Computerbetrug - Anklageschrift

11. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Computerbetrug - Anklageschrift

Hallo

Mein Partner erhielt heute ein Schreiben vom AG.
Strafsache wegen Computerbetrug

Er hat an einer SB Tankstelle 3x getankt, leider immer mit ungedeckter EC Karte.

19.02.09 - 25,01€
23.02.09 - 20,02€
02.05.09 - 26,01€

Zu diesen 3 Tankstellen Besuchen, wurden Bilder von einer Kamera aufgenommen. Er wurde dazu bereits bei der Polizei vorgeladen und hat eine Aussage gemacht, und es auch zugegeben. Bei der Polizei wurde darauf hin ein Schreiben von der Tankstelle verlangt, das er sich besorgt hat. Gleichzeitig hat er die offenen Rechnungen beglichen und laut Tankstelle, wurde die Anzeige zurück gezogen.

Nun erhielt er heut den Brief mit der Anklageschrift. Zeugen, der Polizist und der Besitzer der Tankstelle.
Am Montag 14.09.2009 beginnt mein Partner bei einem neuen Arbeitgeber seinen neuen Job.

Nun halt meine Frage, was wird mein Partner erwarten müssen?
Wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Kann er anderweitig dieses Verfahren einstellen lassen.
Er hat 1 Woche um Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens einzuleiten. Wie kann ich das verstehen???

Bitte keine Antworten, das er selber Schuld ist, das ist er natürlich und er sieht seinen Fehler auch ein. Einen Anwalt kann er sich leider nicht leisten. Und seinen neuen Chef gleich mit einer "Einladung zum Gericht" auch nicht.

LG und danke im vorraus



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20 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Das gibt höchvermutlich einen Strafbefehl und ne Geldstrafe

Ich würde erklären das meine Frau mir erklärt hatte das das Konto gedeckt ist. Es sich um ein Miussverständniss gehandelt hat. Den für "Betrug" braucht es den Vorsatz..
Am besten einen Anwalt nehmen.

Und: Das er selber Schuld ist muss ich schon sagen dürfen, ich setzt noch ein : schön blöd drauf.

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok vielen Dank für deine Antwort.

Kann mir dazu noch jemand was sagen?

quote:
Kann er anderweitig dieses Verfahren einstellen lassen.
Er hat 1 Woche um Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens einzuleiten. Wie kann ich das verstehen???




quote:
Und: Das er selber Schuld ist muss ich schon sagen dürfen, ich setzt noch ein : schön blöd drauf.


Ja aber danach habe ich nicht gefragt. ;)


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Das gibt höchvermutlich einen Strafbefehl und ne Geldstrafe


Unwarscheinlich, da er ja bereits eine Anklageschrift bekommen hat. Deshalb:

quote:
Wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?


-> Ja

quote:
was wird mein Partner erwarten müssen?


Nun, dass bei diesem Sachverhalt eine Anklageschrft erfolgte (statt eines Strafbefehls) spricht sehr deutlich dafür dass wohl einige Vorstrafen / offene Bewährungsstrafen vorliegen. Wenn ja (das müssen Sie wissen), dann ist wohl alles drin, bis hin zu einer kurzen Freiheitsstafe ohne Bewährung.




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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
spricht sehr deutlich dafür dass wohl einige Vorstrafen / offene Bewährungsstrafen vorliegen.Wenn ja (das müssen Sie wissen), dann ist wohl alles drin, bis hin zu einer kurzen Freiheitsstafe ohne Bewährung.


Bisher liegt nichts der gleichen vor. Weder Bewährungsstrafen noch Vorstrafen :(

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Hab ich doch was überlesen. Klar gibts ne Verhandlung. Ich würde schnell einen Anwalt beauftragen den "Irttum" auzuklären.
Ich würde auch annehmen das es entweder mehr Straftaten sind oder es Vorstrafen gibt. Für so nen Sch... gibts normalerweise keine Verhandlung. Oder ist er "Jugendlicher" dann gibts immer ne Verhandlung.

Man kann auch mal mit dem Staatsanwalt reden, aber ein Anwalt kann das besser.

K.

