DHH - idielle Grundstücksteilung - Muss ich zahlen ??

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lanaib
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
DHH - idielle Grundstücksteilung - Muss ich zahlen ??

Unser relativ neues Doppelhaus steht auf einem rund 2.000 m² grossen Grundstück. Dieses wurde idiell geteilt, so dass jeder für die Pflege und Instandhaltung seines Grundstückes selbst verantwortlich ist.

Nun soll an der Grundstücksseite unseres Nachbarn auf Wunsch zweier weiterer Grundstückeigentümer eine Privatstrasse-/weg erstellt werden. Die Kosten hierfür sind nicht unerheblich.

Die Grundstückshälfte hat keinerlei Berührungspunkte mit der zu bauenden Strasse. Es handelt sich hier um einen Privatweg auf einem Privatgrundstück.

Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass jeder für sein Grundstück und daraus resultierende Kosten selbst verantwortlich ist. Liege ich da falsch? Hier meine Fragen:

b) Bin ich von Rechts wegen - als nicht betroffene Partei - dazu verpflichtet, mich an den Kosten hierfür zu beteiligen?

A) Ist die Rechtslage anders, wenn es sich um eine öffentliche Strasse handelt, die von der Gemeinde mitfinanziert wird?

Gruss

I. Blanke

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ihr habt das Grundstück ideell geteilt.

Damit gehört Dir die Hälfte des Gesamtgrundstücks, aber nicht eine bestimmte Hälfte.

Somit grenzt dein Grundstück auch an die Privatstraße.

Oder habt ihr die für Doppelhäuser übliche reale Teilung der Grundstücke vorgenommen.

Unabhängig davon können nicht ohne weiters zwei Grundstückseigentümer auf Kosten weiterer Eigentümer beschließen, eine Straße zu bauen. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn das Ansinnen, Euch am Straßenbau beteiligen zu wollen?

Bei einer öffentlichen Straße ist die Rechtslage anders. In Wohngebieten können z.T. die gesamten Kosten auf die Anwohner umgelegt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Straße nur von Anwohnern und deren Besuchern benutzt wird.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen