DG wird vom Vermieter benutzt, aber nicht in NK-Abrechnung eingerechnet (Grundsteuer/Vers./Kamink. .

14. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
DG wird vom Vermieter benutzt, aber nicht in NK-Abrechnung eingerechnet (Grundsteuer/Vers./Kamink. .

Hallo,

wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und sind erstaunt und erbost über die Abrechnungsschlüssel. (Es gibt noch so einige weitere massive Probleme mit diesen Menschen und wir haben uns jetzt endlich entschieden, uns zu wehren)

Sorry, die Beschreibung hier wird jetzt nicht gerade kurz, aber nur so kann unser Problem verstanden werden, ungenaue Beschreibungen helfen niemandem weiter

Wir wohnen in einem freistehenden Haus mit großem Garten, Haus hat EG, OG (wir) und einen Dachboden. Das Dachgeschoß hat eine Wäschetrockenraum 32 m² und dann noch eine Restfläche, die vom Vermieter soweit erkennbar als Lagerraum für alte Sachen genutzt wird. Diese Restfläche befindet sich hinter 2 abgesperrten Türen. Wir haben vom Vermieter die mündliche Information, dass er in der Zeit, in der er selbst das OG bewohnt hat, dort früher sein Büro hatte.

HausFoto von oben: http://abload.de/image.php?img=ww16vonoben8ikpm.png

Der Raum ist durch an die Dachbalken genagelte Holzplatten abgetrennt.

http://abload.de/image.php?img=dsc01032d6swy.jpg

Es gibt einen Stromzähler, der aber bei 5 kWh steht, wohl schon seit Ewigkeiten da hängt und innen die Plakette

Wir haben noch nie gesehen oder mitbekommen, dass er diesen Raum betreten hat.

Es geht keine ersichtliche Wasserleitung nach oben, also ist dort wohl keine Toilette vorhanden (Annahme). Im Wäschetrockenraum daneben befindet sich ein Heizkörper, dessen Zuleitung aus dem Vermieter-Raum (VM) kommt. http://abload.de/image.php?img=dsc010355vu4i.jpg

Vom über 70 Jahre alten, sich als sehr korrekt und penibel gebenden Vermieter wurde ausdrücklich definiert, dass der Heizkörper im Wäschetrockenraum niemals auf 0 gedreht werden darf, da sonst die Leitung bei Frost platzen könnte - was sicherlich richtig ist.

Wir gehen davon aus, dass sich hinter den Türen auch mindestens ein, aber sicherlich mehrere Heizkörper befinden, die alle auch auf * stehen und somit im Frostfall den großen VM-Raum beheizen werden.

Heiz- und Warmwasserkosten werden über ista abgerechnet, ista-Meßstäbchen im Wäschetrockenraum momentan bei 0, wurde aber im Februar getauscht

Durch das Schlüsselloch der Tür 1 ist erkennbar, dass der Boden mit Korkplatten ausgelegt ist, die lackiert sind = Wohnraumcharakter. An der Stirnseite befindet sich ein Heizkörper, an den ein alter Verdunster gehängt ist. Davor steht ein Tisch mit 2 Stühlen und einem Hocker daneben, man könnte also sofort zum Skatspielen beginnen. Ein Bild hängt an der Wand.

Wir überlegen uns, eine Periskop-Kamera mit Schwanenhals auszuleihen, die durchs Schlüsselloch zu stecken, um zu sehen, ob da noch eine Toilette und mehr Heizkörper sind. Oder aufs Dach klettern und durchs Fenster schauen…

Wir fragen uns:

A) ob der Vermieter die Beheizung seines Raums heimlich oder unabsichtlich auf die Gesamtkosten der beiden Mietparteien abwälzt, da in der ista Abrechnung nur wir und die Mieter im EG auftauchen. Die Beheizung des Wäschetrockenraums wäre ja noch in Ordnung, aber nicht sein Raum auch noch.

B) ob dadurch, dass in diesem Raum sich mindestens ein Tisch, ein Stuhl, Vorhänge (und ein oder mehrere (Annahme) Heizkörper befinden, der Raum zu einer Nutzeinheit (Lagerung von x, y und z) oder Wohneinheit wird und damit der Vermieter die Nebenkosten völlig falsch errechnet.

Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … werden in der aktuellen NK-Abrechnung durch 2 Parteien geteilt.

http://abload.de/image.php?img=nk-abrechnungaesnh.png

Nachdem dieser Raum von ihm - soweit bisher ersichtlich - als Lager- oder Arbeitsraum genutzt wird, müsste es - nach unserer Auffassung her - durch anstatt durch 2 durch 3 geteilt werden.

