Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Anrechnung der Kosten für doppelte Haushaltsführung/Familienheimfahrten mit folgenden generellen Details:
- Berufsbedingter Umzug Mai 2013 von A nach B, wobei
- Partnerin weiterhin in A wohnt und sich ein eigener Hausstand/Wohnung zusammen mit der Partnerin ebenso in A befindet
- Regelmäßige Heimfahrten alle 1-2 Wochen von B nach A
- Zusätzlich besteht als "Nachweis für den gemeinsamen Lebensmittelpunkt" neben generellen Nachweisen eine Schwangerschaft
Die generelle Frage:
Ist unter diesen Umständen, d.h. offensichtlich bestehende Partnerschaft mit regelmäßigen Heimfahrten in den gemeinsamen Hausstand (auch ohne Ehe) eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten für DHHF und Heimfahrten möglich?
Problematisch hierbei ist, dass ich in der neuen Stadt B leider aufgrund mehrerer anfänglicher Umzüge und meiner eigenen Versäumnis lange Zeit nicht gemeldet war, sprich es liegt nur für einen Teilzeitraum eine Meldung als "Nebenwohnung" für die Wohnung in B vor. In A ist weiterhin die Hauptwohnung gemeldet, wie vor dem Umzug.
Daher meine zweite Frage:
Ich habe einige Male gelesen, dass der "Meldestatus" steuerrechtlich nicht beachtet werde, d.h. steuerrechtlich nicht relevant ist, was gemeldete Erst/Haupt- und Zweit/Nebenwohnung. Was aber gilt für den Fall, dass, wie in meinem Falle, die Wohnung(en) am neuen Arbeitsplatz B zeitweise leider überhaupt nicht gemeldet waren? Wird hier die Angabe für Kosten für die Zweitwohnung in B sowie die entstehenden Heimfahrtkosten generell berücksichtigt, auch wenn hierfür keine Wohnsitzmeldung bei der jeweiligen Gemeinde vorlag?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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DHHF,Heimfahrten - ohne angemeldeten Zweitwohnsitz
6. Februar 2014
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Frage vom 6. Februar 2014 | 17:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
DHHF,Heimfahrten - ohne angemeldeten Zweitwohnsitz
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 6. Februar 2014 | 17:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Die Kosten der Wohnungen in B sind auf Basis von Mietverträgen und den Überweisungen nachweisbar.
Jetzt bin ich gemeldet, aber den größten Teil von 2013 eben leider nicht.
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#3
Antwort vom 6. Februar 2014 | 18:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
@Eugenie: Vielen Dank für Ihre Antwort
@Alle Anderen: Kennt jemand das prinzipielle Vorgehen beim Finanzamt diesbezüglich? Sprich, wenn Nachweise über die Mietzahlungen, die berufliche Veranlassung an sich etc. vorliegen - wird dann generell der Meldestatus zu allen Zeiten überprüft?
Vielen Dank!
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 6. Februar 2014 | 18:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Das stimmt natürlich - Dann werde ich mein Glück mit dem Zustand wie er eben ist versuchen ...
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