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Call-by-Call-Gespräche: Preisansage-Pflicht kommt später

AFP VOM 4.5.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1512 Aufrufe
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Call-by-Call, Preisansage, Preis, Tarif

Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

Die gesetzlich vorgeschriebene Preisansage bei sogenannten Call-by-Call-Gesprächen kommt später als geplant. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einer einstweiligen Anordnung, dass die Verpflichtung nicht vor dem 1. August in Kraft tritt. Der Beschluss fiel unmittelbar vor dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes.

Nach der vom Bundestag und Bundesrat im Februar beschlossenen Neuregelung sollen Anbieter von Call-by-Call-Gesprächen, also wenn Kunden einen Anbieter per Vorwahl wählen, vor Beginn des Gesprächs über den geltenden Tarif informieren. Dies gilt auch bei einem Tarifwechsel während eines laufenden Gesprächs. Die Neuregelung sollte einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Bundespräsident Joachim Gauck hatte das Gesetz laut Verfassungsgericht bereits am Donnerstag ausgefertigt.

Gegen die Regelung hatte ein Anbieter von Call-by-Call-Gesprächen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Unternehmen wandte sich laut Gericht unter anderem dagegen, dass die Preisansagepflicht ohne jede Übergangsfrist in Kraft treten solle. Die Pflicht zur Preisansage von Tarifwechseln könne es frühstens im August erfüllen. Der Eilantrag war überwiegend erfolgreich. Der Beschluss erfolgte wegen der kurz bevorstehenden Verkündung des Gesetzes zunächst ohne Begründung.

04.05.2012 - 16:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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