Moin moin,
ich bin am Sonntag morgen von einer Zivilstreife angehalten worden (in Schleswig-Holstein). Dort musste ich "pusten" und es wurde eine "Pinkelprobe" von mir verlangt. Der Alkoholtest hat 0,00 Promille ergeben. Auch sonst war ich wirklich zu 100% nüchtern.
Da ich vor Ort nicht pinkeln konnte, musste ich mit auf die Polizeiwache. Dort habe ich dann natürlich meine Probe abgegeben. Diese war bei THC positiv. Ich rauche im Schnitt so einmal die Woche, wenn die üblichen Parties stattfinden und Joints die Runde machen. Aber total unregelmäßig, halt den Umständen entsprechend. Der letzte Konsum vor der Kontrolle hat bei mir am Mittwoch stattgefunden. Ich wurde jedoch mit keinem Wort über Verweigerungsrechte bei der Pinkelprobe belehrt, noch hat man mir irgendwelche Schriftstücke vorgelegt.
Auf der Wache wurden mir dann zwei(!?) Blutproben entnommen.
Soweit ich informiert bin, darf aber nur eine Probe entnommen werden, da der "Pustetest" (Alkohol) ja 0,00 Promille ergeben hat. Stimmt das? Kann man im Nachhinein etwas dagegen tun?
Und: Ich habe gelesen, dass Cannabis "aktiv" im Blut nur ca. 12 Std. nachgewiesen werden kann. Also ist von daher nichts zu befürchten.
Wie verhält es sich dagegen aber mit den noch länger nachweisbaren Abbauprodukten (bis 3 Wochen?!!)? Was kommt da noch nach?
Auch wenn ich kein "aktives" THC im Blut gehabt haben kann, habe ich dann laut Rechtssprechung trotzdem unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen?
Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal, aber eine Beantwortung würde mich fürs Erste schonmal ein wenig beruhigen.
Besten Dank Euch allen im Voraus!!
Cannabis-Abbauprodukte
18. November 2007
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Frage vom 18. November 2007 | 20:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis-Abbauprodukte
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#1
Antwort vom 18. November 2007 | 20:34
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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