Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 

"Cyber-Cops" sollen Lücken nach Datenspeicherstopp schließen

AFP VOM 3.3.2010 | Nachrichten - Allgemein | 694 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz

Nach Karlsruher Urteil Forderung nach mehr Spezialisten

Nach dem höchstrichterlichen Stopp der bisherigen Vorratsdatenspeicherung hält die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) 3000 spezielle Internet-Ermittler für nötig, um Verbrechen im virtuellen Raum zu bekämpfen. "Ohne den sechsmonatigen Rückgriff auf Rechner-Adressen kann die Polizei im Internet nur noch etwas ausrichten, wenn ihre Netz-Präsenz massiv ausgebaut wird", sagte DPolG-Vorsitzender Rainer Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Diese "Cyber-Cops" sollten dort verdachtsunabhängig auf Streife gehen und aktiv Kriminelle aufspüren. Nur dadurch sei die Lücke zu schließen, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensbekämpfung gerissen habe.

Die Karlsruher Richter hatte die seit 2008 praktizierte Massenspeicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger als verfassungswidrig eingestuft und mit sofortiger Wirkung gekippt. Alle schon gespeicherten Informationen über den Telefon-, E-Mail- und Internetverkehr hierzulande müssen demzufolge nun gelöscht werden, da das entsprechende Gesetz in seiner jetzigen Form eine Ausspähung von Bürgern "bis in die Intimsphäre" ermögliche. Unter strengen Auflagen ist die Vorratsdatenspeicherung auf Basis eines modifizierten Gesetzes nach Ansicht des Verfassungsgerichts aber prinzipiell möglich.

Polizeivertreter hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil vor den negativen Folgen für die Strafverfolgung gewarnt und eine möglichst zügige Überarbeitung des 2007 von der großen Koalition aus Union und SPD im Bund verabschiedeten Gesetzes gefordert. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die DPolG sprachen von "schlampiger" Arbeit des Gesetzgebers, von der nun Straftäter profitierten.

Unter Umständen könnten "tausende Straftaten" nicht mehr aufgeklärt werden, ergänzte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg in der "Augsburger Allgemeinen". Bestimmte Kriminalitätsformen wie Kinderpornographie seien ohne den Rückgriff auf Verbindungsdaten gar nicht zu bekämpfen. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sprach im Radiosender Deutschlandradio Kultur von einer "Sicherheitslücke". Das Urteil erschwere das Vorgehen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, aber auch gegen Hacker-Angriffe oder Betrugsstraftaten.

Die Bundesregierung war in einer ersten Reaktion auf das Karlsruher Urteil geteilter Meinung über das Vorgehen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnte "Schnellschüsse" ab. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte seine Kabinettskollegin dagegen zu einer raschen Neuregelung auf. Das Justizressort ist inhaltlich zuständig.

3. März 2010 - 14.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Nikolai Zimmermann
München
Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?