Chatverlauf -> Hausdurchsuchung wg. Erwerb geringer Menge Btm?

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dani850
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chatverlauf -> Hausdurchsuchung wg. Erwerb geringer Menge Btm?

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

folgender fiktiver Fall:

Person A wurde bei einer Polizeikontrolle mit 30g erwischt. Das Handy wurde beschlagnahmt und das Haus durchsucht.

Person B steht in engem Kontakt zu Person A. Sie sehen sich öfters, kiffen auch ab und zu zusammen, B kauft ab und zu eine geringe Menge für den Eigenbedarf. Aus dem Chatverlauf geht auf jeden Fall eine Affinität gegenüber Drogen hervor, sowie ab und zu der Erwerb mit leicht zu durchschauenden Codewörtern der Erwerb (aber nur von Cannabis!)
Es fallen ebenso Wörter wie 'Mischkonsum', 'lass mal heute was rauchen' oder ähnliches, aber auch 'ich trenne Autofahren und kiffen mit 72 Stunden'.

Meine Fragen:

1. kann es bei Person B zu einer Hausdurchsuchung kommen/zu einer schriftlichen Vorladung?

2. Was könnten die Folgen sein?

3. Wie sollte Person B vorgehen, wenn sie noch daheim bei den Eltern wohnt, aber über 18 ist? Konsumstopp und wegwerfen aller Indizien sind selbstverständlich..

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119634 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dani850):
1. kann es bei Person B zu einer Hausdurchsuchung kommen/zu einer schriftlichen Vorladung?

Ja, kann es.



Zitat (von Dani850):
2. Was könnten die Folgen sein?

Ein entsprechendes Strafverfahren mit entsprechender Strafe



Zitat (von Dani850):
3. Wie sollte Person B vorgehen, wenn sie noch daheim bei den Eltern wohnt, aber über 18 ist? Konsumstopp und wegwerfen aller Indizien sind selbstverständlich..

Die Eltern informieren, das da eventuell mal ein paar Leute mit Staatswappem auf dem Ärmel vorstellig werden könnten.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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