Frage:

Wird durch das Vorhandensein von einem oder mehreren Heizkörpern, Korkboden und durch Möbel ein leeres DG zu einem nebenkostenpflichtigen Nutzraum / Wohnraum, zumal der VM früher ja dort auch gearbeitet hat?

Wenn dieser Raum als richtige Wohnung ausgebaut wäre, und dort würde niemand wohnen, könnten uns ja nicht die entsprechenden Nebenkostenanteile auferlegt werden.

Eine Bekannte hat uns gesagt, dass aufgrund der dritten Klingel an der Haustür (ohne Namen) und der Klingel vor der ersten verschlossenen Tür davon ausgegangen werden kann, dass der VM-Raum rechtlich gesehen -- eine Wohneinheit -- ist und somit die Nebenkostenaufschlüsselung völlig falsch ist, Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … müssen durch 3 geteilt werden.

Wie seht ihr Mietrechts-Profis das Ganze?

vielen herzlichen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten

-- Editier von Hyperia am 14.07.2016 17:09

-- Editier von Hyperia am 14.07.2016 17:11

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Eine Bekannte hat uns gesagt, dass aufgrund der dritten Klingel an der Haustür (ohne Namen) und der Klingel vor der ersten verschlossenen Tür davon ausgegangen werden kann, dass der VM-Raum rechtlich gesehen -- eine Wohneinheit -- ist und somit die Nebenkostenaufschlüsselung völlig falsch ist, Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … müssen durch 3 geteilt werden.


Falsch bzw. nicht ganz richtig.

Ist vertraglich nichts anderes vereinbart müssen Nebenkosten, wenn nach Verbrauch oder Verursachung nicht möglich, nach der Wohnfläche umgelegt werden.


Zitat:
Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … werden in der aktuellen NK-Abrechnung durch 2 Parteien geteilt.


Ist das im Mietvertrag so vereinbart?

Wenn nicht muß, wie schon geschrieben, nach der Wohnfläche bzw. Nutzfläche abgerechnet werden.

Und da hättet Ihr als Mieter die A...karte. Denn Eure Wohn-/Nutzfläche ich bestimmt größer als das Kämmerchen des Vermieters unterm Dach.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anitari,

danke für die hilfreiche Antwort. Der VM macht es sich bei seiner NK-A anscheinend sehr einfach - er geht wohl davon aus, dass EG und OG die gleiche Wohnfläche haben und teilt dann deswegen durch 2, weil es für ihn einfacher wird. EG und OG werden wohl auch die gleiche Wohnfläche haben, wir wissen dies aber nicht genau, wir haben das EG nicht vermessen.

Und das "Kämmerchen" des VM unterm Dach hat (ohne Berücksichtigung der Dachschräge) so ca. 57 m² Grundfläche - ganz schön großes Kämmerchen also... ;-) Es sind ca. 2/3 der Grundfläche des Hauses, siehe auch 1. Link im ersten Posting (WEgen eines Kämmerchens würden wir garantier nicht so einen Aufriß hier machen)

Ich habe das jetzt mal durchgerechnet und komme aufgrund der nicht mehr / 2, sondern der der / 230 m² Wohnfläche des Hauses * unsere 90 ² auf immerhin 181 € weniger pro Jahr Nebenkosten.

Meine Frage nun lautet:

Wird durch die Grundausstattung der Räumlichkeiten (Korkboden), der KLingel, der Heizkörper und der hineingestellten Dinge ein entsprechender Nutzcharakter des Raumes erschaffen, der eine Einrechnung auch in die nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten verpflichtend macht?

Herzlichen Dank!
Elmar

Herzlichen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zieht aus der Wohnung aus und kauft euch was eigenes...
Am besten aber keine Eigentumswohnung und auch kein Reihenhaus...
Kauf euch irgendwo ein freistehendes Haus bei dem ihr im Umkreis von 3 Kilometern keine weiteren Nachbarn habt...
Sowas dreistes und freches wie eure beiden Threads habe ich selten gesehen...
In dem einem Thread wollt ihr euren Vermieter die Russen auf den Hals hetzen, weil er nicht zum billigsten Gasanbieter wechseln möchte... Und hier wollt ihr dem Nachbarn mit einer

Zitat (von Hyperia):
Periskop-Kamera mit Schwanenhals
ausspionieren, weil euch das Blinzeln durchs Schlüsselloch noch nicht reicht?!

Bin ich froh, dass ich so nette Mieter habe...

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Moderator am 15.07.2016 09:41

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Seb,

vielen Dank für Deine Beschimpfung - fühlt sich da jemand auf den Schlips getreten?

