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Chance auf Einspruch bei Verstoß gegen Tempo 30 – Verkehrsschilder sind veraltet!

Von Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
13.4.2010 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 1848 Aufrufe
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Verkehrsschilder

Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist es zu einer Panne gekommen. So ist der   §53, Absatz 9 StVO weggefallen, sodass damit auch die Maßgabe wegfiel, dass ältere Verkehrszeichen ihre Gültigkeit behalten.

Damit sind einige der derzeitig verwandten Verkehrsschilder veraltet und haben somit ihre Gültigkeit und gleichzeitig ihre Rechtskraft verloren, so Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter. Hierzu zählt u.a. das absolute Halteverbot oder die Tempobeschränkung „30“.  Das Tempo-30-Schild hat zwar nur einen anderen Schrifttyp erhalten, das ändert jedoch nichts daran, dass diesem nunmehr die Rechtskraft fehlt.

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Die ersten Gerichtsverhandlungen müssen abgewartet werden, jedoch könnten sich Einsprüche durchaus lohnen, so Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter. Dies sollte auf alle Fälle anwaltlich geprüft werden.

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