DB erhebt Forderungen über Inkasso, Bahncard aber nicht erhalten

12. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bison_Dele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DB erhebt Forderungen über Inkasso, Bahncard aber nicht erhalten

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Möglicherweise bedingt durch den Poststreik habe meine neue BahnCard nicht erhalten (hätte Ende Mai/Anfang Juni kommen müssen). Dies habe ich aber nicht gemerkt, da ich sie sowieso nur selten nutze. Während der Sommerferien (ab 27.6.) war ich nicht zuhause und habe nun bei meiner Rückkehr eine Zahlungserinnerung (vom 29.6.), eine Mahnung (vom 13.7.) und schließlich die Inkassoforderung durch den Deutschen Inkasso-Dienst vom 6.8. vorgefunden, der neben der Hauptforderung über 62 €, der Mahngebühren über 2,50 €, der Zinsen über 0,02 € auch eine nicht weiter aufgeschlüsselte "Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten)" über 59,60 € beinhaltet. Diese letzte Forderung möchte ich natürlich nicht bezahlen. Ich habe bei der Bahn angerufen, dort wird man mir jetzt eine neue BahnCard schicken, hinsichtlich der Forderungen habe ich mich aber direkt mit dem Inkassounternehmen in Verbindung zu setzen. Ich bitte um Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise...
Vielen Dank im Voraus!
MfG
Bison Dele

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde, sobald die Bahncard eintrifft, exakt diese bezahlen (an die Bahn, nicht ans Inkasso). Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man die Forderung zurückweist, da die Bahncard nie zugeschickt wurde und man damit auch nie eine Rechnung bekam oder jemals in Verzug war, da auch nie eine Mahnung kam. Mehr würde ich nicht machen. Im Endeffekt muss der Gläubiger bzw. das Inkasso nachweisen, dass dir die erste Bahncard zuging. Da man dafür nicht unterschreibt wird das kaum möglich sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Im Endeffekt muss der Gläubiger bzw. das Inkasso nachweisen, dass dir die erste Bahncard zuging. Da man dafür nicht unterschreibt wird das kaum möglich sein.


so ist es

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