Anwalt nicht mit EC Karte zahlen :-)

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es wird in jedem Fall eine Gerichtsverhandlung geben - nichts anderes bedeutet die "Eröffnung des Hauptverfahrens". Wie alt ist denn Ihr Partner?

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein er ist nicht jugendlich. 23 Jahre alt.
Wie ist, das den wenn man sich keinen Anwalt leisten kann :(
Ich würde ihm halt gern helfen nur hab ich absolut keine Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Seine momentane Situation macht es nicht einfach, da er am Montag in einen neuen Job in Österreich einsteigt.

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-- Editiert am 11.09.2009 17:39

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Das ist alles Selbstverschuldet und dein Freund ist nicht Herr des Verfahrens. Jetzt gibs ne Verhandlung bei der er wohl zu irgendwas verknackt wird. Kann er die Geldstrafe nicht zahlen fährt er ein, evtl fährt er eh ein.
Es soll ja nicht fern bleiben.

Geh zur Verhandlung mit, die ist öffentlich und dann erzählt der Staatsanwalt nen Schwank aus dem Leben deines Freundes. Wird sicher interessant.

Ich würde mal sagen der lügt dich eh an.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es ist in der Tat nicht so richtig ersichtlich, warum es hier zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Möglicherweise sieht die Staatsanwaltschaft noch offene Fragen, die im Rahmen einer Verhandlung geklärt werden sollen. Oder ihr Freund hat in der Tat schon mal mit der Justiz zu tun gehabt...
Anzeigen kann man übrigens nicht "zurückziehen", bei Betrug schon gar nicht. Was Sie meinen, ist ein Strafantrag und den gibt es bei Computerbetrug nicht.
Die Polizei kann auch keine Einstellung des Verfahrens in Aussicht stellen, weil dies ausschließlich Sache der Staatsanwaltschaft ist. Und die hat eben nicht eingestellt, sondern Anklage erhoben.
Wenn ihr Freund den Vorwurf zugibt, brauchen Sie bei der Schadenssumme keinen Anwalt.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Na anlügen wird er mich nicht. Wir sind seit 6 Jahren zusammen und es wäre ja ein Unding wenn mir in der Zeit sowas verborgen geblieben ist. Zumal er 4 Jahre beim Bund war und der Bund bei sowas ja nun auch ein Wörtchen mit zu reden hat.

Ich muss dazu sagen, das er damals Sozialstunden geleistet hat.
Unser Vormieter hat uns damals eine Küche überlassen, die wir leider net mit einmal abzahlen konnten und die Raten auch irgendwann nicht mehr, so das der Vorbesitzer auch Anzeige gemacht hat. Diese Geldstrafe hat er abgearbeitet.

Und es liegt noch eine EC Zahlung vor die er seit 1 Jahr abzahlt. Kurzfristige Kündigung hat dazu geführt das wir anfang eines Monats kein Geld für Lebensmittel hatten, was bei der Polizei auch vorliegt und er somit nur eine eine Geldstrafe nach tagessätzen bekommen hat, die wir fleißig abzahlen.

Und mehr ist da nicht. Nur ich find es ehrlich gesagt doch sehr hart, wenn er dafür eine Freiheitstrafe bekommt, zumal er genau für diese Sache sofort aufgekommen ist und die Rechung beglichen hat. Auch von Seiten der Tankstelle wurde die Anzeige zurück gezogen :(

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Zur Verhandlung den "Arbeitsvertrag" mitnehmen und evtl ne Lohnabrechnung damit man wenigstens ne Sozialprogose zu seinen Gunsten erstellen kann.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#12
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok. Allerdings wird es bis dahin vl noch keine Lohnabrechnung geben.

Sollte er den in dieser Woche die er jetzt als Frist hat, irgendwas tun????? Oder einfach nur abwarten?

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Na das hört sich doch gleich ganz anders an. Er hat also 2 Vorstrafen, davon 1 einschlägige (Computerbetrug).
In dem Fall bedeutet die Anklage wohl nichts anderes als dass das Gericht in Erwägung zieht statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe zur Bewährung zu verhängen (mehr wird es dann warscheinlich nicht). Also Arbeitsvertrag zur Verhandlung mitnehmen und vor Gericht einen guten Eindruck machen, sonst können sie derzeit eigentlich nichts tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok. Ich danke Euch allen. Habt mir super weiter geholfen.

