Computer als Eigentum einer Firma

22. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Computer als Eigentum einer Firma

Hallo!

Ich hoffe, dass ich meine Frage hier richtig platziert habe. Bin etwas unsicher.

Ich bin Freiberufler und habe bei der Anmeldung angegeben, dass ich 100% vorsteuerberfreit. Nun habe ich mir vor einem Jahr einen Computer zugelegt. Leider musste ich jetzt feststellen, dass ich mit diesem Gerät in der Arbeit total eingeschränkt bin. Es ist zwar schon ein ziemliches High-End-Gerät, aber ich brauch es eigentlich nicht. Auf der anderen Seite fehlen mir Funktionen, die ich eigentlich brauche.

Nun ist meine Frage, ob ich das Gerät einfach so verkaufen kann oder wie das eigentliche Vorgehen ist? Mir wurde von einem Verwandten schon gesagt, dass das Gerät, seiner Meinung nach, erst aus der "Firma" herausgenommen werden muss und dann verkauft werden kann. Dann muss ich die Vorsteuer zu 2/3 an das Finanzamt zurückzahlen, da ein Computer (Notebook) über 3 Jahre abgeschrieben wird.

Ist das so richtig oder was muss ich dabei genau beachten?

Viele Grüße
Vivid

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Könnten Sie die Kombination, dass Sie "100% vorsteuerbefreit" sind mit "muss ich die Vorsteuer zu 2/3 an das Finanzamt zurückzahlen" genauer erklären bzw. in Einklang bringen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun ja, mir wurde gesagt, dass ich die Vorsteuer zu 100% zurück bekomme. Dafür kann ich mir aber auch nur nach 3 Jahren (Abschreibungsdauer) einen neuen Rechner kaufen. Sollte ich es früher wieder verkaufen, muss ich es erst aus dem Firmenbestand herausnehmen und die restliche Vorsteuer/Mwst. zurückzahlen.

Kann das jemand bestätigen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Philby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

sauberste Loesung:

Sie "verkaufen" sich selbst den Computer zum Buchwert plus MWSt

Sie vermuteten richtig...

Vielleicht hat der PC ja einige kleiner Maengel, die einen niedrigeren Verkaufswert rechtfertigen...?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, so wurde es mir gerade auch nochmal erklärt. Das bedeutet, dass ich die volle Mwst. wieder an das Finanzamt zurückzahlen muss? Egal wie alt das Gerät ist?

Und werde ich dann für das neu angeschaffte Gerät die Mwst. überhaupt erstattet bekommen oder kann es mir passieren, dass ich dann gesagt bekomme, dass mir nur alle 3 Jahre ein neuer Computer zusteht?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist es überhaupt möglich, obwohl ich keinen so großen Umsatz habe, dass ich das Gerät aus der Firma herausnehme, es verkaufe und ein neues Gerät anschaffe?

Immerhin habe ich germerkt, dass das Gerät nicht für meine Aufgaben genutzt werden kann.

Oder womit muss ich rechnen? Kann das Finanzamt mir mein "Unternehmen" schließen? Eigentlich zahle ich doch die Mwst. zurück und kaufe ein neues Gerät. Damit müsste das doch alles legal und OK sein.

Vivid

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Kann das Finanzamt mir mein "Unternehmen" schließen?

Das Finanzamt kann dir gar nichts "schließen". Es kann nur deinen Beruf als Liebhaberei qualifizieren und dir die Steuervorteile wegknipsen, wenn du immer nur Verluste machst.
Es kann dich auch "wegschließen" lassen, wenn es der Überzeugung ist, daß du gewerbsmäßig Steuerhinterziehung betreibst und dich vor ein Strafgericht zieht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ich verstehe immer noch nicht, wie man als "100% von der Vorsteuer befreiter" Freiberufler überhaupt Vorsteuer verrechnen kann....

...oder verrechnen können will.

1x Hilfreiche Antwort

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