Chef betrügt bei Urlaub und Überstunden - Was machen?

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)
Chef betrügt bei Urlaub und Überstunden - Was machen?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Meine Mutter arbeitet seit fast 20 Jahren in Teilzeit (4 Tage die Woche) in einem Altersheim als Küchenhilfe. Seit letztem Jahr hat sie einen GdB 60.

Es ist vor ca. 3 Jahren schon vorgekommen, dass der Chef ihr für den Sommerurlaub, der 16 Tage am Stück dauerte, auch 16 Tage Urlaub abgezogen hat. Wir Kinder haben ihr gesagt, dass das nicht rechtens ist. Sie ist darauf hin zum Personalchef und der meinte, dass ist Aufgabe des Küchenchefs, sie solle mit ihm reden. Der Küchenchef meinte, dass geht nicht anders und wäre so korrekt.

Was uns auch wundert ist, dass es ein Zeiterfassungssystem gibt, das aber nicht stimmt. Es zeigt IMMER Minusstunden an! Oft hat meine Mutter Krankheitsvertretung gemacht und es war im Minus. Sie musste immer den Überstunden hinterher rennen und den Küchenchef daran erinnern, dass sie die Überstunden gewährt bekommt und wieso sie im Minus ist, sie hat doch 2 Tage mehr gearbeitet. Der Chef meinte, dass macht das System automatisch, das stimmt schon so.

Nun hat meine Mutter seit letztem Jahr einen Gdb 60 und dadurch eine Woche (theoretisch 4 Tage, da Arbeitswoche nur 4 Tage)mehr Urlaub. Dieses Jahr hat sie im ab 1. Mai Urlaub genommen für 2 Wochen. Und ihr wurden 10 Urlaubstage abgezogen! Sogar der 1. Mai als Feiertag wurde angerechnet. Meine Schwester arbeitet Vollzeit und ihr wurden 9 Tage abgezogen.

Meine Mutter will sich nicht wehren, da sie in 6 Monaten in Altersrente geht, aber wir Kinder wollen wissen, was für Möglichkeiten wir hätten, da was zu machen. Fällt das Verhalten des Arbeitsgebers unter Arbeitszeitbetrug?

Vielen Dank!

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Partisanin):
aber wir Kinder wollen wissen, was für Möglichkeiten wir hätten, da was zu machen


Nichts, denn:

Zitat (von Partisanin):
Meine Mutter will sich nicht wehren



Verstöße gegen das BUrlG und EntgFG interessieren das Arbeitsgericht, aber es gibt keine Straf- oder Bußgeldvorschriften. Natürlich kann man eine Anzeige wegen Verdacht des Betrugs aufgeben, aber davon gibt's kein Geld und während der laufenden Beschäftigung möchte die Mutter ja keinen Stress. Und ob's nachgewiesen werden kann, steht auch in den Sternen.

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#2
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)

Sie hat noch die Arbeitspläne, aus denen ersichtlich ist, wieviel Urlaub abgezogen wurde. Auch geht es nicht um Geld, eher um den vorenthaltenen Urlaub. Gibt es keine Straf- und Bußgeldvorschriften wenn der Arbeitnehmer betrügt? Oder nur beim Arbeitgeber?

Da sie in 6 Monaten eh in Altersrente geht, wollen wir keine rechtlichen Schritte einleiten. Aber wenigstens ein Gespräch mit dem Personalchef und dem Geschäftsführer wäre angebracht. Vor allem, da in der Küche meist Ausländer arbeiten, die total ausgenutzt und betrogen werden. Meiner Meinung nach, sollte ein Chef sich um die Mitarbeiter kümmern und sie nicht betrügen.

-- Editiert von Partisanin am 30.05.2017 11:14

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Partisanin):
Gibt es keine Straf- und Bußgeldvorschriften wenn der Arbeitnehmer betrügt?


Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

Entscheidend ist ja mal, will die Mutter den ihr zustehenden Urlaub oder nicht. Falls ja, geht das nicht ohne aktives Tun.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

"Wo kein Kläger, da kein Richter" - Spruchweisheit.
Klagen kann nur, wer in seinen Rechten geschmälert ist. 'Stellvertretendes Klagen' gibt es nicht.
Im Arbeitsrecht geht es zudem ausschließlich darum, zustehendes Recht bzw. Leistungen einzufordern.
Strafe fällt unter Strafjustiz. Und ob tatsächlich 'Betrug' vorliegt, müsste auch erst geklärt werden.

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#5
 Von 
Tweak123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zum Thema Überstunden kann ich jetzt mal nichts sagen, ohne alle Informationen zu kennen. Der Urlaubstag am 1. Mai ist auch falsch. Bei Feiertagen darf kein Urlaub abgezogen werden.

Aber wer 10 Tage Urlaub macht, der muss sich auch 10 Tage Urlaub nehmen. Egal ob er nur ein Tag oder 5 Tage die Woche arbeitet.

Laut Gesetzt stehen jedem mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Das sind genau 4 Wochen. Studenten die nur an zwei Tagen arbeiten haben auch min. 24 Werktage Urlaub und das sind dann auch nur 4 Wochen und nicht 12 Wochen.

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