DDR-Unrecht? BRD-Zusage zurückgenommen

1. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
vewato
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
DDR-Unrecht? BRD-Zusage zurückgenommen

Im Sommer 1989 wurden wir, 2 minderjährige Kinder, meine Ehefrau und ich aus der DDR binnen 24 Stunden ausgewiesen.
Vorangegangen war unser Ausreiseantrag, erstmalig 1986 gestellt.
Mir wurde nahe gelegt eine Nachfolge für mein privates Unternehmen (Kfz-Werkstatt, auf privat verpachteten Boden, die Gebäude waren von mir finanziert und errichtet) zu belegen. Ich konnte einen einschlägig qualifizierten Nachfolger benennen und der Kaufpreis wurde notariell hinterlegt.
Dem Neueigentümer wurde die Gewerbeerlaubnis versagt und der hinterlegte Kaufpreis wurde zurückerstattet.
Vor Gericht verlor ich den Prozess auf Rückübertragung. Vom „Land ******" erhielt ich einen Widergutmachungsanspruch bestätigt mit verzögerter Auszahlung für das Jahr 2010.
Pünktlich im Jahr 2010 erhielt ich vom „Land Sachsen" ein Schreiben, in dem sich das Land nicht mehr an diese Zusage gebunden fühlte.
Es folgte meine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zur Verhandlung im Sommer 2014 stellte mein Anwalt Befangenheitsantrag, die vors. Richterin erwähnte, sie habe am Vortag mit der Gegenseite eine tel. Absprache gehalten.
Die Klage und der Befangenheitsantrag wurden abgeschmettert.
Nun musste ich schnellstens einen Anwalt finden, der meine Sache vor das nächst höhere Gericht bringt.
Dieser Anwalt kassierte reichlich Vorschuss, zeigte sich bei Gericht an, stellte PKH-Antrag und nahm Akteneinsicht. Am 14.11.14 erhielt ich per eMail Bescheid, das der Anwalt den PKH-Antrag zurückgezogen hatte!

Jetzt suche ich einen Anwalt der meine Interessen durchsetzt und auf Erfolgshonorarbasis arbeitet.


-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 01.12.2014 15:14

-- Thema wurde verschoben am 01.12.2014 15:14

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Inwiefern hat das jetzt was mit Mietrecht zu tun?

Ich würde empfehlen, oben auf "Anwaltsuche" zu gehen und es nochmals zu probieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vewato
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Anjuli123, es sind doch eigentlich mehrere Rechtsgebiete. Wo, wenn nicht hier, finde ich denn diesen Unifachanwalt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wie gesagt, oben auf "Anwaltsuche" gehen, das Problem darlegen und warten, wer sich meldet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Unklar, ob die Klageabweisung überhaupt anfechtbar ist.

Aus dem Vermögenszuordnungsgesetz:

§ 6 Rechtsweg
(1) Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Berufung gegen ein
Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das
gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der
Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und
3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a
Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
(2) Örtlich zuständig bei Entscheidungen der Behörden des Bundes, auf die die Zuständigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr.
1 gemäß § 7 Abs. 6 übertragen worden ist, ist das Verwaltungsgericht Berlin.
(3) Gerichtskosten werden in Verfahren nach diesem Gesetz nicht erhoben. Der Gegenstandswert beträgt
unabhängig von der Zahl und dem Wert der jeweils betroffenen Vermögensgegenstände 5.000 Euro.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo, wenn nicht hier, finde ich denn diesen Unifachanwalt? <hr size=1 noshade>

Schlicht und einfach gar nicht.

Zum einen wird man keinen Rechtsanwalt finden welcher die Interessen durchsetzt, sondern nur welche die versuchen werden, die Interessen durchzusetzen.

Zum anderen: in Deutschland ist die Vergütung der Rechtsanwälte gesetzlich geregelt und eine Abrechnung auf Erfolgshonorarbasis ist daher so wie sie Dir vorschwebt nicht möglich.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.301 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen