verpackungsbedingungen ...



quote:<hr size=1 noshade> Auch habe ich vorsichtshalber bei Abgabe des Paketes nachgefragt bei der Postbeamtin, ob die Verpackung so in Ordnung wäre und diese Frau hatte es dann nochmal abgemessen und meinte, dass alles in Ordnung sei. <hr size=1 noshade>

Abgesehen davon das man das nicht beweisen kann, käme es hier sehr auf die wortgenaue Formulierung an.
Das nachmessen lässt eher darauf schließen, das die Frage so verstanden wurde, das sie sich auf die Abmessungen bezog.



quote:<hr size=1 noshade>Außerdem liegt der Fehler nicht bei mir sondern ist ja durch die Bearbeitung von DHL entstanden. <hr size=1 noshade>

Aha, der Heilige Geist hat die ungeignete Verpackung gewählt? Oder doch der Kunde?
Die Verpackung muss geeignet sein, das das Versandgut die teilautomatisierte Bearbeitung übersteht. Wie sie möglicherweise auszusehen hat, steht in den vertraglichen Vereinbarungen.



quote:<hr size=1 noshade>Ich finde es eine Frechheit Unternehmensfehler auf die Kunden abzuwälzen <hr size=1 noshade>

Es ist nicht unbedingt der Fehler des Unternehmers, wenn der Kunde sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält.



Allenfalls könnte man hier argumentieren,
- das das Problem auch mit vertragskonfomer Verpackung nicht zu verhindern gewesen wäre (z.B. Stapler fährt darüber)
- das eine Haftung möglicherweise darin begründet liegt, das die ungeeignete Verpackung zum Versand angenommen wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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