Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364903
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz » Cybermobbing ingame
Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

616 Aufrufe

Cybermobbing ingame

hallo, ich hab folgendes Problem

Ich spiele derzeit ein MMORPG (massive multiplayer online role playing game) und hatte dort eine Person kennengelernt von der ich und andere Personen gemerkt hatten das Sie jeden belügt und betrügt, jedoch denke ich das in dem Sinne tun und lassen kann was Sie will.
Als wir merkten das Sie die ganze Geschichte mit einer anderen Person machte, versuchten wir ihn zu warnen und ich bezeichnete Sie als "Lampe" (ich denke jeder weiß was gemeint ist) und wir sagten ihm die Sie ihn nur "verarschen" wird und das er aufpassen soll.
Nun meinte Sie wohl mich und wahrscheinlich 2 weitere anzuzeigen.
Ich dachte mir zwar da ich sie nicht in ihrem realen Leben angegriffen hab sondern nur in ihrem "ingame" verhalten, trotz allem ein wenig sorgen und hoffe auf hilfe.
Meine frage:
1. Kann Sie mich wegen so etwas anzeigen?
2. Wenn ja wie?
3. In welcher Form und was könnte auf mich zukommen?

-----------------
""


von MöchteWissen am 26.06.2012 00:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Cybermobbing ingame
Hallo

zu 1) Ja
zu 2) In dem man zur Polizei geht und das dort macht, beim Bäcker gehts wenigst nicht.
zu 3) Da kommt nichts.

-----------------
""


von lesen-denken-handeln am 26.06.2012 10:10
Status: Unsterblich (2328 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
Hallo,
anzeigen kann man Straftaten, hier kämen Üble Nachrede (§186 StGB), Beleidigung (185) oder Verleumdung (187) in Frage.
Ob bei der ganzen Sache etwas heraus kommt wäre fraglich. Es wäre einfach sinnvoll darüber nachzudenken, wenn man Dinge über dritte sagt, ob im angeblich anonymen Netz oder persönlich.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 26.06.2012 10:40
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
quote:
Ich dachte mir zwar da ich sie nicht in ihrem realen Leben angegriffen hab sondern nur in ihrem "ingame" verhalten,

Wurde nur der virtuelle Charakter angegriffen, dürfte die Anziege komplett ins leere laufen.


Ansonsten kommt wohl auch nicht viel, denn es gibt ja weder Anschrift noch Klarname welcher der Person bekannt ist.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 27.06.2012 00:07
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
Ich kann mich immer nur wundern, worüber Leute sich aufregen. "Der grüne Nachtelf Borgsmurf erzählt immer Lügen über meinen Wurzelzwerg Stumpfnarg, dem werde ich es zeigen, den nenne ich auf dem nächsten Dorffest in Wieselblohm jetzt einen verknieserten Schlappschnarfling, jawoll! Und wenn er dann aufmuckt, schicke ich ihm den Staatsanwalt auf den Hals - und die Orkhorde von Niederplitschforn!"

-----------------
""


von Khryztynna am 27.06.2012 11:42
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
Hallo,
das liegt wohl irgendwie daran das viele dieser Cyberjunkies ihre Virtuelle Existenz nicht von der realen trennen können. Dazu bedarf es nicht einmal so eines "MMORPG", ich wundere mich über die vielen FB-Nutzer, die dort Leute für ihre Freunde halten, die sie noch nie gesehen oder persönlich mit ihnen gesprochen haben. Jeder der an solchen Dingen teilnimmt sollte vorher ein psychlogisches Gutachten erstellen lassen müssen

Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 27.06.2012 12:36
Status: Unsterblich (1308 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
quote:
"Der grüne Nachtelf Borgsmurf erzählt immer Lügen über meinen Wurzelzwerg Stumpfnarg, dem werde ich es zeigen, den nenne ich auf dem nächsten Dorffest in Wieselblohm jetzt einen verknieserten Schlappschnarfling, jawoll! Und wenn er dann aufmuckt, schicke ich ihm den Staatsanwalt auf den Hals - und die Orkhorde von Niederplitschforn!"


(Man möge mir den gehaltlosen Beitrag verzeihen...)

-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."


von Katanaka am 27.06.2012 14:10
Status: Legende (493 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
quote:
Man möge mir den gehaltlosen Beitrag verzeihen...

Also ich fand ihn nicht gehaltlos. Er ist eher erschreckend real ...






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 27.06.2012 22:15
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Cybermobbing ingame
Der Beitrag war ja von mir, von Katakana war nur das ("gehaltlose" *g*) Smiley-Posting.


-----------------
""


von Khryztynna am 28.06.2012 12:22
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Mehr zum Thema im Forum:

Cybermobbing   ingame  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110039
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online