DB Bahncard Inkasso Universum

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
micmic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
DB Bahncard Inkasso Universum

Liebes Forum,

die Gültigkeit meiner BahnCard 25 wurde am Ende des August 2016 beendet und wurde dann für 1 Jahr automatisch verlängert.
Ich bin aber im März umgezogen und habe voll vergessen, meine Adresse auf der Seite der Deutsche Bahn zu ändern. Und (vielleicht) das ist der Grund, warum ich bis jetzt keine neue Bahncard und die Rechnung dafür gekriegt habe.

Nun habe ich heute 08.12.2016 einen Brief von Inkasso Universum erhalten mit einer Forderung von Insgesamt 106,28€ (DB Vertrieb GmbH: Hauptforderung 41€ + Mahngebühren 2,5€ + Zinsen 0,28€; Universum Inkasso: Geschäftsgebühr gemäs §4 Abs.5 Satz 1 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 45€ + Auslagenpauschale 9€ + Ermittlungskosten 8,5€).

Wie ich am Besten vorgehen kann, um möglichst nicht das Inkasso Unternehmen zu bezahlen? Ich kann die Hauptforderung von DB verstehen und werde ich die auch komplett bezahlen. Da bin ich auch Schuld. Ich finde aber die Kosten von Universum Inkasso völlig unrecht.

Vielen Dank im Voraus!

-- Editier von micmic am 09.12.2016 00:09

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

ICH würde die HF + 2,50€ + 0,28€ + 8,50€ direkt an die DB zahlen und Universum widersprechen.

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#2
 Von 
micmic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Nun habe ich jetzt einen weiteren Problem. Ich habe an DB-Kundenservice geschrieben, dass ich die BahnCard und die Rechnung nicht gekriegt wegen Umzug. Sie haben mir aber geantwortet, dass der Brief wurde nicht zurückgeschickt und insofern müssen Sie davon ausgehen, dass eine korrekte Zustellung erfolgte und ich muss dafür eine Ersatzkarte bestellen, also 15€ für die Ersatzkarte.
Ich habe aber auf meiner alten Wohnung geprüft, ob der Brief bzw. die Briefe von DB noch da waren und die haben gesagt, dass die Briefen wurden schon zurückgeschickt. Wie soll ich am besten mit dem Fall weitergehen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von micmic):
Sie haben mir aber geantwortet, dass der Brief wurde nicht zurückgeschickt und insofern müssen Sie davon ausgehen,

Dann mögen sie doch erstmal beweisen, das die Zustellung überhaupt erfolgt ist und der Brief nicht verloren ging.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Textvorschlag:
"Werte Bahn. Sie werden aufgefordert, die bisher nicht zugestellte Bahncard für den Zeitraum ab August 2016 spätestens in zwei Wochen zu zustellen. Bei Weigerung werde ich die Herausgabe der Bahncard ohne weitere Warnung per Anwalt und Gericht erzwingen. Ich diskutiere nicht."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Du hast deine Anschrift bei der DB nicht geändert und erwartest jetzt kostenfrei eine neue BC? Mit welchem Recht?
Bezahle doch einfach die BC und die 15€. Die UI würde ich da einfach raus lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mit welchem Recht?

Vielleicht mit dem Recht, dass der gewerbliche Anbieter seinen Vertrag zu erfüllen hat?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht mit dem Recht, dass der gewerbliche Anbieter seinen Vertrag zu erfüllen hat?

Ja.
Aber der gewerbliche Anbieter (DB) trägt vor, seinen Vertrag bereits erfüllt zu haben - und zwar an der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden (alten) Adresse. Und für eine erneute Vertragserfüllung an der neuen Adresse möchte der gewerbliche Anbieter 15€.
Dass der Kunde (Fragesteller) die erste Vertragserfüllung nicht annehmen konnte, da er an der alten Adresse schon nicht mehr wohnte, fällt in die Risikosphähre des Kunden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du verstehst mich nicht.
Es muss keine Ersatzkarte ausgestellt werden. TE schreibt, die erste Karte ging zurück.
Bestenfalls könnte DB Porto o.ä. verlangen. Aber wieso eine Ersatzkarte, wenn DB das Original hat und es dem Kunden zu zusenden hat?

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Du verstehst mich nicht.

Doch.
Sie haben offenbar Antwort #2 überlesen.
DB sagt, dass die Originalkarte nicht zurückkam, die Originalkarte deshalb bei der DB nicht vorliegt und deshalb eine Ersatzkarte für 15€ ausgestellt werden muss.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Sie haben offenbar Antwort #2 überlesen.

Doch, ich habe das gelesen.
Sogar den zweiten teil, wo der TE schreibt, dass das nicht stimmen würde und er auch Zeugen in den ehemaligen WG-Mitbewohnern hat, dass das alles an die Bahn zurückgeschickt wurde.

Ob man es auf einen Streit deswegen anlegen sollte oder nicht, das bewerte ich mal nicht.


-- Editiert von mepeisen am 01.01.2017 18:30

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