Schön Abend noch und nen tolles Wochenende :)

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich weiß net ob das noch jemand liest jetzt. Aber vl könnt Ihr mir noch einmal kurz helfen.

Sollte er sich jetzt noch einen Anwalt suchen???

Wenn ja, wie würde den das ablaufen??? Ich hatte etwas von einer Gebührentabelle gelesen für Anwälte und da stehen schon beachtliche Sümmchen drauf :( wäre es in dem Fall viel was wir dafür zahlen müssen?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na mit "Rausreden" wirds eh nix bei den Vorstrafen, und das Geld kann er doch für evtl. Strafen nutzen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
biene2006
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Na mit "Rausreden" wirds eh nix bei den Vorstrafen, und das Geld kann er doch für evtl. Strafen nutzen.


Hm na wieso sollte er sich auch rausreden, ich mein die Beweise sprechen ja gegen Ihn.
Er wird seine Strafe schon hinnehmen. Ich möchte doch nur wissen, ob ein Anwalt ihm da besser zur Seite steht, der sich darin einfach besser auskennt ect.



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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Schaden kann ein Anwalt nie. Unbedingt nötig ist er aber auch nicht, zumal dann nicht, wenn man ohnehin gestehen will.

Und ob Sie "zu viel" zahlen würden, können wir schlecht wissen, da wir (und Sie) nicht wissen, was der Anwalt verlangen würde. Mit mindestens 400,00 EUR müssen Sie schon rechnen. Ob es Ihnen das Wert ist, können nur Sie entscheiden.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert am 11.09.2009 21:36

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

... wie bereits angesprochen gibt es durchaus zu beachten, dass für den Betrug nicht nur notwendigerweise die Tathandlung stattgefunden hat, sondern dass diese vorsätzlich war.
Es ist demnach sicher kein Fehler, das zuzugeben, was ohnehin bekannt war, nämlich, dass die Karte nicht gedeckt war. Ein Anwalt kann nach Akteneinsicht aber z.B. durchaus prüfen, ob ein Vorsatz tatsächlich nachzuweisen wäre.
Da möglicherweise die Verhängung einer Freiheitsstrafe im Raum steht (wenn auch zur Bewährung) könnte es schon gerechtfertigt sein, Anwaltlichen Rat einzuholen. Allerdings nur, wenn Ihr Freund den dann auch bezahlen kann, sonst gibts das nächste Strafverfahren.

Ich mache nochmal zum besseren Verständnis deutlich:
Bezahlen mit einer ungedeckten Karte ist zunächst nicht strafbar. Es kommt ggf. zu Schadenersatzansprüchen des Gläubigers (Bankgebühren, Zinsen etc.). Das ist jedoch zivilrechtlich zu klären und keine Frage des Strafrechts.
Strafrechtlich relevant wird das ganze erst, wenn man mit einer Karte zahlt, obwohl man zum Zeitpunkt des Bezahlens weiß, dass das entsprechend hinterlegte Konto keine ausreichende Deckung aufweist und der Zahlbetrag daher nicht abgebucht werden kann. Kann man z.B. berechtigt davon ausgehen, dass die Bank vorübergehend auch die Überziehung der eigenen Kreditlinie gestatten würde liegt keine Betrugsabsicht vor, selbst wenn die Bank die Abbuchung entgegen den Vorstellungen des Kontoinhabers letztlich zurückgibt.

Insofern muss man sich hier schon gut überlegen, was man zugeben will. Das hängt natürlich von den Umständen im Einzelfall ab. Deswegen ggf. dennoch anwaltliche Beratung. Denn ein Geständnis wirkt ggf. strafmildernd.

Ist man sich hingegen sicher, dass man den Betrug zugeben möchte, halte ich die Einschaltung eines Anwalts in einem solchen Fall für eher entbehrlich.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Übersetzt: Ein guter Anwalt könnte evtl. wenn alles passt den Hals aus der Schlinge bekommen.


K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

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