DAV lehnt Entwurf zum Zuwanderungsgesetz strikt ab
5.9.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 4514 Aufrufe Mehr zum Thema:DAV, Anwaltverein, Zuwanderung, Zuwanderungsgesetz
Massive Kritik an Schilys Referentenentwurf
Nicht zukunftsorientiert, integrationshemmend und keine Umsetzung der von Rita Süßmuths Zuwanderungskommission dringend geforderten Reformen. Dies sind die zusammenfassenden Kritikpunkte an dem geplanten Zuwanderungsrecht, vorgetragen vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Qualitative Verbesserungen hin zu einer bedarfsgerechten Steuerung und Begrenzung von Zuwanderungen, die nicht bereits mit der aktuellen Gesetzlage bzw. mit geringfügigen Gesetzesänderungen erreicht werden können, seien nicht ersichtlich, so der Verein. Der Referententwurf zur Zuwanderung wird daher vom DAV entschieden abgelehnt.
Die Absage an den Entwurf zum Zuwanderungsgesetz fällt heftig aus: "Konnte bei dem Bericht der Zuwanderungskommission noch von einem großen Wurf gesprochen werden, bleibt der vorgelegte Referentenentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Statt das Ausländer- und Asylrecht den Notwendigkeiten anzupassen, übernimmt er überkommene Regelungen", so die Vorsitzende des DAV-Ausschusses Ausländer- und Asylrecht, Rechtsanwältin Veronika Arendt-Rojahn. Insbesondere sei enttäuschend, gegen den europäischen Standard eine Begrenzung des Nachzugsalters durchsetzen zu wollen. Hat man zur Zeit noch einen Anspruch darauf, die Kinder bis zum 16. Lebensjahr ins Land zu holen, so soll diese Altergrenze laut Entwurf auf zwölf Jahre herabgesetzt werden. Der europäische Standart liegt bei 18 Jahren.
Auch der DAV bemängelt wie schon andere Organisationen und Parteien zuvor, dass die quasistaatliche Verfolgung nicht als allgemeiner Asylgrund anerkannt wird. Opfer nicht staatlicher Verfolgung sowie geschlechtsspezifischer Verfolgung bleiben weiterhin von der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Die Gewährung von Asyl auch bei Verfolgungen durch nichstaatliche Organisationen forderte in bestimmten Fällen bereits das Bundesverfassungsgericht .
Die geplanten Regelungen zur Ausweisung werden vom DAV ebenfalls unter Feuer genommen. Der Referentenentwurf ändere nichts an der bestehenden Situation, bemängelt der Verein: Obwohl die Zuwanderungskommission in Übereinstimmung mit dem Vorschlag für eine Richtlinie der EU einen vollständigen Ausweisungsschutz für im Inland geborene oder aufgewachsene Kinder, Jugendliche und Heranwachsenden empfohlen hatte, übernehme der Entwurf die alten Regelungen vollständig. Abgesehen von einigen sprachlichen Korrekturen bleibe es bei der Ist-, Regel- und Ermessensausweisung. Ob diese Regelungen zur Ausweisung noch mit dem Rechtsstaatsprinzip und insbesondere mit der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind, sei zweifelhaft.
Abgelehnt wird daneben die kategorische Überprüfung sämtlicher Asylantragsteller nach drei Jahren. Neben einem erheblichen Mehraufwand beim Bundesamt bedeute dies im Falle von eingeleiteten Widerrufsverfahren auch eine entsprechenden Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte und so eine Streckung des gesamten Verfahrens.


