>Computer Netzteil defekt nach 10 Monaten
ich hab da ein beispile gefunden:
http://www.konsument.at/seiten/p2358.htmAchtung: österreichische seite, aber ich denk mal bei euch ist es genauso
Beispiel Beweislast bei einem Fön
Frau Gloria hat sich einen Haarföhn gekauft. Nun ist - nach einiger Zeit des Gebrauches - der Motor kaputt. Die Frage, ob der Verkäufer Gewähr leisten muss, hängt – würde man Prozess führen – vom Gutachten des bestellten Sachverständigen ab:
Stellt der Sachverständige eindeutig fest, dass der Motor falsch konstruiert war und daher kaputt gehen musste, dann liegt eindeutig ein Mangel vor.
Stellt der Sachverständige fest, dass eine Heftklammer, die möglicherweise der fünfjährige Sohn von Frau Gloria in den Föhn geschoben hat, dessen Funktion hat erlöschen lassen, dann liegt eindeutig kein Mangel vor.
Kann der Sachverständige nicht feststellen, ob der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst später verursacht wurde, dann
trägt bis sechs Monate nach der Übergabe der Verkäufer die Beweislast und muss Gewähr leisten
trägt danach der Käufer die Beweislast; Frau Gloria kann sich nicht auf Gewährleistung berufen.
mfg
chronoton
von Chronoton am 02.11.2004 23:34
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