Chance auf EU-Rente?

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)
Chance auf EU-Rente?

Hallo miteinander,

ich möchte gern EU-Rente beantragen, da ich eine starke Sehbehinderung habe (Restsehvermögen ca. 15 % nur noch auf einem Auge mit Nystagmus und Dämmerungs- bzw. Nachtblindheit). Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 %. Nach meiner Einschätzung kann ich nicht mehr arbeiten gehen da der Nystagmus bei nervlicher Belastung deutlich schlimmer wird und ich mich dann nicht mehr konzentrieren kann, sogar richtig konfus werde. Auch müßte ich im Winter z.T. im dunkeln zur Arbeit fahren (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und das geht alleine garnicht. Habe deshalb auch die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Schwerbehindertenausweis vermerkt. Wie soll ich also im Winter wenn es oft dunkel ist zur Arbeit kommen bzw. wieder nach Hause? Erst später anfangen kann ich nicht. Mein Sohn geht in den KiGa und der hat nur bis Mittags geöffnet. Das würde ich garnicht schaffen. Es müßte ja auch immer jemand mich begleiten und das geht ja nicht. Anspruch auf einen Fahrdienst habe ich nicht.
Desweiteren leide ich seit Jahren an starken Kopfschmerzen. Die werden bei konzentrierter Arbeit schlimmer.

Aus all diesen Gründen bin ich der Meinung, nicht mehr erwerbsfähig zu sein. Kann mir jemand sagen ob ich Chancen auf EU-Rente habe und welche Hilfen ich zur Durchsetzung in Anspruch nehmen kann?

Danke schön und Gruß

Annasusanna

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich arbeite derzeit ca. 1 x pro Woche für 3 Stunden. Danach bin ich aber völlig fertig, obwohl ich nicht hetze. Aber die konzentrierte Arbeit (Bürokauffrau mit allgemeinen kaufmännischen Tätigkeiten) strengt mich sehr an. Mein Nystagmus ist danach oft ziemlich schlimm. Da ich da erst im Mai angafangen habe, konnte ich bisher immer im hellen zur Arbeit fahren. Das wird sich aber bald ändern. Die Begleitung ist auf dem Schw.beh.ausweis vermerkt, d.h. dass ich eine andere Person mitnehmen kann und diese in öff. Verkehrsmitteln unentgeltlich befördert wird. Ich habe aber keinen der mich zur Arbeit bringen kann weil ich nix sehe.

Reha-mässig ist da nix zu machen. Ich habe diese Erkrankung (Netzhautablösung auf einem Auge und starke Sehschwäche mit angegriffener Netzhaut auf dem anderen Auge) schon so lange ich denken kann. Nur war mein Sehvermögen früher besser. Ich habe auch vom Augenarzt bescheinigt bekommen, dass operativ und mit Brille nix zu machen ist. Es wird also nicht besser sondern eher immer schlechter.

Da müßte doch eigentlich eine Rente möglich sein oder?

Gruß Annasusanna

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo Annasusanna,
ob du mit der Rente heute noch durch kommst kann dir hier keiner mehr sagen.
Wir befinden uns im Jahre sechs nach der goldenen Rentenreform.
Du mußt einen Antrag stellen.
Der wird sicher sofort abgelehnt.
Dann mußt du Widerspruch einlegen und man wir dich daraufhin zu einem Amtsarzt schicken der dich untersucht.
von dem hängt es in erster Linie ab was dabei raus kommt.
Wenn der auch ablehnt wozu inzwischen alle Amtsärzte gehalten sind mußt du wiederumg Widerspruch einlegen und dein Fall kommt vor das Sozialgericht.
Du mußt mit ca. 2-3 Jahren rechnen bis entschieden wird und dann wird dir auch sehr wahrscheinlich keine Dauerrente bewilligt sondern eine Zeitrente von ein bis drei Jahren.
So ist das heutzutage üblich.
Und danach geht das ganze Prozedere wieder von vorne los.

Es tut mir leid dass ich dir nichts positiveres berichten kann.

