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Österreich muss tschechische Atomkraft-Genehmigung akzeptieren

AFP VOM 27.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1953 Aufrufe
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Atomkraftwerk

Europäischer Gerichtshof stoppt Klage Oberösterreichs

Das österreichische Bundesland Oberösterreich ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einer Klage gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin gescheitert. Nach dem am Dienstag verkündeten Urteil muss Oberösterreich die tschechische Genehmigung für das Akw akzeptieren. Temelin liegt nur rund 60 Kilometer von der tschechisch-österreichischen Grenze entfernt. Österreichische Atomkraftgegner sehen in der Anlage ein Sicherheitsrisiko. (Az: C-115/08)

Nach österreichischem Recht können Grundstückseigentümer gegen schädliche Einwirkungen von Nachbargrundstücken vorgehen, die das übliche Maß überschreiten. Mehrere private Grundstücksbesitzer sowie das Land Oberösterreich meinten, das sei bei dem Atomkraftwerk Temelin der Fall. Belastungen, die von einer in Österreich genehmigten Anlage ausgehen, müssen Österreicher nach eigenem Recht allerdings hinnehmen.

Wie nun der EuGH entschied, muss dies auch für die tschechische Genehmigung für das Atomkraftwerk gelten. Diese sei vor dem Beitritt Tschechiens durch die EU überprüft worden. Eine ungleiche Behandlung in- und ausländischer Genehmigungen sei auch nicht erforderlich, um Gesundheit und Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu schützen. Halte Österreich das Atomkraftwerk Temelin für unsicher oder die Strahlung für zu hoch, so gebe das europäische Atomrecht ausreichend Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

27. Oktober 2009 - 13.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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