Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt eindringlich vor einer überschnellen Gesetzesverschärfung bei der inneren Sicherheit. Zwar muss es nach Ansicht der Anwälte angesichts der Terroranschläge in den USA am 11. September Maßnahmen und Verbesserungen für die Sicherheit geben. Es helfe aber nicht, heutige Gesetzesvorschläge wieder zu beleben, die früher bereits aus guten Gründen abgelehnt worden seien. Dies teilte der DAV am Donnerstag in Berlin mit.
"Es mag richtig sein, terroristische Vereinigungen auch dann unter Strafe zu stellen, wenn sie sich nicht in Deutschland betätigen", sagte Eberhard Kempf, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. "Bei allen Maßnahmen muss allerdings beachtet werden, dass kein ´Sicherheitskoloss´ entsteht, mit dem Bürgerrechte niedergewalzt werden".
Einer von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angedachten Aufhebung der Aufgabenabgrenzung zwischen Bundeswehr, Sicherheitsbehörden und Polizei erteilte der DAV eine klare Absage. Es dürften nicht Maßnahmen zur inneren Sicherheit getroffen werden, die elementare Bürgerrechte beschneiden, ohne dass damit die gegenwärtige Sicherheitslage bewältigt werden könnte. Die geplante Beschneidung von Datenschutzrechten stelle ebenfalls keinen geeigneten Beitrag da.
Das Anti-Terror-Paket war vom Kabinett vor einer Woche beschlossen worden. Es erfolgte aufgrund der Anschläge in den USA und der Bedrohung durch internationalen Terrorismus. In dem Paket sind zusätzliche Leistungen für die Bundeswehr, für die Nachrichtendienste, für den Bundesgrenzschutz, für das Bundeskriminalamt, den Generalbundesanwalt und die Sicherheitskontrollen enthalten. Daneben wurde die Austrocknung der Terroristenfinanzierung durch ein kompromissloses Vorgehen gegen Geldwäsche und eine Lockerung des Bankgeheimnisses angedacht.