Gruss
leinad

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@annasusanna

zum procedere haben meine vorredner schon einiges gesagt.

stell unbedingt den antrag auf erwerbsminderung.

es muß auch nicht so extrem laufen, wie @leinad beschreibt, auch wenn das fast immer so ist. aber eben nur fast.

dein schwerbehindertenausweis kann hilfreich sein, aber, selbst vollständig erblindeten menschen wurde das blindengeld gestrichen und leuten die nur aufgrund von laufproblemen anträge stellen, wird das G verweigert.

wichtig ist, dass du geduld hast, den weg kennst und dich nicht abschrecken läßt. lass dir eventuell auch ein gutachten/ attest von einem psychologen erstellen, was deine krankheit mit dir macht, wenn du arbeiten gehst

l g

übrigens@leinad

nicht immer bei widerspruch wird vom rentenversicherer verlangt, dass der antragsteller zum gutachter ( das meinst du doch mit amtsarzt?) muß. es kann, wie bei mir, trotzdem nach aktenlage entschieden werden.
und mit dem motto: reha vor rente hast du natürlich recht. aber auch hier gilt, wenn einer nicht rehafähig is, braucht er nicht in eine reha...so wie bei mir ( na, viell. hatten die auch nur angst, dass ich vor ort wieder operiert werden müßte und die reha unendlich geworden wär; fuß op s sind nämlich seit 15 monaten mein hobby ;)

l g

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

§ 43 SGB VI

googel danach, da steht alles drin, was die Vorraussetzungen betrifft. D.h. du must nur nicht die körperlichen Vorraussetzungen mitbringen sondern auch z.B. lange genug eingezahlt haben etc....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Hallo,

sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzung erfüllt sind, kannst du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Leider hast du nicht dein Geburtdatum nicht angegeben. Solltest du ab dem 02.01.1961 geboren sein, spielt dein erlernter Beruf keine Rolle. Ausschlaggebend ist dann nur der allgemeine Arbeitsmarkt.

Wenn du einen Rentenantrag stellst, wirst du einen Bogen namens R210 erhalten. In diesem wird dein berufliche Qualifikation und deine behandelnden Ärzte gefragt. Der medizinische Dienst der Rentenversicherung fordert dann von deinen behandelten Ärzten die Unterlagen und schaut sich die Sache an. Entweder er bewilligt die Rente oder schickt dich zur Untersuchung zu einem Gutachter. Sollte der medizinische Dienst zu der Meinung sein, dass du nur noch unter drei Stunden täglich arbeit kannst, bist du voll erwerbsgemindert. Zwischen 3 bis unter 6 Stunden ist man teilweise erwerbsgemindert. Ab 6 Stunden ist man nicht mehr erwerbsgemindert.

Keiner hier im Forum ist Arzt und kann nicht abschätzen wie gut deine Chancen stehen.

Deine Schwerbehinderung mit 100% ist sicherlich für die Entscheidung über die Bewilligung der Rente nicht verkehrt, aber dies heißt aber auch nicht, dass du die Rente bekommst. Bei der Feststellung der Grad der Behinderung wird nur die gesundheitliche Einschränkung bewerten. Dagegen wird im Rentenantrag diese Einschränkung in Bezug aufs Berufsleben bewertet. Z. B. Ein Büroangestellte hat einen Verkehrsunfall und ist seitdem im Rollstuhl. Wahrscheinlich wird diese Frau keine Rente bekommen, weil die gesundheitliche Einschränkung kein Hindernis für ihre Tätigkeit ist. Da nützen Ihr dann auch nichts 80% Schwerbehinderung.

Sollte die Rente abgelehnt werden, hast du einen Monat Zeit dagegen schriftlich Widerspruch einzulegen. Am Besten ist es, wenn man Widerspruch kurz schriflich einlegt und mitteilt, dass die medizinische Begründung durch den behandelnden Arzt folgt. Denn wenn du denn Widerspruch selber begründest, hat es wenig Sinn. Du bist auch kein Arzt. Ob man im Rahmen des Widerspruchsverfahren zum Gutachter eingeladen wird, ist dem medizinischen Dienst überlassen. Sollte der Widerspruch auch abgelehnt werden, hast du einen Monat Zeit dagegen Widerspruch beim Sozialgericht einzulegen.

Meinen Vorredner unbedingt einen Antrag zu stellen kann ich mich nicht anschließen. In der Regel ist das Krankengeld höher wie die Rente. Daher wäre es erst einmal sinnvoll das Krankengeld auszuschöpfen. Natürlich hat aber die Krankenkasse das Recht, dich aufzufordern einen Erwerbsminderungsantrag zu stellen. Dem musst du folge Leisten, da ansonsten das Krankengeld wegen mangelnder Mitwirkung eingestellt wird.

Ich rate dir, die bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Telefonisch brauchst du es garnicht versuchen. Telefonisch dürfen deinem Fall bezogene Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden.

