Casino Schulden Paypal hilfe

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Casino Schulden Paypal hilfe

Guten Tag,

ich habe ein großes problem, ich habe vor kuzem leider wie im wahn Onlinecasino gespiel leider über 7000 euro verloren, aber 3000 euro gewonnen. Kann es nicht bezahlen, wiel ich in der Grundsicherung bin! Einen teil des Gewinns habe ich jemandem anderes bei paypal geschickt einen teil habe ich leider ausgegeben also ist der auif gut deutsch nicht mehr da. Es kam schon zu rücklastschriften bzw. wegen einer stromrechnung habe ich lastschriften wiedersprochen. Habe im www ein bißchen geschaut und z.b den block von dem anwalt Reeckmann (http://reeckmann.blogspot.de/2015/06/paypal-verzichtet-auf-geld-fur-online.html) gefunden. Habe das schreiben schonmal im vorfeld umgeändert und habe evt vor es zum Paypal kundenservice zu mailen. Mir ist noch nie so was dummes passiert. Bitte um hilfe bzw anregungen wie ich mich nun verhalten soll. Bis her ist noch keine email bzw mahnung gekommen.

mfg

-- Editier von akks-mtb am 05.12.2016 14:32

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Bitte um hilfe

Setze dich ernsthaft damit auseinander, dass du womöglich ein Suchtproblem hast und dass du dich einer Therapie unterziehen solltest.

Forderungen aus Glücksspielen, die keine entsprechende deutsche Glücksspiellizenz haben, sind nicht einklagbar in Deutschland. Das ändert auch nicht davon, dass Paypal dazwischen sitzt.
Mehr kann man dazu nicht sagen denke ich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Forderungen aus Glücksspielen, die keine entsprechende deutsche Glücksspiellizenz haben, sind nicht einklagbar in Deutschland. Das ändert auch nicht davon, dass Paypal dazwischen sitzt.
Mehr kann man dazu nicht sagen denke ich.


Dieser Information und auch dem vom Teilnehmer verlinkten Blog kann man nichts hinzufügen. Das gilt allerdings nur dann, wenn das Online Casino nicht in Deutschland lizenziert war.

Aktiv widersprechen muss der Teilnehmer selbst, insbesondere wenn es vor Gericht geht. In dem Fall einen Rechtsanwalt mit Beratungs-/Prozeßkostenhilfe aufsuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich werde in eine selbshilfe gruppe gehen. danke für deine antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

nein es ist nicht in Deutschland lizensiert. Wie soll ich mich denn verhalten, soll ich nach einer manung seitens paypal evt. den support mit der umgeänderten blog schrift zukommen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

bzw warten bis zur manung oder sofort?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
leider über 7000 euro verloren,


Könnten Sie bitte kurz erläutern, welche konkreten Zahlungsmethoden genutzt wurden, um diese EUR 7000 zu bezahlen bzw. zu verlieren.

Hintergrund:
Wenn Sie die EUR 7000 per normaler SEPA-Überweisung nach Griechenland überwiesen haben, dann ist das Geld weg.

Wenn Sie die EUR 7000 per Paypal eingezahlt haben (und das Paypal Konto mit Lastschriften aufgeladen haben), dann kommen Sie über Rücklastschriften einfach an diese EUR 7000 wieder ran. Paypal kann das Geld dann nur noch schwer bei Ihnen einklagen.

Sollten hier Kreditkarten ein Rolle gespielt haben, dann wird es noch einmal komplizierter.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe ca 100 euro bei Bwin, ca 100 euro bei Sunmaker und den restbetrag ca 7000 euro bei Stargames, alles per paypal lastschrift bezahlt. die 3000 euro gewinn von Stargames habe ich mir auf auf mein Paypal konto auszahlen lassen . 1800 euro habe ich von meinem Paypal konto an jemand anderes verschickt auf dessen Paypal konto und für 1200 eingekauft per paypal! aber mein Konto war nicht gedeckt.....deshalb wie oben beschrieben

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 18:28

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 18:30

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was Sie gemacht haben, ist strafbar (Eingehungsbetrug).
Zivilrechtlich müssen Sie die EUR 7000 trotzdem nicht an Stargames bzw. Paypal bezahlen.

Die EUR 1200, die Sie für Einkäufe genutzt haben, müssen Sie aber bezahlen.
i.d.R. wird dem Händler bei einer Rücklastschrift der Betrag auf dem Paypal-Konto des Händlers gesperrt oder abgezogen, d.h. der Händler kann direkt gegen Sie vorgehen; möglicherweise auch strafrechtlich wg. Eingehungsbetrug.

