Chef möchte Differenzzahlung vom Verkauf

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go469132-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef möchte Differenzzahlung vom Verkauf

Hallo
Ich arbeite saisonal eigenverantwortlich beim Spargel und Obstverkauf.
Vor Kurzem bekam ich 3 Verkaufsabrechnungen wo angeblich eine Differenz zwischen verkaufter und zurückgegangene Ware entstanden wäre, welche zu Anfang meiner Tätigkeit ( Ende April ) auftrat.
Ich möchte dazu sagen, dass ich nicht eingearbeitet oder wirklich eingewiesen und da mehr oder minder ins kalte Wasser geworfen wurde. Ich kann jetzt natürlich nicht das Gegenteil beweisen, da ich zu der Zeit nicht wusste, dass man am besten die Ware nach Standschluss abwiegt und das aufzeichnet.
Nun die Frage:
Ist dieses Vorgehen rechtens? Ich soll 116 EU zahlen.

Danke im Voraus und beste Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Eigenverantwortlich oder abhängig tätig?

Berry

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#2
 Von 
go469132-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es wird als eigenverantwortlich beschrieben.
Sprich ich bekomme morgens die Ware an den Stand geliefert und stehe dann dort und verkaufe allein bis Feierabend.
Dann wird die Restware wieder abgeholt

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eines vorweg zur Entspannung: Wenn ein Kassenführer für die Führung der Kasse haften soll, dann muss ihm ein Mankogeld gezahlt werden. Ohne dem wird es ganz schwierig für den Spargelbauern hier, einen unerfahrenen Kassenführer haften zu lassen.
Sag ich mal so und Sie können mal nach Mankogeld googeln.

Gibt es irgendeine Art von Vertrag?
Wenn ja, was ist die Überschrift (Arbeitsvertrag. Werkvertrag.......???) was genau ist im Vertrag vereinbart und was steht da zur Haftung?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
go469132-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort:)

Es ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Zur Haftung steht dort, dass verursache ich durch eine schuldhafte Pflichtverletzung einen Schaden, so ist der AG berechtigt bei einfacher Fahrlässigkeit den Schaden zur Hälfte, höchstens jedoch bis zum Betrag einer Monatsnettovergütung ersetzt zu verlangen.
Bei grober Fahrlässigkeit den Schaden voll ersetzt zu bekommen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Betrag der Monatsnettovergütung.
Bei Vorsatz kann er uneingeschränkt in Haftung nehmen.

Mankogeldzahlungen bekomme ich nicht und diesbezüglich steht auch nichts im Vertrag.

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#5
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Es geht doch nicht um Geld, sondern um fehlende Ware, oder?

Wenn ich das richtig verstanden habe.
- du arbeitest an einem Verkaufstand.
- morgens kommt ein Wagen und bringt dir 250 kg Spargel und 100 kg Erdebeeren (z.B.)
- du verkaufst
- abends kommt der Wagen und holt die Restware wieder ab - Wer wiegt die?
- Für die Diff. (gebarchte Ware und abgeholte Ware) erwartet der AG den Verkaufserlös.

Wann ist die Ware den jetzt weggekommen? Während der Verkaufsschicht? Wird die angelieferte WAre von dir gewogen oder liegt da nur ein Zettel bei auf dem steht - 250 kg und 100 kg?

Je nach Antwort - läßt sich vielleicht eine Fahrlässigkeit deinerseits annehmen, ich glaube aber eher icht daran, sondern das
das eher in Richtung AG - Risiko geht und er da mehr kontrollen hätte einbauen müssen.

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#6
 Von 
go469132-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Ware wird am Hof gewogen. Nach Abholung wird sie auch nml am Hof gewogen. Inzwischen bin ich dazu übergegangen auch nach Feierabend zu wiegen und darüber Protokoll zu führen.

Ich bekomme immer einen Zettel wo drauf steht was und wieviel Ware ich bekommen hab.
Und das ist während des Verkaufs passiert, anders nicht möglich und zudem ganz am Anfang, an meinen ersten Tagen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Ware verliert über den Tag auch Masse, schlicht weil Wasser entweicht.

Wurde das überhaupt berücksichtigt?



Im übrigen müsste der Arbeitgeber beweisen, das DU der schuldige bist. Das dürfte ihm nach bisheriger Schilderung schwer fallen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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