Deine nächste Beratungsstelle findest du ganz einfach auf www.deutsche-renteversicherung.de Einfach die Postleitzahl eingeben.

Und eine Bitte. Vergiss das Wort Erwerbsunfähigsrente. Egal welchen Alters man ist, diese Rente existiert nicht mehr in diesem Sinne. Es heißt seit Jahren schon Erwerbsminderungsrente.



1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Den Beitrag von Leinand kann ich mich nicht anschließen. Kein Arzt und kein Sachbearbeiter ist dazu angehalten, die Rente einfach so abzulehnen. Dies hat der Gesetzgeber so im Sozialgesetzbuch 1 geregelt.

Das eine Rente wegen Erwerbsminderungsrente heute zu bekommen schwerer geworden als früher ist richtig. Das hat aber nichts alleine mit der Politik zu tun. Viele Menschen sehen mit dieser Art von Frühverrentung einen Ausweg aus Hartz4 und so etc. Daher wird sehr genau geprüft. Früher als wir noch Vollbeschäftigung hatten, waren die Menschen auch nicht viel gesünder als heute und es wurden viel weniger Anträge trotzdem gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@anonym

die krankenkasse hat NICHT das recht, aufzufordern, einen antrag auf erwerbsminder.rente zu stellen. solange kein gutachten vorliegt, dass der versicherte unheilbar und dauerhaft krank sein wird, kann die gkv( und tun sie in der regel auch gern)dem versicherten die empfehlung aussprechen. ein unabhängiges gutachten! wenn also z.b. der mdk sagt, krank, dauerhaft ( o. unabsehbare dauer, der rentenversicherer das gegenteil begutachtet( meist) kommt ein schlichtungsausschuß zusammen, der dann urteilt. bis zu einer entscheidung vergehen allerdings( meist) die 78 kg wochen ;)

mitwirkungspflicht besteht gegenüber der gkv nur insofern, dass der versicherte an der genesung mitwirkt, also z.b. reha etc. natürlich versucht die gkv im eigenen interesse gern, den versicherten zu allem möglichen zu bewegen was das kg spart ;)

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Axel1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,

auch wen das geschriebene ältzer ist...geht mir auch so.
Hab neben Nystagmus (Unter Stress deutlich schlechter) und Sehschärfe unter 50% (mit Linsen, ohne unter 10)....wobei ich beim Sehtest ruhig sitze und normalerweise kein Stress da ist..

Hatte vor ein paar Jahren ein Burn out...war richtig heftig.(um mich kurz zu fassen)

Seitdem (Kur, Psychtherapie) habe ich bereits eine Umschulung (Reha abgebrochen (Augen, Psyche) und bin nun wieder in einer Reha Umschulung, die mich langsam aber sicher wieder extrem überfordert. Mein Therapeut sagte mir die Tage, wenn das so weiter geht, lieg ich bald wieder flach.. Mich belastet das schlechte sehen, meine Herzprobleme (Mehrere Langzeit EKG brachten AUssetzer nachts von über 200, Tabletten helfen nicht wirklich...schon mehrere Medis durchgetestet) dazu noch mein Asthma...sprüh echt viel....zu all den Medikamenten. Lässt mich alles nicht zur Ruhe kommen....vor allem schlaf...nehme schon Mittel vom Neurologen..der hatte mir erst die Tage Antidepressiva aufgeschrieben..das erste vor ein paar Monaten hat mich total platt gemacht....und zwar nach der 4-5 Woche..wurde nicht besser.

Der Therapeut meinte, ich soll versuchen, die Rente zu bekommen. Er sieht für mich aus gesundheitlichen Gründen keine Change mehr.(Arbeitsmarkt)

Ob ich eine Change hab? Sollte man sich nach Ablehnung einen Sozialanwalt nehmen, der einem zusätzlich hoilft?
Oder vorab schon gespräch suchen?

Danke euch schon einmal...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Axel 1234

Das Problem ist, dass viele Ärzte recht schnell mit "beantragen sie doch mal Rente, das wird schon kein Problem werden" dabei sind - in der Realität sieht es dann öfters etwas anders aus und die Rentenversicherung stuft einen "arbeitsfähiger ein, als man sich selbst sieht".

Prinzipiell kann Ihnen niemand verbieten, eine EM-Rente zu beantragen.

