Hallo Zusammen,
unser Grundstück (liegt in NRW) ist mit einer Abstandsbaulast (Tiefe 1,71 m - 1,76 m, Länge 11,05 m) belastet. Es steht eine Garage auf der anderen Grenze.
Nun ist meine Frage, ob wir auf der Baulast ein Carport errichtet werden kann oder was muss beachtet werden und was bedeutet:
"Die belastete Fläche ist von jeglicher unzulässiger Bebauung freizuhalten. Sie wird nicht auf die für mein o.g. Grundstück erforderlichen Abstände und Abstandsflächen angerechnet."
Ich hoffe das mir diese Frage hier so schnell wie möglich beantwortet werden kann.
Danke schon einmal
MfG
André
Carport auf eine Baulast bauen?! Dringend!
19. August 2017
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Frage vom 19. August 2017 | 18:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Carport auf eine Baulast bauen?! Dringend!
Verbaut?
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#1
Antwort vom 21. August 2017 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Da für ein Carport normalerweise keine Abstandsfläche erforderlich, halte ich es für denkbar, dass es trotz Baulast gebaut werden darf. Das würde ich aber beim Bauamt hinterfragen.
Und jetzt?
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