Was würdest Du machen, wenn der VM einen Viertwohnungschlüssel behält, obwohl er ihn abgibt, eine völlig falsche Nebenkostenabrechnung erstellt, zu jeder Tageszeit vorbeikommt und ohne Gruß losmotzt, in den letzten 8 Monaten 4 Zusatzvereinbarungen uns nötigt zu unterschreiben, von uns verlangt, dass die Haustür Tag und Nacht bei jedem Verlassen des Hauses abgesperrt wird - wir sollen sogar beim Mieter im EG läuten, um zu schauen, ob jemand da ist - JEDES MAL, wesentlich zu teure Versicherungen hat, die WIR bezahlen sollen, uns zu Verstößen gegen das Naturschutzgesetz nötigt (Büsche rückstutzen in der Brutzeit von Vögeln), uns die Ordnung der Gartengeräte im Gartenhäuschen vorschreibt, uns mit abfälligen Bemerkungen über unser Leben und unseren Besitz demütigt, beleidigt und erniedrigt, usw. und dann auch noch Gas 42% überteuert einkauft und den Hausstrom zu 37%, dann sollen WIR uns was Eigenes kaufen.

Gut, damit hast Du Dich ja gut disqualifiziert...

Und nochmal, das mit den Russen war NICHT ERNST GEMEINT.

Ich habe mich dazu auch schon entschuldigt - ist Dir noch nie ein Scherz entgleist?

Und wenns Dir nicht passt, dann brauchst Du ja uns auch nicht antworten - zwingt Dich ja keiner dazu, ist doch Deine Entscheidung.

Wenn Wir Dir nicht passen, dann schreib halt einfach nicht, uns gehts nur um die rechtliche Sachlage.

Also lass uns bitte sachlich wieder zur Rechtslage zurückkehren - darum gehts hier. Deine Emotionen behalte bitte zukünftig bei Dir. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Für mich ist immer noch nicht befriedigend geklärt, ob es sich bei dem Dachraum um "Wohnraum" handelt, der bei Nebenkostenabrechnungen überhaupt berücksichtigt werden muss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Wir haben noch nie gesehen oder mitbekommen, dass er diesen Raum betreten hat.


Na, dann benutzt er das auch nicht als Wohnraum. Der ist wahrscheinlich auch im Baurechtlichen Sinne kein Wohnraum und deshalb ist er bei der NK-Abrechnung nicht zu berücksichtigen.

Zitat (von Hyperia):
Wir überlegen uns, eine Periskop-Kamera mit Schwanenhals auszuleihen, die durchs Schlüsselloch zu stecken, um zu sehen, ob da noch eine Toilette und mehr Heizkörper sind. Oder aufs Dach klettern und durchs Fenster schauen…


Das würde ich mal lassen. Hausfriedensbruch ist schon ein Begriff? Oder ist das auch wieder so ein Russenscherz.



Zitat (von Seb_Weniger):
Zieht aus der Wohnung aus und kauft euch was eigenes...
Am besten aber keine Eigentumswohnung und auch kein Reihenhaus...
Kauf euch irgendwo ein freistehendes Haus bei dem ihr im Umkreis von 3 Kilometern keine weiteren Nachbarn habt...


Kann ich nur unterstützen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das vermutete ich ja auch. Gar kein berücksichtigungsfähiger Wohnraum. Und das hat nix mit Betreten oder so zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das vermutete ich ja auch. Gar kein berücksichtigungsfähiger Wohnraum.


Deshalb wird der Raum auch nicht vermietet, sonst würde das Bauamt zur Räumung auffordern. Kram kann er dort stehen haben, bei der NK-Rechnung ist der nicht zu berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut, dann habe ich gelernt, dass ich meiner Verzweiflung, von diesem Kerl abgezockt werde, nicht selber unlautere Mittel anwenden darf.

Ich würde nicht wollen, dass er das mit meiner Wohnung macht, dann darf ich es auch nicht in seinem Lager/Wohn/sonstwas Raum tun.

Es war eine Idee, es war eine Überlegung. Diese Idee und Überlegung war vielleicht in gewisser Weise zielführend, aber in der Wahl der Mittel falsch - ich denke, dass man hier seine Ideen äußern darf, um Klarheit zu erlangen, wenn man sie auch zurücknimmt.

Was soll ich jetzt machen, damit das klar wird, dass ich es kapiert habe, dass das falsch ist?

Einen Smiley dafür gibts nicht...

Es tut mir leid, ich werde das mit dem Periskop nicht machen und auch nicht das mit dem aufs Dach klettern.

