DAV fordert radikale Reform des Kündigungsschutzes
8.4.2003 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 3127 Aufrufe Mehr zum Thema:Kündigungsschutz
Verein will gesetzlich normierte Grundabfindung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) plädiert für eine umfassende und wohl überlegte Reform des Kündigungsschutzes. Das geltende Recht ignoriere die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr oft, so der Arbeitsrechtsausschuss des Vereins in einer Pressemitteilung. Zurzeit von Politikern diskutierte Vorschläge sind dem DAV nicht konsequent genug, da sie sich im Wesentlichen auf die Korrektur von Einzelregelungen beschränken würden.
Das Prinzip des Kündigungsschutzes als solches dürfe auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht zur Disposition gestellt werden. Allerdings sollten nach Ansicht des DAV grundlegende Strukturreformen in die Wege geleitet werden. Eckpunkte der Forderungen sind die Festlegung einer gesetzlichen Grundabfindung, wobei sich die Höhe nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten und auch für kleine Unternehmen finanzierbar sein soll. Halten Arbeitnehmer die Kündigung für nicht sozial gerechtfertigt, sollen sie wie nach bisherigem Recht Kündigungsschutzklage erheben können. Allerdings sollte das Klageziel in arbeitsrechtlichen Prozessen von der Weiterbeschäftigung hin zu einer höheren Abfindung gehen, was auch der Realität am ehesten entspreche.
Die Chance und Höhe der Abfindung würden dann nicht mehr davon abhängen, ob und wann der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz finde, so der DAV. Es zahle sich damit für jeden aus, sich möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, während das geltende Recht "Verharrungstendenzen" fördere. Dies könnte zu einer Entlastung der Arbeitsgerichte führen und würde die außergerichtliche Einigung fördern.
Arbeitsrechtsausschuss des DAV gehören Fachanwälte für Arbeitsrecht an, die Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Unternehmen beraten und vertreten. In seiner Zusammensetzung spiegeln sich somit durchaus die widerstreitenden Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wider. Die Aufgabe des Ausschusses besteht nach eigenen Angaben darin, die besondere fachliche Expertise und langjährige Erfahrung seiner Mitglieder für ein ausgewogenes, realitätsnahes und praktikables Arbeitsrecht in Deutschland nutzbar zu machen.


