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Continental Airlines verklagt Air France im Concorde-Prozess - 1/1
AFP vom 21.05.2010   |   2523 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Continental Airlines verklagt Air France im Concorde-Prozess

Angeblich Dokumente zu abgestürzter Maschine verschwunden

Während des Prozesses zum Absturz des Überschallflugzeuges Concorde vor zehn Jahren bei Paris hat die angeklagte US-Gesellschaft Continental Airlines die französische Fluglinie Air France verklagt. Continental warf Air France am Freitag "Behinderung der Justiz" vor, weil bei der französischen Airline Dokumente zur Steuerungsfähigkeit der abgestürzten Maschine verschwunden seien. Wie Continental-Anwalt Olivier Metzner vor Gericht in Pontoise mitteilte, reichte er die Klage bei der Staatsanwaltschaft Bobigny bei Paris ein. Die als Nebenklägerin auftretende Air France wies die Klage über ihren Anwalt als "weiteres Manöver" der Verteidigung zurück.

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Das Überschallflugzeug der Air France war am 25. Juli 2000 kurz nach dem Start in Brand geraten und bei Paris abgestürzt. Dabei starben 113 Menschen, unter ihnen 97 Deutsche. Ausgelöst wurde die Katastrophe nach Einschätzung der Anklage durch ein Ersatzteil, das ein DC10-Flugzeug von Continental kurz vor dem Abheben der Concorde auf der Piste verloren hatte. Die Lamelle aus Titan hatte einen Reifen des Überschallflugzeuges zerschnitten. Darauf wurde durch herumfliegende Teile ein Treibstofftank der Concorde beschädigt, der sich entzündete.

Der Prozess zu dem Unglück hatte am 2. Februar begonnen und soll bis Ende kommender Woche abgeschlossen werden. Das Urteil wird gegen Ende des Jahres erwartet. Neben Continental Airlines sind ein Mechaniker der Fluggesellschaft und sein Vorgesetzter sowie ein früherer Verantwortlicher der Flugaufsichtsbehörde DGAC und zwei leitende Mitarbeiter des Concorde-Programmes beim früheren Luftfahrtkonzern Aérospatiale angeklagt. Am Freitag setzte die Staatsanwaltschaft ihr am Vortag begonnenes Plädoyer fort. Am Donnerstag hatten die Ankläger bereits erklärt, sie hielten an der strafrechtlichen Verantwortung von Continental "wegen fehlerhafter Instandhaltung" ihrer Flugzeuge fest. Strafmaßforderungen standen zunächst aus.

21. Mai 2010 - 16.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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