Aber vom VM besch...en lassen will mich eben auch nicht, was ja wohl verständlich ist.

Wie kann ich jetzt in diesem Punkt so zu Kreuze kriechen, dass das aus der Welt geschafft ist bitte?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Aber vom VM besch...en lassen will mich eben auch nicht, was ja wohl verständlich ist.


Wenn es kein Wohnraum ist, muss der Vermieter auch keinen Anteil an den NK zahlen. Das hat nichts mit "besch...en" zu tun. Der Vermieter hat das Dachgeschoß für sich ausgebaut, wenn es dafür keine Baugenehmigung gibt, ist und bleibt das "kein Wohnraum".

Und das entscheidet das Bauamt. Und auch wenn es dafür keine Baugenehmigung gibt, kann der Vermieter den Raum so lassen.

Die zusätzliche Klingel wird manchmal gleich zu Baubeginn angebracht, falls noch eine weitere Wohnung ausgebaut wird. Ist also kein zwingendes Indiz.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
wesentlich zu teure Versicherungen hat, die WIR bezahlen sollen, uns zu Verstößen gegen das Naturschutzgesetz nötigt (Büsche rückstutzen in der Brutzeit von Vögeln), uns die Ordnung der Gartengeräte im Gartenhäuschen vorschreibt, uns mit abfälligen Bemerkungen über unser Leben und unseren Besitz demütigt, beleidigt und erniedrigt, usw. und dann auch noch Gas 42% überteuert einkauft und den Hausstrom zu 37%, dann sollen WIR uns was Eigenes kaufen.



Der Vermieter kann entscheiden, welche Versicherungen, welche Dienstleister er nimmt. Wenn dies kein Wucher ist, dann zahlt ihr eben da mit. Er darf das - wenn das Euch nicht passt, sucht was anderes.

Teurere Versicherungen haben im Übrigen meist einen besseren Versicherungsschutz. Nur zur Info.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Deshalb wird der Raum auch nicht vermietet, sonst würde das Bauamt zur Räumung auffordern. Kram kann er dort stehen haben, bei der NK-Rechnung ist der nicht zu berücksichtigen.

Sicher? Wenn der Raum geheizt wird, dann entstehen in genau dem Raum Heizkosten. Auch Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister und dergleichen müsste doch auf Lagerräume umgerechnet werden. Sicherlich nicht 1 zu 1, aber meiner Wissens nach dürfen einzelne Nutzergruppen (hier der Lagerraumnutzer) nicht komplett von den Nebenkosten ausgeschlossen werden.

Es handelt sich vermutlich um eine gemischte Nutzung der Immobilie. Das macht die Aufteilung nicht gerade einfach. Aber eine Nutzergruppe auf 0% und die andere auf 100% zu setzen, ist meiner Meinugn nach nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go1331
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 84x hilfreich)

Ich würde immer schön freundlich zum Vermieter sein wenn ich mit ihm in einem 2Familienhaus wohnen würde.

Kuchen backen, Schnee fegen, Mülltonnen ziehen, halt alles tun den alten Herrn glücklich zu sehen.

Die dritte Klingel im Auge behalten, jemand Dritten anfragen lassen ob das Dachgeschoss anzumieten sei, die Bauaufsicht befragen ob das DG als Wohnraum zulässig ist...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Teurere Versicherungen haben im Übrigen meist einen besseren Versicherungsschutz. Nur zur Info.


Das ist mir auch schon selbst zur Bewusstheit gekommen und leuchtet mir auch ein, deswegen würde ich das nicht als Priorität setzen und wohl akzeptieren. Eine Gebäudeversicherung für 400 € pro Jahr kann wohl erheblich weniger Leistungen enthalten als eine teure.

Das würde ich auch akzeptieren.

Aber WENN es Rechtslage ist, dass ein Raum, der früher zu Bürozwecken genutzt wurde und durch das Auslegen eines Korkfußbodens mit Lackierung und mehreren Heizkörpern und durch das Vorhanden sein einer Toilette und einer Dämmung am Dach zu einem rechtlichen Wohnraum wird, DANN ist diese Wohneinheit - meiner Ansicht nach - nicht durch die Nichtnutzung für die Nebenkosten nicht existent, sondern zu berücksichtigen.

Anderes Beispiel: Haus mit 10 Parteien, ein Besitzer, Mieter 9 zieht aus, Wohnung steht ein Jahr leer und wird vom Vermieter als Lagerraum genutzt, Wohnung wird nicht geheizt.

