Café/Lokal Gründung

7. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tray123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)
Café/Lokal Gründung

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine wirklich wichtige Frage, zu der es in meinem Bekanntenkreis mehrere Meinungen gibt.

1. die eröffnung eines Cafés bzw. Lokales mit warmer Küche.
Ist es nun Vorschrift bei der Anmeldung fürs Gewerbe bzw bei der Eröffnung einen Koch nachweisen zu können. Ist es Pflicht einen Koch einzustellen, um überhaupt die Möglichkeit zu haben diesen Laden überhaupt zu eröffnen??
Ich brauche eigentlich keinen Koch, da meine Leidenschaft das Kochen ist und das nicht nur Leihenhaft. Dennoch bin ich kein ausgebildeter Koch.

Wer weiss da was zu?

Danke Gruß

Tray

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass man einen ausgebildeten Koch benötigt. Dann wäre ja jede Pommesbude mit einem Koch bestückt.

Ich würde mich mit der IHK und dem Gewerbeamt in Verbindung setzen. Es gibt viele Dinge zu beachten, ggf. auch die Schankerlaubnis, Ausstattung. Toiletten ect.

Miledy

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#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Auch mal an die Lebensmittelaufsicht wenden, die geben da Beratung, auch was die Eignung der Räume, Ausstattung usw. anbelangt.

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#3
 Von 
Tray123
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antworten.

das lässt ja hoffen. Also von den Räumlichkeiten, wäre es ein ehemaliges Weinlokal mit Küche und Toiletten und einem abgetrennten Raucherbereich. Also alles was muß ist drin, es hat schließlich 11 Jhare bestand. Nun will ich es kaufen und verändern.
Der Makler hat kaum einen Schimmer bezüglich dieser Dinge. Der alte Besitzer ist leider nicht mehr zugebe ****. Insofern, werd ich mich mal bei der IHK als erstes schlau machen. Zum Thema Pommesbude: Das war auch mein erster Gedanke, aber Pommesbude ist NICHT Lokal! LEIDER oder aber auch Gott sei dank.

Gruß

Tray

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#4
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Sie benötigen für das Eröffnen eine Konzession (gibts beim Ordnungsamt und ist nicht ganz billig). Die Einstellung eines ausgebildeten Kochs ist nicht notwendig. Jedoch sollten Sie, wenn Sie selbst kochen eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt vorweisen können, sonst kann es im Falle einer (unangemeldeten) Kontrolle unangenehm für Sie werden. Weitere Probleme sehen ich hier nicht. Alles andere wird man Ihnen beim Ordnungsamt mitteilen.

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#6
 Von 
poppei39
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,du brauchst das Gesundheitszeugnis,Nachweis über Umgang und Lagerung mit Fleisch.Teuer wirds aber wenn dein Bestandsschutz fürs Gebäude nicht mehr anerkannt wird.Wir machen den Film grad durch.Also Nutzungsänderung,mit Brandschutznachweis,Lüftung und Abluft,Akustiknachweis,Wärmeschutznachweis usw.und natürlich nicht ganz billig.Es gibt keinen Gewerbeschein,der ja bezogen auf die Räumlichkeiten ausgegeben wird,ohne bestätigung vom Bauamt.Mit Alkoholausschank sollen wir für den Gewrbeschein bzw. Schankgenehmigung für 100m² 600Euro bezahlen.

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