Creditreform Darmstadt - fragwürdiges Vorgehen?!

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Amyra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Darmstadt - fragwürdiges Vorgehen?!

Hallo,
habe eine Frage zu einem - meiner Meinung nach - etwas unseriösen Vorgehen der Creditreform Darmstadt.
Zum Sachverhalt: Es geht um die Kosten eines pserv-accounts (wie E-mailaccount)als selbstständiger Mitarbeiter bei Firma "XY". Bei Kündigung des Accounts gibt es noch einen offenen Betrag, der erst noch unklar war. Bei unserem Kündigungsschreiben haben wir um Info zu offenem Betrag gebeten, damit dieser überwiesen werden kann. Kündigungsbestätigung kam, allerdings ohne Info, welcher Betrag noch offen ist. Dafür aber im Monat nach der Kündigung eine erneute Rechnung. Account wurde trotz Kündigung weiter in Rechnung gestellt. Telefonisch mit Mitarbeiter von Firma XY geklärt, Mitarbeiter bestätigt Kündigung telefonisch noch einmal und will Korrektur veranlassen. Im 2. Monat nach Kündigung erneute Rechnung, schon der 2. Monat nach Kündigungsbestätigung, der trotzdem noch abgerechnet wurde. Diesmal Schreiben an Firma (mit Anlage der Kündigungsbestätigung) und Aufforderung um genaue Klärung der Sachlage und Rückrechnung. Wir zahlen ja nicht für einen Account, der schon vor 2 Monaten aufgelöst wurde.
Schreiben von uns an Firma im Mai. Keine Reaktion von Firma. Daraufhin kam auf einmal im Juni ein Schreiben der Creditreform Darmstadt. Sie wären jetzt mit der Sache beauftragt. Fordern die Hauptforderung ein, zusätzlich Gebühren, Auslagen, Spesen usw.
Einspruch von uns an Creditreform, dass wir der Forderung so nicht nachkommen da
1. Hauptforderung falsch
2. Account gekündigt und Kündigung offenbar von Firma trotz Bestätigung ihrerseits ignoriert
3. unser Schreiben mit der Bitte um Klärung einfach ignoriert wurde.
Es kann doch nicht sein, dass die Firma einen laufenden Schriftverkehr ignoriert und einfach an ein Inkassobüro abgibt?! Noch dazu erging keinerlei Mahnung der Firma an uns. Kann nicht dann erst ein Inkassobüro eingeschaltet werden?
Dies haben wir so in unserem Schreibung an die Creditreform erklärt. 5 Monate keine Reaktion der Creditreform. Dann im Dezember die Rückmeldung. In der Anlage die Stellungnahme der Firma, die nun endlich einräumt, dass die Kündigung bereits wirksam war und die Monate danach nicht bezahlt werden müssen. Offener Betrag wird von 110 € auf 70 € korrigiert. Diesen bitte noch bezahlen. Gebührenauflistung als Anlage mit dabei.
Fehler unsererseits war hier leider, dass wir die 70 € ans Inkassobüro überwiesen haben, nicht an die Firma direkt. 2 Wochen nach Zahlung dann erneutes Schreiben der Creditreform. "Teilüberweisung" der Forderung wurde angerechnet, bitte noch den Restbetrag begleichen. In der Auflistung erscheint dann aber wieder die falsche Hauptforderung von 110 € statt 70 € - obwohl 2 Wochen vorher die korrigierte Hauptforderung (also Brief der Firma) über Creditreform weitergeleitet.
Noch dazu erneute Aufforderung zur Zahlung von Gebühren, Auslagen, Spesen etc. Androhung gerichtlicher Schritte falls keine Zahlung innerhalb 7 Tagen.
Was nun??
Meiner Meinung nach ist das Ganze total unseriös. Ich bezahle keine Gebühren eines Inkassobüros, wenn dieses - meiner Meinung nach - unberechtigt eingeschaltet wurde. Wie gesagt - es gab keine Mahnung, Schriftverkehr war noch am Laufen... Aus heiterem Himmel meldet sich ein Inkassobüro.
Wie sollen wir auf die letzte Zahlungsaufforderung der Creditreform reagieren? Kommen wir um die ganzen Kosten von der Creditreform irgendwie rum?

