Copyright Watch - Runde 2: Mahnung
Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin 16.6.2011 | Ratgeber - Verbraucherschutz | 7489 Aufrufe Mehr zum Thema:Mahnung
Erst kürzlich hat Rechtsanwalt Schwerin aus Jena berichtet, dass seiner Kanzlei im Rahmen eines Beratungsmandats ein Schreiben der Firma Copyright Watch, 34022 Neuern/Böhmerwald (in der Tschechischen Republik) vorgelegt worden war.
Nachdem zahlreiche Hinweise anderer Betroffener folgten, meldeten sich diese jetzt wieder bei uns und teilten mit, dass eine „Mahnung wegen Zahlungsverzug“ durch Copyright Watch versendet wurde.
Steffan Schwerin
Jena
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Zu der Ausgangsforderung kommen nunmehr 8 Euro Mahngebühren.
Weiteren gehaltvollen Inhalt lässt das Mahnschreiben aber vermissen. Jedenfalls wird nach wie vor nicht vorgetragen, um welchen Verstoß es sich konkret handeln soll.
Daher geht der Anspruch von Copyright Watch ins Leere. Da nicht einmal der genaue Grund für die Schadensersatzforderung genannt ist, sollten Betroffene hier auf keinen Fall zahlen.
Um die ganze Sache abzurunden, wird mit weiteren Schritten – Inkassoschritten – gedroht, für den Fall, dass die Betroffenen nicht zahlen.
Auch hier gilt: Machen Sie sich keine Sorgen und zahlen Sie nicht.
Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Aber selbst wenn dem so wäre, ist damit die Forderung nicht schon begründet. Von Antassia und Co. wissen wir, dass das Zwischenschalten eines Inkassounternehmens (hier: Deutsches Zentralinkasso) die betrügerische Forderung nicht legal macht.
Steffan Schwerin
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