Containern: Ein Statement gegen Wegwerfgesellschaft oder eine Straftat

Mehr zum Thema: Experteninterviews, Containern, Hausfriedensbruch, Supermarkt, Lebensmittel, Diebstahl, Container-Prozess, Dumpstern, Mülltauchen
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Ist das Mitnehmen der weggeworfenen Lebensmittel aus Supermarkt-Mülltonnen legal?

<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.0 Transitional//EN">

Lebensmittel, die für die Supermarktregale nicht mehr gut genug sind, müssen noch lange nicht zu schlecht zum Essen sein. So die Auffassung der Menschen, die nachts "Containern" bzw. "Dumpstern" oder "Mülltauchen" gehen. Sie holen die aussortierten, noch essbaren Lebensmittel aus den Müllcontainern der Geschäfte oder Fabriken.

Aber ist das eigentlich erlaubt? Wir haben Rechtsanwalt Marek Schauer befragt und waren erstaunt.

Marek Schauer
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Baumschulenstraße 9-10
12437 Berlin
Tel: 030 26 03 97 63
Web: http://www.ra-schauer.de
E-Mail:
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten
Preis: 80 €
Antwortet: ∅ 11 Std. Stunden

123recht.de: Herr Schauer, in der letzten Zeit hört man in den Medien immer wieder davon, dass Leute losziehen um einzusammeln, was Supermärkte aussortiert haben. In Witzenhausen wurden nun ein paar Studenten dabei von der Polizei erwischt und bekamen einen saftigen Strafbefehl, obwohl der Supermarkt keine Anzeige erstattet hatte. Ermittelt wurde "von Amts wegen". Letztendlich wurden die Angeklagten dann aber vor Gericht freigesprochen.

Ist denn das "Containern" wirklich verboten? Welche Straftatbestände werden hier erfüllt?

Containern kann Hausfriedensbruch und Diebstahl bedeuten

Rechtsanwalt Schauer: Ja, denn das "Containern“ verletzt möglicherweise geschützte Rechtsgüter wie Eigentum oder das individuelle Hausrecht. Es könnten daher die Straftatbestände des Hausfriedensbruches, des Diebstahls oder sogar des besonders schweren Falls des Diebstahls erfüllt sein. Wenn der Bereich, in dem die Mülltonnen stehen, umzäunt ist und z.B. ein Schloss beschädigt werden muss, um zu den Müllcontainern zu gelangen, könnte zusätzlich auch der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein.

123recht.de: Es ist doch "Müll" den die Leute mitnehmen. Sperrmüll darf ich doch auch mitnehmen, wenn er an der Straße steht. Wem gehört denn der Müll?

Rechtsanwalt Schauer: Grundsätzlich ist der jeweilige Supermarkt Eigentümer des Mülls. Auf den wirtschaftlichen Wert der Sache kommt es hier nicht an - obwohl auch Abfall natürlich viel Wert sein kann.

Bei auf der Straße bereitgestelltem Sperrmüll geht man davon aus, dass der Eigentümer zur Abholung des Mülls zugestimmt hat. Wenn der Müllcontainer aber mit Ketten gesichert ist oder der Bereich, in dem die Müllcontainer stehen, umzäunt ist, kann man nicht von so einer mutmaßlichen Einwilligung des Eigentümers ausgehen. Der Supermarkt ist also rechtlich betrachtet Eigentümer des Mülls, auch wenn er für ihn tatsächlich keinen Wert mehr hat.

Steht der Müll an der Straße, könnte das den Verzichtswillen des Eigentümers zum Ausdruck bringen

123recht.de: Macht es also einen Unterschied, ob die Tonne oder der Container auf einem Privatgrundstück steht, oder zur Abholung an die Straße gestellt wurde?

Rechtsanwalt Schauer: Wenn die Mülltonne zur Abholung an die Straße gestellt wurde, könnte man daraus schließen, dass der Eigentümer einen so genannten Verzichtswillen zum Ausdruck bringen möchte. Er könnte also sein Eigentum aufgegeben haben. Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und des Einbruchsdiebstahls wäre somit nicht erfüllt, wenn der Müll aus der Tonne entnommen wird. So scheint es auch bei dem "Containerprozess" in Witzenhausen gewesen zu sein, wo die Angeklagten u.a. deswegen freigesprochen zu sein scheinen.