Dann kann der VM doch nicht für dieses Jahr - trotz Nichtnutzung und Nichtheizung die Nebenkosten Grundsteuer VErs ... auf die 9 Mieter umlegen, sondern muß seinen Teil selber zahlen.

In unserem Fall wird dieser Raum beheizt, aber bei der ista-Abrechnung - nach allem bisherigen Anschein - nicht berücksichtigt. Das heißt, der VM lässt UNS und den Mieter im EG die Frostsicherungsbeheizung im ausschließlich von ihm zugänglichen Raum bezahlen.

Und das geht ja wohl - nach unserer bisherigen Meinung - gar nicht.



Zitat (von cauchy):
Sicher? Wenn der Raum geheizt wird, dann entstehen in genau dem Raum Heizkosten. Auch Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister und dergleichen müsste doch auf Lagerräume umgerechnet werden. Sicherlich nicht 1 zu 1, aber meiner Wissens nach dürfen einzelne Nutzergruppen (hier der Lagerraumnutzer) nicht komplett von den Nebenkosten ausgeschlossen werden.

Es handelt sich vermutlich um eine gemischte Nutzung der Immobilie. Das macht die Aufteilung nicht gerade einfach. Aber eine Nutzergruppe auf 0% und die andere auf 100% zu setzen, ist meiner Meinugn nach nicht zulässig.


Vielen Dank, Cauchy, dass Du wieder elegant auf die hilfreiche und sinnvolle Sachebene zurückkehrst.

Sehe ich auch so, ich würde sagen Grundsteuer, Versicherung, Kaminkehrer auf Gesamtwohnfläche des Hauses aufteilen und dann auf die m² umlegen: EG 90m², OG 90m² DG 57m² abzüglich der Dachschrägenanteile 0% 50% 100%

Ich hoffe es ist angekommen, dass ich nur aufgrund meiner Verzweiflung unlautere Methoden der Informationsbeschaffung angedacht habe. Wichtig ist auch noch, dass ich - trotz meiner negativen Meinung über den VM - davon zu 100% ausgehe, dass er das niemals absichtlich macht, das DG nicht in die NK einzurechnen, sollte es eine Rechtspflicht geben, ist diese ihm einfach nicht bekannt. Soll heißen Freispruch von jeder Schuld, aber Auferlegung (falls Rechtspflicht) es zukünftig richtig zu machen.

Wir sind keine Menschen, die auf Fehlern von anderen rumhzacken, dafür haben wir weder Zeit noch Lust - mögen auch manche Leser hier uns anderes unterstellen.

Vielen Dank für Eure Zeit und Eure Mühe, die ihr hier investiert, um diesen Punkt zur Klarheit und Richtigkeit zu bringen - welche Meinung ihr auch immer vertretet.

Wenn wir falsch liegen, ist es auch gut, Ihr helft uns weiter und dafür sind wir sehr dankbar!!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Was würdest Du machen, wenn der VM einen Viertwohnungschlüssel behält, obwohl er ihn abgibt, eine völlig falsche Nebenkostenabrechnung erstellt, zu jeder Tageszeit vorbeikommt und ohne Gruß losmotzt, in den letzten 8 Monaten 4 Zusatzvereinbarungen uns nötigt zu unterschreiben, von uns verlangt, dass die Haustür Tag und Nacht bei jedem Verlassen des Hauses abgesperrt wird - wir sollen sogar beim Mieter im EG läuten, um zu schauen, ob jemand da ist - JEDES MAL, wesentlich zu teure Versicherungen hat, die WIR bezahlen sollen, uns zu Verstößen gegen das Naturschutzgesetz nötigt (Büsche rückstutzen in der Brutzeit von Vögeln), uns die Ordnung der Gartengeräte im Gartenhäuschen vorschreibt, uns mit abfälligen Bemerkungen über unser Leben und unseren Besitz demütigt, beleidigt und erniedrigt, usw. und dann auch noch Gas 42% überteuert einkauft und den Hausstrom zu 37%, dann sollen WIR uns was Eigenes kaufen.


Ich kann in dem Text zwar keine Frage erkennen, aber ich habe ne Antwort drauf:

Ausziehen.. Ganz einfach...
Ausziehen und in der nächsten Wohnung darauf achten, das ein eigener Gas- und Stromzähler vorhanden ist...
Am besten noch darauf achten, dass der Vermieter nicht mit im Haus wohnt.

Oder eben: Eigentum erwerben...
Durch die lange Tätigkeit als Energiemakler müsste doch bestimmt die ein oder andere Mark verdient worden sein, oder?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go1331):
Ich würde immer schön freundlich zum Vermieter sein wenn ich mit ihm in einem 2Familienhaus wohnen würde.

