Die Commerzbank hat gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, wonach sie die Übernahme der Dresdner Bank von ihren Aktionären hätte absegnen lassen müssen. Das Urteil sei daher nicht rechtskräftig, sagte ein Sprecher der Commerzbank. Das Landgericht hatte im Dezember laut "Spiegel" die Entlastung der Führungsspitze der Commerzbank für das Jahr 2008 aufgehoben.
Laut dem Urteil hätte die Hauptversammlung wegen der Auswirkungen auf die Aktionärsstruktur der Übernahme zustimmen müssen. Stattdessen waren die Aktionäre vor vollendete Tatsachen gestellt worden - auf der Hauptversammlung im Mai 2009 hatte es heftige Proteste gegen die Übernahme gegeben.
Bei einer Bestätigung des Urteils in zweiter Instanz muss die Bank laut "Spiegel" mit Schadenersatzklagen rechnen. Die vom Gericht entzogene Entlastung erleichtert es demnach den Klägern, auch persönlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Die Commerzbank hat im vergangenen Jahr einen Verlust von rund 4,5 Milliarden Euro gemacht. Allein die Folgekosten des Kaufs der Dresdner Bank schlugen dabei nach Angaben der Bank mit 1,9 Milliarden zu Buche.
8. März 2010 - 14.22 Uhr
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