Dürfen Rassekatzen gepfändet werden ?

22. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
ich war blind
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Dürfen Rassekatzen gepfändet werden ?

Ich brauche dringend Hilfe .
Ich habe letztes Jahr angefangen zu Züchten . Seit dieser Woche weiß ich erst , das wir so tief in den Schulden stecken , dass das Haus nicht mehr zu retten ist .
Wichtige Briefe sind hier angekommen nur habe ich sie nie zu Gesicht bekommen .
Auch wusste ich nicht das unser und Konto einen Dispo besitzt und der mehr als ausgereizt ist .Über ein Jahr lang wurde die Pacht nicht bezahlt und so weiter .
Nun meine Frage : Muss ich damit rechnen , das mir meine Lieblinge weg gepfändet werden ?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
das ist nicht so einfach.. wieviele Katzen hast Du denn ? Guck mal hier.....
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811c.html
Grüße
puppe

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#2
 Von 
ich war blind
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das habe ich schon gelesen gehabt .
Ich habe 5 Zuchtkatzen .Mehr Tiere sollen nicht dazukommen , außer Nachwuchs für den dann ein neues zu Hause gesucht wird .

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

mhm...könnte durchaus sein, dass die gepfändet werden, weil sie wertvoll sind. lass die tiere kastrieren, dass mindert ihren wert so, dass nicht mehr gepfändet werden kann...denn kastriert ist das tier zur zucht nicht tauglich und daher nichts "wert"...

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

aber dann sind sie auch nichts mehr für eine zucht wert u. "nurnoch" liebhaberstücke. außerdem könnte man jetzt noch für die tiere ein schönes zuhause finden u. damit wenigstens etwas aus den schulden kommen!

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich würde so oder so den Bestand reduzieren - bei nur ein oder zwei ist es eher unwahrscheinlicher, zudem sollte man auch an die Folgekosten denken.
TA bei Krankheit oder wenn eine Schwierigkeiten hat bei der Geburt, impfen, entwurmen von den Katzen und Jungkatzen kostet alles eine Stange Geld - was ja nach Thread nicht gerade "übrig" ist. Und nicht zu vergessen Berge von Futter und Katzenstreu. Und das muss man bis die Junge Katzen verkauft werden können alles schon voraus bezahlen. Zudem das ausstellen von den Zuchtpapieren und so - ich weiß es jetzt nicht bei Katzen aber manche andere Zuchtverbände von anderen Tieren lassen sich das schon gut bezahlen. Dann das Vorstellen auf Rassekatzenschauen, Eintrittgebühren, usw. Werbung für den Verkauf von den Jungkatzen.
Lieber eine oder zwei richtig halten als 5 durchzuwürgen.

LG
Ellis

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

quote:
Gehts noch? Das sind in erster Linie Lebewesen.


Menschlich gebe ich dir uneingeschränkt Recht.
Für unser Rechtsystem sind es allerdings leider nur Dinge. Insofern sollte man HIER auch darüber Vorschläge abgeben wie man die 'Liebhaberstücke' behalten kann.

Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

das wäre mir neu wenn Tiere nun auch gepfändet werden dürften. Ich habe einen Jagdhund . Top ausgebildet und wäre wenn ich ihn verkaufen würde locker 4000 Euro wert. Habe bei meiner Schuldnerberatung ( Muss in Insolvenz) wegen meinem Hund gefragt. Und die sagten mir das man Tiere nicht pfänden kann. Ich gehe mal davon aus das man ggf. ehe darauf zurück greifen würde wenn noch junge Katzen da wären die noch veräussert werden sollen . Dann könnte es sein das der Verkaufserlös gepfändtet wird.

VG

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#9
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 183x hilfreich)

Hallo,
ich habe erlebt, dass ein Deckrüde gepfändet wurde...
Grüße
puppe

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich schätze, dass es hier Unterschiede zwischen reinen Haustieren und Nutztieren gibt. Es kommt darauf an, ob die Katzen als Nutztiere mit Gewinnerzielungsabsicht oder als Haustiere eingestuft werden.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#11
 Von 
delena
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

tiere dürfen gepfändet werden.
habe gerade einen rechtsstreit,bei dem eine pfändung der pferde der beklagen ansteht.hoffe sie kommt für die alten kosten auf, damit ihr nicht noch mehr kosten entstehen (unterbringung der gepfändeten pferde,gerichtsvollzieher, etc)
ich hoffe, daß es nicht soweit kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der ALLERWICHTIGSTE GRUND, weswegen Tiere nur äußerst selten gepfändet werden, ist, dass eine Pfändung unzulässig ist, wenn die Vollstreckungskosten höher sind, als der zu erwartende Erlös.
Stellen Sie sich vor, es wird eine schnöde Hauskatze gepfändet. Dann muss der Gerichtsvollzieher deren Unterbringung organisieren, Futter kaufen, zum Tierarzt gehen etc.. Das sind zwar alles auch Vollstreckungskosten, aber die summieren sich schnell zu einem ganz ansehnlichen Betrag. Und wie viel mag demgegenüber eine Hauskatze auf einer Versteigerung bringen? – Alles über 0,- € ist da schon ein Erfolg.
Eine Tierpfändung mag heute ganz ausnahmsweise mal bei außergewöhnlich wertvollen Tieren durchgeführt werden, z.B. bei dem hier angesprochenen Rennpferd. Aber auch da ergibt sich die Kostenproblematik, denn wenn der Gerichtsvollzieher so ein Rennpferd zu versorgen hat, ist das sicherlich ebenfalls nicht ganz billig.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Tiere ohne Papiere dürften nicht pfändbar sein. Zumal davon in den Tierheimen so viele sitzen, dass man froh sein muss überhaupt ein zu Hause für ein Tier zu finden.

http://www.tierrecht-aktuell.de/tier_in_zwv_1.html

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Die Möglichkeit der Pfändung ergibt sich aus der ZPO:

§ 811c [1] [Tiere]
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

(2) Auf Antrag des Gläubigers läßt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.


Pfändung bedeutet nicht, das der Gerichtsvollzieher das Tier mitnimmt. Das Pfandsiegel kann er an 'geeigneter Stelle' anbringen.

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