Die EUR 1800, die Sie ein anderes Paypal-Konto geschickt haben, wird bei einer Rücklastschrift auf dem Paypal-Konto des Empfängers gesperrt bzw. abgezogen. Wenn der Empfänger keinen Rechtsgrund hatte, das Geld zu empfangen, müssen sie das nicht zurückzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe mich falsch ausgedrückt.... die Wahre habe ich von dem Paypalguthaben also von den 3000 euro Gewinn die ich von Stargames auf mein Paypal konto ausbezahlt bekam bezahlt. Bei dem Händler wo ich eingekauft habe gab es keine rücklastschrift weil ja bezahlt mit den 1200 euro Paypalguthaben. Auch die 1800 Euro Paypalguthaben wurden als guthaben verschickt, an ein anderes Paypal konto. Die Rücklastschrift kam zustande wegen ca 7000 euro Stargames schulden via Paypal zahlung.

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 20:21

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 20:24

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 20:24

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

wie verhält es sich denn jetzt??

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 20:36

-- Editiert von akks-mtb am 05.12.2016 20:36

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Was Sie gemacht haben, ist strafbar (Eingehungsbetrug).

Da kein Vermögensschaden bei illegalen Glücksspielen stattfinden, ist das nach Meinung vieler Fachleute kein Betrug.

Erst, wenn es mehrstufig vonstatten geht, dass man beispielsweise einen Kredit aufnimmt, dabei täuscht, kein Wort über die Verwendung verliert und dann alles beim Glücksspiel verliert, erst dann ist und bleibt das ganze einklagbar. Denn dem Keredit selbst liegt kein Glücksspiel zugrunde.

Dass Paypal den deutschen Gesetzen zuwider aktiv illegale Glücksspiel-Anbieter unterstützt, ist übrigens die freie Entscheidung von Paypal und da sind sie selbst Schuld. Es war bis vor einiger Zeit anders, da unterstützte Paypal das nicht. Offenbar verdienen sie sich aber doch am Ende des Tages damit eine furchtbar goldene Nase.

Zitat:
wie verhält es sich denn jetzt??

Lass dich auch zur Prävention auf den entsprechenden Seiten und bei Paypal auf Lebenszeit sperren würde ich sagen und besuche die Selbsthilfegruppe. Das ist das Wichtigste.

Alles andere wird man sehen. Ob hier eine Trennung zwischen den Glücksspielschulden und dem anderen vorzunehmen ist, weiß ich nicht.

-- Editiert von mepeisen am 05.12.2016 22:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Das wird passieren :
Paypal schmeißt Dich raus und schaltet infoscore oder/und die ksp kanzlei ein
Böse briefe werden eintrudeln. Telefoninkasso call agents werden nerven
Sehr wahrscheinlich kommt es zu einem gerichtlichen mahnbescheid

Diesem mb ist fristgerecht unter einbringung der reekmann Argumente zu widersprechen

Bei den meisten online casinos landest Du auf einer schwarzen liste

Mental vorbereitet sein

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antwort alucard2005,

könnte ich nicht versuchen das schreiben so wie ich es abgeändert habe an den paypal support zu mailen?

:Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise sie in obenbezeichneter Angelegenheit darauf hin,
das der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von über 7.000 Euro ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Stargames, Sunmaker und Bwin sind. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB ), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763 , 762 BGB ). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB , so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die Einschaltung der Aufsichtsbehörden behalte ich mir vor. Außerdem bitte ich darum, das mein Paypal konto umgehend gelöscht wird und das ich auf lebendszeit bei ihnen gesperrt werde. Vielen dank für ihr verständnis.


Freundliche Grüße

??

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.10.2017 15:42:45
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):

Mental vorbereitet sein


Ich bin jetzt schon fix und fertig....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Was Sie gemacht haben, ist strafbar (Eingehungsbetrug).

Da kein Vermögensschaden bei illegalen Glücksspielen stattfinden, ist das nach Meinung vieler Fachleute kein Betrug.


Das Thema ist komplexer weil der Teilnehmer Grundsicherung bezieht und auch einen Gewinn in Höhe von 3.000 € erzielt hatte und damit Zahlungen vorgenommen hat.

Dann kommt dazu, dass der Teilnehmer von vorne herein - so scheint es - nicht die Möglichkeit hatte die Lastschriften, die PayPal veranlasst hatte, einzulösen.

Hier kann es also auch in Anbetracht der Summe zu behördlichen Ermittlungen kommen.

