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Charité übergibt Ermittlern Akten zu weiteren 15 Todesfällen

AFP VOM 6.10.2006 | Nachrichten - Allgemein | 2758 Aufrufe
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Charité, Berlin, Krankenschwester, Klinik, Krankenhaus

Motiv von festgenommener Krankenschwester weiter unklar

Im Zusammenhang mit dem Mordverdacht gegen eine Krankenschwester an der Berliner Charité wird die Klinik der Staatsanwaltschaft die Akten von weiteren 15 gestorbenen Patienten übergeben. Dabei handele es sich die Unterlagen von Patienten, die seit Mitte 2004 während der Dienstzeiten der mutmaßlichen Täterin gestorben seien, sagte eine Kliniksprecherin am Freitag. Weiter unklar blieb derweil das Motiv der Krankenschwester, die zwei Intensivpatienten durch überdosierte Medikamente getötet haben soll. Unterdessen begann in Oldenburg der Prozess gegen einen Krankenpfleger, dem ein Mordversuch an einem krebskranken Patienten zur Last gelegt wird.

Die Berliner Krankenschwester war am Mittwoch festgenommen worden; die 54-Jährige legte laut Staatsanwaltschaft ein erstes Geständnis ab. Sie soll den beiden todkranken Patienten Mitte August und Anfang diesen Monats eine tödliche Medikamenten-Überdosis verabreicht haben. Die 77 und 62 Jahre alten Patienten waren auf der Intensivstation der Herzklinik behandelt worden. Zum Motiv für die beiden Taten gebe es "keine neuen Aussagen" der Beschuldigten, sagte am Freitag ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Auch lägen noch keine Ergebnisse der Obduktionen vor, die an der Leiche des zweiten Verstorbenen sowie eines dritten Patienten vorgenommen wurden. Möglicherweise sei mit den entsprechenden Befunden auch erst in Tagen oder Wochen zu rechnen.

Die Charité überprüfte der Sprecherin zufolge im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die Krankenschwester insgesamt 136 Todesfälle, die seit dem 1. Juni 2004 auf der Intensivstation verzeichnet wurden. Die Entscheidung, ob auch noch längere zurückliegende Todesfälle untersucht werden sollen, obliege nun der Staatsanwaltschaft.

Der vor dem Oldenburger Landgericht angeklagte 29-jährige Krankenpfleger muss sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Mann hatte sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Juni 2005 als "Herr über Leben und Tod aufgespielt", als er auf der Intensivstation des Delmenhorster Krankenhauses versuchte, einen unheilbar krebskranken Mann mit der Überdosis eines Herzmittels zu töten. Eine hinzukommende Krankenschwester konnte den 65-jährigen Patienten damals noch stabilisieren; er starb aber einen Tag später.

Auch das Landgericht Hannover wird sich demnächst mit einem Fall von möglicher Patiententötung befassen: Im kommenden Jahr soll in der niedersächsischen Landeshauptstadt der Prozess gegen eine 56-jährige Ärztin wegen achtfachen Totschlags beginnen. Die Frau soll laut Anklage zwischen 2001 und 2003 als Belegärztin einer Krebsstation am Klinikum Langenhagen bei Hannover die zwischen 52 und 96 Jahre alten Patienten mit hohen Dosierungen von Morphinen und Diazepam getötet haben. Die Angeklagte will dagegen lediglich erlaubte Sterbehilfe geleistet haben.

Unterdessen warnte die Deutsche Hospiz-Stiftung davor, den Berliner Fall zum Anlass für neue Debatten über aktive Sterbehilfe zu nehmen. Ein solche "Tötung auf Verlangen" werde "erst dann aktuell, wenn sich der Beschuldigte auf eine Bitte des Opfers beruft", betonte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Tötungshandlungen dürften nicht relativiert werden. Unzureichend ausgebildetes Pflegepersonal, Zeitmangel und psychischer Druck begünstigten zwar Überforderungen und Frustration, "aber sie legitimieren nicht den Einzelfall des Tötens in Krankenhäusern und Pflegeheimen".

6. Oktober 2006 - 15.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006




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