Constantin Film bestraft illegale Verbreitung des Filmwerks "Scary Movie 5" mit Abmahnung

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Waldorf Frommer bietet Vergleichsangebot in Höhe von 956 EUR an

Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München im Namen der Constantin Film erhalten.

Wir beraten Sie gerne (auch am Wochenende), um gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung für Sie zu finden.

Im Detail geht es aktuell um den Film "Scary Movie 5".

Neben der Zahlung in Höhe eines pauschalisierten "Vergleichsangebots" in Höhe von 956,00 € wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begehrt.

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages ist größte Vorsicht geboten.

Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

Achten Sie als Betroffener auf Folgendes:

  • Frist beachten!
  • Die Abmahnung nicht ignorieren!
  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!
  • Nicht die gegnerische Kanzlei anrufen!
  • Anwaltlichen Rat einholen!

und:

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel: Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.

Lassen Sie sich beraten,damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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