Kuchen backen, Schnee fegen, Mülltonnen ziehen, halt alles tun den alten Herrn glücklich zu sehen.

Die dritte Klingel im Auge behalten, jemand Dritten anfragen lassen ob das Dachgeschoss anzumieten sei, die Bauaufsicht befragen ob das DG als Wohnraum zulässig ist...


Vielen Dank für die Antwort...

Wir haben uns erst für die Wohnung interessiert, als klar war, dass der VM NICHT im Haus wohnt, sonst wären wir da nie eingezogen. never. das war schon beim ersten Telefonat klar.

Bauamt ist eine Idee... Vielleicht kann man da rausfinden, was wie definiert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Hyperia):
Was würdest Du machen, wenn der VM einen Viertwohnungschlüssel behält, obwohl er ihn abgibt, eine völlig falsche Nebenkostenabrechnung erstellt, zu jeder Tageszeit vorbeikommt und ohne Gruß losmotzt, in den letzten 8 Monaten 4 Zusatzvereinbarungen uns nötigt zu unterschreiben, von uns verlangt, dass die Haustür Tag und Nacht bei jedem Verlassen des Hauses abgesperrt wird - wir sollen sogar beim Mieter im EG läuten, um zu schauen, ob jemand da ist - JEDES MAL, wesentlich zu teure Versicherungen hat, die WIR bezahlen sollen, uns zu Verstößen gegen das Naturschutzgesetz nötigt (Büsche rückstutzen in der Brutzeit von Vögeln), uns die Ordnung der Gartengeräte im Gartenhäuschen vorschreibt, uns mit abfälligen Bemerkungen über unser Leben und unseren Besitz demütigt, beleidigt und erniedrigt, usw. und dann auch noch Gas 42% überteuert einkauft und den Hausstrom zu 37%, dann sollen WIR uns was Eigenes kaufen.


Ich kann in dem Text zwar keine Frage erkennen, aber ich habe ne Antwort drauf:

Ausziehen.. Ganz einfach...
Ausziehen und in der nächsten Wohnung darauf achten, das ein eigener Gas- und Stromzähler vorhanden ist...
Vielleicht auch noch ein eigener Wasserzähler, damit man bloß kein qm³ Wasser für Vierfünfundneunzig für Lieselotte Müller, die gerne etwas länger duscht, mit bezahlen muss...
Am besten noch darauf achten, dass der Vermieter nicht mit im Haus wohnt.

Oder eben: Eigentum erwerben...
Durch die lange Tätigkeit als Energiemakler müsste doch bestimmt die ein oder andere Mark verdient worden sein, oder?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
ch kann in dem Text zwar keine Frage erkennen, aber ich habe ne Antwort drauf:

Ausziehen.. Ganz einfach...
Ausziehen und in der nächsten Wohnung darauf achten, das ein eigener Gas- und Stromzähler vorhanden ist...
Am besten noch darauf achten, dass der Vermieter nicht mit im Haus wohnt.

Oder eben: Eigentum erwerben...
Durch die lange Tätigkeit als Energiemakler müsste doch bestimmt die ein oder andere Mark verdient worden sein, oder?

Ich empfehle mich.


Vielen Dank für die Rückkehr zur Sachlichkeit und zur Freundlichkeit

Keine hilfreiche Antwort, weil: Wir haben im letzten Jahr ein plastik- und torffreies, Bio-Hochbeet mit EM-Kulturen, Regenwasserablauf und 2 integrierten Kompostbehältern gebaut und wir wollen das jetzt auch nutzen. Die Wohnung erfüllt in vielerlei Hinsicht unsere Wünsche an die perfekte Wohnung - Balkon, großer Garten, Hanglage, wunderbarer Weitblick, Ortsrand, Ruhe, Anbindung an Stadt, ...

Wir sind eine Familie mit einem Kind 1 Jahr und einer Tochter 14 Jahre, für uns ist bezahlbarer Wohnraum mit ähnlichen GEgebenheiten schwierig zu finden. Nach allem, was vom VM vorgefallen ist, wollen wir uns nicht mehr nach seiner emotionalen REchtslage richten, sondern der realen juristischen.

Das absolut Richtige an Deiner Einschätzung ist jedoch, dass mit dem, wie der VM gestrickt ist, es wohl niemals mehr zu einem einträglichen MiteinanderSein kommen wird.

Also entweder die Unrechtmäßigkeiten aushalten, für manche Dinge zuviel bezahlen, Maul halten und unser Leben leben, oder den rechtlichen WEg gehen mit sämtlichen Energie- und Zeitverlust und dann irgendwie halb dreiviertel REcht bekommen - oder doch ausziehen.

