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Checkliste - Erbschein

Von Rechtsanwältin Nina Marx
12.7.2006 | Ratgeber - Erbrecht | 27165 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Erbe, Erbschein, Erbscheinantrag, Alleinerbenschein, Teilerbenschein, Testament

Von Rechtsanwältin Nina Heussen

Im Todesfall eines Menschen treten die Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte und Pflichten auf den Erben übergehen, der Erbe steigt sozusagen in die Schuhe des Erblassers.

Wer Erbe des Verstorbenen geworden ist, bestimmt sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen (Testament). Hat der Verstorbene seinen Willen nicht geäußert, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Danach erben vorrangig die Kinder des Verstorbenen und der Ehegatte.

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Von Rechtsanwältin
Nina Marx
Weßling
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Erbrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht

Der Erbe muss sein Erbrecht insbesondere bei Banken, Behörden etc. nachweisen können, bevor er die notwendigen Verfügungen treffen darf. Hierfür benötigt der Erbe den so genannten Erbschein.

Die folgende Checkliste zeigt die notwendigen Schritte für den Erbscheinantrag auf:

  • Beschaffung der Sterbeurkunde als Nachweis für den Todestag
  • Erstellung des Erbscheinsantrags
  • Antrag als Alleinerbenschein, Teilerbenschein, gemeinschaftlicher Teilerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein
  • Begründung des Antrags: darin muss enthalten sein, worauf sich das Erbrecht stützt (Testament, gesetzliches Erbrecht),
  • Erklärung, dass eine Beschränkung des Erbrechts nicht besteht und kein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist,
  • Versicherung, dass die Angaben richtig sind und Vermittlung der Bereitschaft, die Angaben an Eides statt zu versichern,
  • Bitte um Aushändigung einer Ausfertigung und mindestens 2 Beglaubigungen.

Der Erbschein muss bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Der Antrag muss den Erben und dessen Erbenstellung genau bezeichnen. Fehler können hier zu einer Verzögerung führen, aufgrund dessen sich die Abwicklung des Erbfalls unnötig hinauszögert.

Mit Aushändigung des Erbscheins hat der Erbe – einfach ausgedrückt - einen Nachweis über sein Erbrecht und kann somit Handlungen bei Behörden und Banken wahrnehmen.


Bei der Beantragung des Erbscheins können Fehler vermieden werden, wenn Sie sich rechtzeitig beraten und helfen lassen.Rechtsanwältin Heussen steht Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung (089-20 60 41 30).

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