>Carport Baugenehmigung
Genehmigungsfreie Vorhaben sind z.B. in der Bauordnung des Landes NRW nach §67 BauONW zu finden, dort können z.B. Wohngebäude mittlerer und geringerer Höhe errichtet werden, wenn
* das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht
* die Erschließung gesichert ist
* die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass ein Genhmigungsverfahren durchgeführt werden soll
* dann kann mit dem Bau einem Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden
Also, das Ganze einschicken, sich auf § 67BauONW beziehen und einen Monat später errichten, aber erst einmal schauen, was in dem Bebauungsplan steht!
Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben....
von Evamaria am 27.02.2004 10:35
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