Ob das sinnvoll ist oder nicht, ist die andere Frage und hängt u.a. damit zusammen, wieviel Rente Sie überhaupt erwarten könnten ( das würde man z.B. bei einem persönlichen Gespräch bei der Rentenversicherung erfahren ), ob und in welchem Zeitrahmen mit einer Besserung des Befindens ( der Arbeitsfähigkeit!!) zu rechnen ist oder sein könnte u.s.w.

Grundsätzlich könnte man aber sagen, dass ein Rentenantrag während einer ausgeübten Beschäftigung oder Umschulung voraussichtlich eher abschlägig beschieden wird - Argument "wer arbeiten kann, braucht keine Rente". Wie gesagt, kann so sein, muss aber nicht so kommen.

Gerade bei psychischen Problemen brauchen die Medikamente oft mehrere Wochen oder sogar länger, um ihre volle Wirksamkeit zu entwickeln und die Rentenversicherung wird voraussichtlich dahin tendieren, die Situation nach frühestens 6 Monaten behandelter (!) Erkrankung zu bewerten.Diese 6 Monate sind auch die "magische" Grenze, um chronische Zustände von akuten zu unterscheiden.

Gruß, Mira

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Axel1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

[color=red]Für eigene Fragen bitte einen neuen Thread eröffnen. Erst Recht, wenn der Ursprungsthread schon fast 6 Jahre alt ist. Dieser Thread wird geschlossen. Gez., Moderator.[/color]


Danke Mira,

das ganze läuft seit fast 4 Jahren.

Da war über 1 Jahr AU, Kur, Umschulung 1, Abruch wegen Migräne und Augenprobl. am PC.
seit ca. 1,5 Jahren 2. Umschulung...

Ich hab immer versucht, das es irgendwie geht...aber nun muss ich halt selbst eimsehen, das es nicht geht.

"Das Problem ist, dass viele Ärzte recht schnell mit "beantragen sie doch mal Rente, das wird schon kein Problem werden" dabei sind - in der Realität sieht es dann öfters etwas anders aus und die Rentenversicherung stuft einen "arbeitsfähiger ein, als man sich selbst sieht"."

Das ich mir das überlegen soll, kam vom Therapeuten (Psych)

"Ob das sinnvoll ist oder nicht, ist die andere Frage und hängt u.a. damit zusammen, wieviel Rente Sie überhaupt erwarten könnten ( das würde man z.B. bei einem persönlichen Gespräch bei der Rentenversicherung erfahren ), ob und in welchem Zeitrahmen mit einer Besserung des Befindens ( der Arbeitsfähigkeit!!) zu rechnen ist oder sein könnte u.s.w."

Ist nicht in den Briefen des Rentenversicherungsträgers, die man ab und an (glaube jährl.?) die Rente drin..also aktueller Rentenanspruch. Abzüglich einigen Prozent wegen Versicherungen. Das wäre für mich ok, wenn ich dann endlich Ruhe hätte (Hat nichts mit kein Bock zu tun)

"Grundsätzlich könnte man aber sagen, dass ein Rentenantrag während einer ausgeübten Beschäftigung oder Umschulung voraussichtlich eher abschlägig beschieden wird - Argument "wer arbeiten kann, braucht keine Rente". Wie gesagt, kann so sein, muss aber nicht so kommen."

Die würde ich abbrechen...was bringt es mitr einen Beruf weiter zu lernen, wo ich auf dem Arbeitsmarkt schon nur aufgrund der AUgen Probleme bekomme? Ich hatte im Bfw darauf hingewiesen, der Sehtest war unter aller Kanone...hat sich nie jemand gemeldet...

"Gerade bei psychischen Problemen brauchen die Medikamente oft mehrere Wochen oder sogar länger, um ihre volle Wirksamkeit zu entwickeln und die Rentenversicherung wird voraussichtlich dahin tendieren, die Situation nach frühestens 6 Monaten behandelter (!) Erkrankung zu bewerten.Diese 6 Monate sind auch die "magische" Grenze, um chronische Zustände von akuten zu unterscheiden."

Die Herzprobleme werden nicht besser, belasten aber sehr. meine AUgen werden eher schlechter...zunehmend. Auch das wird nicht besser.
Ich hatte die Mittel über Wochen eingenommen..verschiedene...ausser all der Nebenwirkung hatte ich noch mehr Probleme mit dem Sehen...mein Tinitus wurde unerträglich...Die körperlichen Probleme können durch diese Art Medikamente ja nicht behoben werden...

Und wie gesagt...läuft seit fast 4 jahren...bis vor kurzem hatte ich den Ergeiz, es zu scheffen...


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-- Editiert Moderator am 29.05.2012 15:03

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