Danke im Voraus für Unterstützung!

MfG

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

wu
ürde auf 1und 1 tippen. kann das sein :-). so ein falle hatte ich auch in März 2007. allerdings hatte ich nie was überwiesen und bis heute habe ich auch nichts bekommen. Du solltest gar nicht zahlen, was denen nicht zusteht. und ignoriere einfach ihr schreiben.

problematisch ist aber, daß creditreform ungefähr wie schufa ist. d.h. es gibt auch Banken, versandhäuser, Mobilfunkunternehmen etc. die auch Auskünfte über creditreform einholen. Wenn die dich dort in die negative Liste eintragen, dann das ist schlecht.

fordere aber von dem Anbieter, der ja die Hauptforderung will, daß er deine daten sofort löschen soll, da ja die Kündigung VON DIR kam und nicht von denen. Wenn die Kündigung von dir zuerst erfolgte dann müssen die(gesetzlich vorgeschrieben) deine daten sofort löschen.
weise sie auch darauf hin, daß im Falle einer unberechtigten Speicherung oder Weiterleitung deiner daten schadenersatzansprüche geltendmachen willst und setze sie eine Frist zur Löschung der daten.

gruß

leon

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Fehler unsererseits war hier leider, dass wir die 70 € ans Inkassobüro überwiesen haben, nicht an die Firma direkt. 2 Wochen nach Zahlung dann erneutes Schreiben der Creditreform. "Teilüberweisung" der Forderung wurde angerechnet, bitte noch den Restbetrag begleichen.

Wann kam dieses Schreiben ?
Was wurde im Verwendugszweck des Überweisungsträgers eingetragen ?
Creditreform erwähnt nicht expl das diese zahlung mit den
(nichtdurchsetzungsfähigen) Inkassogebühren gem BGB 367 verrechnet wurden sondern drückt sich "elegant zweideutig " aus ( Stichwort : "Teilüberweisung" der Forderung wurde angerechnet, bitte noch den Restbetrag begleichen.)



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""

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#3
 Von 
Amyra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ leon: danke für die antwort und nein, es war nicht 1&1

@ thehellion: unsere überweisung war am 07.12., schreiben von Creditreform kam dann am 29.12., also knapp 3 wochen später.
im verwendungszweck stand nur wieder das aktenzeichen und "firma xy ./. wir"
genauer wortlaut war: nachdem die forderung bis auf einen restbetrag beglichen ist geben wir ihnen nachstehend eine aufstellung über den noch ausstehenden restbetrag.
hier wird dann wieder die falsche hauptforderung aufgelistet. der von der firma korrigierte betrag wird ignoriert.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann wäre es evtl sinnvoll in einem weiteren Schreiben (Fax) den Inkassoladen - bezugnehmend auf das schreiben vom 29.12 in Kenntnis setzen das die am 07.12. erfolgte Überweisung selbstverständlich zweckgebunden nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung erfolgt war und die Inkassogebühren Deinerseits nicht beglichen werden.
Eine Verrechnung gem BGB 367 mit den gebühren des ext Inkassobüros Creditreform wird nicht zugestimmt
Über den Fehler mit der falschen hauptforderung würde ich nichts mehr erwähnen.
Warum die Hausaufgaben des GL bzw des Inkassoladens korrigieren ?

lg


-- Editiert am 04.01.2011 17:20

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#5
 Von 
Amyra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die Ratschläge.
Schreiben ist schon ne Weile weg, Reaktion kam natürlich noch keine - wahrscheinlich hören wir wieder erst in ein paar Monaten was von denen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Halt uns auf dem Laufenden wie es in dieser sache weitergeht !

lg

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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