Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Chinesin verklagt Kino wegen 20 Minuten Werbung vor Filmvorführung

AFP VOM 7.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 390 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kino, Werbung

Klägerin will wegen Zeitverschwendung Eintrittsgeld zurück

Weil sie sich vor einer Filmvorführung im Kino 20 Minuten lang Werbung anschauen musste, hat eine Chinesin ein Kino und einen Filmverleih verklagt. Chen Xiaomei argumentiert in ihrer Klage, Kino und Filmverleih hätten ihre Zeit verschwendet und ihr Recht auf Wahlfreiheit eingeschränkt, wie die Nachrichtenagentur Xinhua am Dienstag meldete. Die Anwältin aus der Stadt Xian im Norden Chinas fordert demnach, über die Dauer der Werbung vor der Vorführung des Films informiert zu werden. Das Gericht in der Hauptstadt der Provinz Shaanxi nahm die Klage an.

Chen verlangt den Eintrittspreis in Höhe von 35 Yuan (vier Euro) zurück und eine Entschädigung in gleicher Höhe, wie Xinhua berichtete. Zudem will sie einen Yuan für den ihrer Meinung nach erlittenen emotionalen Schaden und verlangt eine schriftliche Entschuldigung. Künftig soll das Kino ihrer Ansicht nach die Länge der Werbung auf seiner Internetseite, in der Eingangshalle oder über eine Kunden-Telefonhotline angeben; der Filmverleiher soll die Werbung auf höchstens fünf Minuten beschränken.

7. September 2010 - 18.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Tim Lorenzen
Bremen
Strafrecht, Hochschulrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?