Darüber muß ich nachdenken und es in meine Gesamtstrategie einbeziehen.

Ich freue mich, dass Du, obwohl Du mich ja vorher ganz schön angegangen hast, nun mit realpraktischer Lebensweisheit beschenkst. (Ich meine das gerade ernst) Vielleicht ist ja bei Dir auch angekommen, dass ich nicht so bin, wie Du mal gemutmaßt hast.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Wir haben im letzten Jahr ein plastik- und torffreies, Bio-Hochbeet mit EM-Kulturen, Regenwasserablauf und 2 integrierten Kompostbehältern gebaut und wir wollen das jetzt auch nutzen. Die Wohnung erfüllt in vielerlei Hinsicht unsere Wünsche an die perfekte Wohnung - Balkon, großer Garten, Hanglage, wunderbarer Weitblick, Ortsrand, Ruhe, Anbindung an Stadt, ...


Der Garten ist hoffentlich komplett mitgemietet und nicht nur zur Leihe überlassen? Sonst könnte der Vermieter etwas gegen die Bauliche Veränderung "Hochbeet" haben. Spätestens beim Auszug muss das wieder rückgebaut werden.

Der Vermieter hat hoffentlich keine Kinder, die Eigenbedarf geltend machen können? Oder der Vermieter macht Eigenbedarf geltend? Egal, ob EG oder OG?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich schreibe erst heute abend wieder, vielen Dank für den vielen Input, und das, was ich alles lernen durfte.

Wir überlegen uns, zum Mieterschutzbund zu gehen und uns da Hilfe zu holen.

Vielen Dank für Euere Unterstützung und Hilfe bei der Aufklärung.

herzliche Grüße

Elmar

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hyperia
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Der Garten ist hoffentlich komplett mitgemietet und nicht nur zur Leihe überlassen? Sonst könnte der Vermieter etwas gegen die Bauliche Veränderung "Hochbeet" haben. Spätestens beim Auszug muss das wieder rückgebaut werden.

Der Vermieter hat hoffentlich keine Kinder, die Eigenbedarf geltend machen können? Oder der Vermieter macht Eigenbedarf geltend? Egal, ob EG oder OG?


Serh hilfreiche Überlegung - Nein, alles klar geregelt, Hochbeet mit 4,0 * 1,0 m in Zusatzvereinbarung MV geregelt, Rückbau klar, da auch geregelt, hat Kinder, sind Erwachsen in den 40ern, wohnen weit weg, wollen nicht hierher, VM macht keinen Eigenbedarf geltend.

soweit so kurz so danke.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Wir überlegen uns, zum Mieterschutzbund zu gehen und uns da Hilfe zu holen.

Vergessen Sie beim Mieterschutzbund nicht, das Thema mit den Russen und der Spionage-Minikamera zu erwähnen.
Könnte sich positiv auswirken ;)

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
VM macht keinen Eigenbedarf geltend.


Nur als kleiner Tipp:

Euch ist hier viel Kritik entgegen gekommen, dass würde ich mir mal zu Herzen nehmen. So ein Vermieter kann auch auf den Gedanken kommen, den Kasten zu verkaufen, damit sich ein anderer mit den "netten" Mietern auseinander setzt.

Sorry, ein Mieter, der durch Schlüssellöcher schaut, Russen "kennt" und dem 70jährigen Vermieter einen anderen Vertrag für einen "billigeren" Gasanbieter zur Unterschrift unter die Nase hält finde ich extrem übergriffig.

So etwas würde ich nur empfehlen, wenn Jemand eine gute Alternative hat und nicht in einem perfekten Haus wohnt.

Natürlich könnt ihr zum Mieterschutzbund gehen, dann geht der Vermieter zum Haus & Grund und wird sich das Geld (sollte es denn etwas geben) über eine Mieterhöhung wieder zurückholen.

Oder eben verkaufen, weil dem Vermieter der Streß mit "seinen" Mieter zu groß ist. Und ob der neue Vermieter bei der tollen Lage keinen Eigenbedarf anmeldet weiß keiner.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Vergessen Sie beim Mieterschutzbund nicht, das Thema mit den Russen und der Spionage-Minikamera zu erwähnen. Könnte sich positiv auswirken


Das ist denen doch egal. Jedenfalls können die auch das, was durchs Schlüsselloch zu sehen ist, nicht verwenden. Man darf doch auch Dinge, die durchs Fenster zu sehen sind, nicht verwenden? Oder fällt das nicht mehr unter "Verletzung der Wohnung"?? Irgendwie gibt es doch ein Grundgesetz?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das ist denen doch egal. Jedenfalls können die auch das, was durchs Schlüsselloch zu sehen ist, nicht verwenden.