Ich würde dem Teilnehmer raten beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zustellen (mit Grundsicherungsnachweis wird das kein Problem sein) und dann einen Rechtsanwalt aufsuchen um dort das Vorgehen zu klären.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das mag alles sein und sich anwaltliches Feedback zu holen ist sicher nicht verkehrt. Ändert nichts dran, dass eine Verbindlichkeit aus Wette nicht begründet wird. Egal ob Paypal als Zahlungsdienstleister dazwischen sitzt oder nicht :-)

Natürlich, moralisch ist das alles verwerflich. Mehr sage ich dazu nicht, denn meine persönliche Meinung ist in dem Zusammenhang etwas anderes als das, was ich hier schrieb.

-- Editiert von mepeisen am 06.12.2016 17:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mika79
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo guest 12314.....

Es ist sind jetzt fast 1 1/2 Jahre vorbei was ist alles passiert wenn ich fragen darf ist ein gerichtliche Mahnverfahren angekommen wenn ja wie bist du vorgegangen ich brauche dein Rat bin auch in so einer verzwicktten sitiovation

Gruß

Zitat (von guest-12314.10.2017 15:42:45):
danke für die Antwort alucard2005,

könnte ich nicht versuchen das schreiben so wie ich es abgeändert habe an den paypal support zu mailen?

:Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise sie in obenbezeichneter Angelegenheit darauf hin,
das der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von über 7.000 Euro ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Stargames, Sunmaker und Bwin sind. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB ), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763 , 762 BGB ). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB , so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die Einschaltung der Aufsichtsbehörden behalte ich mir vor. Außerdem bitte ich darum, das mein Paypal konto umgehend gelöscht wird und das ich auf lebendszeit bei ihnen gesperrt werde. Vielen dank für ihr verständnis.


Freundliche Grüße

??
Zitat (von guest-12314.10.2017 15:42:45):
danke für die Antwort alucard2005,

könnte ich nicht versuchen das schreiben so wie ich es abgeändert habe an den paypal support zu mailen?

:Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise sie in obenbezeichneter Angelegenheit darauf hin,
das der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von über 7.000 Euro ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Stargames, Sunmaker und Bwin sind. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB ), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763 , 762 BGB ). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB , so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die Einschaltung der Aufsichtsbehörden behalte ich mir vor. Außerdem bitte ich darum, das mein Paypal konto umgehend gelöscht wird und das ich auf lebendszeit bei ihnen gesperrt werde. Vielen dank für ihr verständnis.


Freundliche Grüße

??

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mika79
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 1x hilfreich)

Und hat dieses Schreiben an Paypal gewirckt

Gruß





Zitat (von Mika79):
Hallo guest 12314.....

Es ist sind jetzt fast 1 1/2 Jahre vorbei was ist alles passiert wenn ich fragen darf ist ein gerichtliche Mahnverfahren angekommen wenn ja wie bist du vorgegangen ich brauche dein Rat bin auch in so einer verzwicktten sitiovation

Gruß

Zitat (von guest-12314.10.2017 15:42:45):
danke für die Antwort alucard2005,

könnte ich nicht versuchen das schreiben so wie ich es abgeändert habe an den paypal support zu mailen?

:Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise sie in obenbezeichneter Angelegenheit darauf hin,
das der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von über 7.000 Euro ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Stargames, Sunmaker und Bwin sind. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB ), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763 , 762 BGB ). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB , so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die Einschaltung der Aufsichtsbehörden behalte ich mir vor. Außerdem bitte ich darum, das mein Paypal konto umgehend gelöscht wird und das ich auf lebendszeit bei ihnen gesperrt werde. Vielen dank für ihr verständnis.


Freundliche Grüße

??
Zitat (von guest-12314.10.2017 15:42:45):
danke für die Antwort alucard2005,

könnte ich nicht versuchen das schreiben so wie ich es abgeändert habe an den paypal support zu mailen?

:Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise sie in obenbezeichneter Angelegenheit darauf hin,
das der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von über 7.000 Euro ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Stargames, Sunmaker und Bwin sind. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB ), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763 , 762 BGB ). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB , so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die Einschaltung der Aufsichtsbehörden behalte ich mir vor. Außerdem bitte ich darum, das mein Paypal konto umgehend gelöscht wird und das ich auf lebendszeit bei ihnen gesperrt werde. Vielen dank für ihr verständnis.


Freundliche Grüße

??

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Mika79):
Hallo guest 12314.....

Wenn "guest" davor steht, bedeutet das, dass der User nicht mehr angemeldet ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.