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CDU-Generalsekretär stellt sich gegen Leutheusser

AFP VOM 6.8.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 1782 Aufrufe
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Sicherungsverwahrung

Gröhe für nachträgliche Sicherungsverwahrung

Im Streit um die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter stellt sich die CDU offen gegen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sprach sich im "Hamburger Abendblatt" dafür aus, an der nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten. Dieses Instrument sei "die schärfste Maßnahme, die das deutsche Strafgesetzbuch kennt. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben."

Leutheusser-Schnarrenberger will die Sicherungsverwahrung künftig nur noch erlauben, wenn sie bereits im Urteil verhängt oder vorbehalten wird. Nachträglich soll die Verhängung grundsätzlich nicht mehr möglich sein.

Gröhe schrieb in einem Gastbeitrag für die Zeitung: "Wir sollten uns davor hüten, ohne Not vorschnell Richtiges abzuschaffen. Für die grundsätzliche Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es schlichtweg keinen Grund."

Die derzeitige Debatte dreht sich zum einen um das Prinzip der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die erst seit dem Jahr 2004 möglich ist. Die Regelung erlaubt es, Täter aufgrund "neuer Tatsachen", die während seiner Haft auftreten, in Sicherungsverwahrung zu schicken, auch wenn diese Option bei seiner Verurteilung nicht vorgesehen war. Leutheusser-Schnarrenberger will diese nachträgliche Möglichkeit generell weitgehend abschaffen.

Zum anderen muss die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 reagieren. Das Straßburger Gericht hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war. Das verstieß nach Ansicht des Gerichts gegen das so genannte Rückwirkungsverbot.

Nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" befinden sich infolge des Straßburger Urteils bereits 16 Schwerverbrecher auf freiem Fuß, 84 weitere müssten noch in diesem Jahr entlassen werden. In den kommenden Jahren könnten demnach weitere 214 gefährliche Straftäter auf eine Freilassung pochen. Am Freitag berieten Justiz-Staatssekretäre von Bund und Ländern in Berlin über den Umgang mit den Straftätern, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Gröhe plädierte ähnlich wie zuvor Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dafür, neue Formen der Unterbringung einzuführen, um die Anforderungen aus Straßburg zu erfüllen. Die FDP setzt vor allem auf die elektronische Fußfessel zur Überwachung der aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Täter.

6. August 2010 - 12.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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