Das war pure Ironie...
Sorry, wenn es nicht so rübergekommen ist.. Ich dachte, ich hätte mit meinen Beiträgen in diesem und in dem anderem Thread deutlich gemacht, was ich von den Aktionen des Mieters halte...

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Das war pure Ironie...
Sorry, wenn es nicht so rübergekommen ist.. Ich dachte, ich hätte mit meinen Beiträgen in diesem und in dem anderem Thread deutlich gemacht, was ich von den Aktionen des Mieters halte...


Nein, konnte man für bare Münze halten :devil: . Wir sind vermutlich der gleichen Meinung.

Hoffentlich bekommt der Vermieter einen guten Preis für sein Haus, das sei ihm gegönnt.

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#27
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Heizkosten sind natürlich aufzuteilen.

Alles andere je nach Dachschräge nicht. Ich habe eine Eigentumswohnung ganz oben. Von der Diele geht eine Wendeltreppe in den ausgebauten Dachboden. Das ist ein prima SChlaf- und auch Arbeitszimmer für mich. aber ich zahle dafür - abgesehen von den Heizkosten - rein gar nichts. Keine Grundsteuer,nichts. Weil das oben nicht als Wohnfläche zählt, obwohl ich es echt mag so. Aber da oben wird mir nicht ein qm angerechnet beim Hausgeld, Grundsteuer etc. Nur klar, die Heizung zahl ich.

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#28
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Heizkosten sind natürlich aufzuteilen.


Das kann aber auch ganz anders sein, weil ...

1.
Es gibt keine Ablesung (für den Raum) vom Heizkörper. Wenn die Heizkörper nicht angeschlossen bzw. abgeklemmt sind, muss dafür nichts gezahlt werden.

2.
Außerdem geht der TE selbst davon aus, dass der Heizkörper auf "frost" steht. Dann ist der Verbrauch dort "0" bzw. in sehr kalten Winter, läuft dort minimal die Heizung und zwar, wenn die Temperatur in dem Haus unter Null sinkt. In einem Haus, in dem die Wohnung darunter bewohnt ist, kann das praktisch kaum vorkommen, vorallem, wenn das Dach gescheit isoliert ist.

Als kleiner Anhaltspunkt sollte der Heizkörper im Trockenraum dienen. Der Abrechnungsdienst hat doch sicher mal den Verbrauch für diesen Raum ausgerechnet?

Über welchen Betrag sprechen wir dann bezügl. Heizkosten überhaupt? Und dann mal ausrechnen, was ein vergleichbares Objekt kostet.

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Hyperia):
Was würdest Du machen, wenn der VM einen Viertwohnungschlüssel behält, obwohl er ihn abgibt,

Als erstes mal überlegen wie etwas das er abgegeben hat, eigentlich behalten kann...
Als zweites würde ich immer das Wohnungsschloss austauschen, die 30 EUR sollte einem das wert sein.



Zitat:
eine völlig falsche Nebenkostenabrechnung erstellt,

Reklamieren, Belegeinsicht nehmen und dann konkret reklamieren.



Zitat:
zu jeder Tageszeit vorbeikommt und ohne Gruß losmotzt,

Bei alten Leuten normal. Ignorieren.



Zitat:
in den letzten 8 Monaten 4 Zusatzvereinbarungen uns nötigt zu unterschreiben,

Wie sah denn diese Nötigung konkret aus?



Zitat:
von uns verlangt, dass die Haustür Tag und Nacht bei jedem Verlassen des Hauses abgesperrt wird - wir sollen sogar beim Mieter im EG läuten, um zu schauen, ob jemand da ist - JEDES MAL,

Man kann unsinnige Verlangen auch ignorieren.



Zitat:
wesentlich zu teure Versicherungen hat, die WIR bezahlen sollen,

Welchen genauen Versicherungsumfang hat denn die Belegeinsicht ergeben?



Zitat:
uns zu Verstößen gegen das Naturschutzgesetz nötigt (Büsche rückstutzen in der Brutzeit von Vögeln),

Auch hier: Wie sah denn diese Nötigung konkret aus?
Im übrigen muss man rechtswidrigen Verlangen nicht nachgeben.



Zitat:
uns die Ordnung der Gartengeräte im Gartenhäuschen vorschreibt,

Wem gehört das Gartenhäuschen? Komplett euch?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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