Wenn die Tonne aber auf dem Grundstück steht, hat der Eigentümer jedoch gerade keinen Verzichtswillen bezüglich des Mülls bekundet. Die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Eigentümer eine so genannte Eigentumsverzichtsabsicht hat, ist jedoch auch von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt worden und es kommt auch immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Das Durchsuchen der Gemeinschafts-Mülltonnen ist rechtlich unbedenklich

123recht.de: Ich habe den Verdacht, dass mein Nachbar den Müll nicht richtig trennt. Dadurch ist ständig die Gemeinschafts-Mülltonne in dem Mietshaus, in dem wir wohnen, zu voll. Darf ich seine Müllsäcke durchsuchen, um ihn zu überführen?

Rechtsanwalt Schauer: Das Durchsuchen des Mülls jedenfalls stellt kein strafbares Verhalten dar, da es sich um den Hausabfall handelt. Ihr Nachbar hat somit Besitz und Eigentum an dem Müll aufgegeben. Außerdem handelt es sich bei der Gemeinschafts-Mülltonne auch nicht um sein Eigentum. Es ist also nicht verboten, in die Gemeinschafts-Mülltonne rein zu schauen und ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Im Sinne des friedlichen Zusammenlebens wäre es vielleicht besser, ihn vor dem Durchsuchen anzusprechen.

123recht.de: Und was ist mit den Papierkörben in den Innenstädten, da sieht man ja oft Menschen drin rumwühlen, ist das erlaubt?

Rechtsanwalt Schauer: Das Durchsuchen von öffentlichen Papierkörben, z.B. in der Innenstadt könnte eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dies ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die jeweiligen Ordnungsämter haben in solchen Fällen auch bestimmte Ermessensspielräume, ob sie das Durchsuchen von Müll ahnden oder nicht. Die Gefahr an den Bakterien im Müll zu erkranken soll dadurch auch eingedämmt werden.

123recht.de: Vielen Dank Herr Schauer.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von clautilde am 07.03.2014 10:00:35# 1
Darf man Sperrmüll, wirklich mitnehmen? ich habe auch schon gehört, dass es Diebstahl wäre.
Allerdings halte ich das Strafmaß übertieben, wegen Conatainern, es wurde weggeschmissen, in Deutschland sind wir Menschen verwöhnt. Hauptsache alles wegschmeißen. Genauso irrsinnnig finde ich es, dass Restessen, wo Mitarbeiter und Menschen mit Behinderung gegessen haben, wegschmeißen muss, und es darf nicht an Obdachlose ausgegeben werden, weil der könnte die Einrichtung anzeigen, wenn es schlecht geht.
    
von Electra am 07.03.2014 17:18:46# 2
Man sollte eher die bestrafen, die das sogenannte Containern verbieten (wollen). Es ist einfach unerträglich und in höchstem Maße empörend, wieviele Lebensmittel in den westlichen Ländern weggeworfen werden, während anderswo auf der Welt Menschen grausam verhungern. Wir versuchen unsere Einkäufe sinnvoll zu planen, so dass möglichst nichts weggeworfen werden muss (schont auch den Geldbeutel :-)).
    
von BinNeugierig am 11.03.2014 08:34:32# 3
"Containerer" containern nicht zum Spass, sondern aus Armut. Einmal davon abgesehen, dass es beim Bevölkerungsanteil der Sozial Schwachen ohne die Tafeln zweifellos längst zu Armutsrevolten und Hungeraufständen der sogen. "Unterschicht" gekommen wäre gilt, wenn die Stütze oder Rente nicht zum Essen reicht, der juristisch gerne "übersehene" Rechtfertigende Notstand. Aber Deutschland ist eben ein Rechtsstaast, weil das Recht auf der Seite des Stärkeren bzw. dem mit dem juristischen Amt bzw. dickeren Konto ist. Aber ein hungernder Essensmüllsammler (Altersarme, Hartz IV - Empfänger, Alleinerziehende, Studenten ohne reiche Eltern, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, Frühinvalide) gelten vor Gericht und gesellschaftlich offenbar nur als Menschen dritter Klasse. Liegt hier bei einer Verurteilung wegen "Hausfriedensbruch" und "Diebstahl" (von essbarem "Abfall") nicht eher bei Euer Ehren und dem Staatsanwalt ein Fall von Rechtsbeugung im Amt vor? Welchen Grund hätte - er wird ja docjh kriminalisiert - ein hungernder, frierender, nach Stromabschaltung in seiner dunklen Sozialwohnung sitzender Armer in aussichtsloser Lage (wer stellt den schon ein?), um ehrlich zu bleiben? Es wäre für ihn / sie "wirtschaftlicher", durch eine "sich lohnende" Straftat die Grundversorgung (Nahrung, Kleidung, Obdach, medizinische Versorgung, Heizung) durch Haftversorgung zu erzwingen.
    
Mehr Kommentare ansehen (1)